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Thema: Konsequenzen bei bundesweiter Demo!

  1. #1
    Avatar von Josi
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    Konsequenzen bei bundesweiter Demo!

    Hab soeben beim Veterinäramt angefragt, was schlimmstenfalls passieren kann, wenn die Geflügelhalter ihre Tiere bezügl. der bundesweiten Demo rauslassen.

    Der nette Herr meinte dann, daß ich eine Bußgeldverwarnung in Höhe von 35€ bekommen würde.
    Aber dazu müsste ich erst einmal erwischt werden
    Schule Deinen Geist - er formt Deine Zukukunft

  2. #2

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    ... dezenter Hinweis für die "wilden" Halter/Demonstranten:
    Für evtl. Kontrollen durch Anzeige findiger Mitbürger gleich euren ND Impfnachweis bereithalten - wird garantiert mitkontrolliert.
    In Bundesländern, wo Mitgliedschaft in der TSK Pflicht ist, auch gleich die TSK Betriebsnummer ;-)
    ...sonst wird aus eine 35 Euro Mücke schnell ein Elefant.

  3. #3
    Avatar von witte5
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    Wie Impfnachweis? - willst du mich jetzt bange machen? Habe meine 7 Hennen alle von einem Züchter, der sagte die sind geimpft und alles, kuck mal hier am Ring.
    Neulich stand hier irgendwo, dass man nur so ein Bestandsbuch führen muss?
    Ist letztlich aber auch egal, doof stellen kann ich mich immer noch.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #4
    Avatar von nadine1204
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    Äh, ich habe auch kein Impfnachweis bekommen vom TA. Ich habe sie am Freitag geimpft.

  5. #5

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    Hi Josi,
    am Ring sieht man mit Sicherheit keine Impfungen

    Die ND Impfung über Trinkwasser muß alle 3 Monate wiederholt werden, um ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten.

    Es gibt auch Impfstoffe, die gespritzt werden und der Impfschutz hält für ein Jahr vor.

    Diese Impfung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

    Hallo Nadine,

    in dem Falle führt dein TA ein Impfbuch - er hat sich ja schließlich vor Ort davon überzeugt, das jedes Tier von der Lösung getrunken hat ;-)

    Und ein Bissel Vorsicht bei unbegrenztem Freilauf und nicht impfenden Nachbarn mit ebenfalls unbegrenzt freilaufenden Tieren...

    Frisch geimpfte Tiere scheiden Viren aus - sollten also für 14 Tage keinen Kontakt zu nicht geimpften Tieren haben.

  6. #6

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    Laut telefonischer Auskunft gibt es bei uns (in Koblenz) keine Impfpflicht... also werden sie das auch nicht prüfen, es gibt auch keine Abteilung der TSK für Hühner, da ist der örtliche Veterinär zuständig.
    =^..^=

  7. #7

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    Original von Nyckelpiga
    Laut telefonischer Auskunft gibt es bei uns (in Koblenz) keine Impfpflicht... also werden sie das auch nicht prüfen, es gibt auch keine Abteilung der TSK für Hühner, da ist der örtliche Veterinär zuständig.
    TSK: stimmt, gibt es in RP nicht für Hühner
    ND-Impfung: falsch, Tierseuchen sind Bundessache (wie man gerade ja sieht), Impfung ist bundesweit Pflicht. Allerdings muß man bei seinem Tierarzt wohl meist bohren, bis man einen Beleg bekommt.

    Hans-Christoph

  8. #8
    Avatar von witte5
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    Hab mir jetzt alles artig durchgelesen - kann meinen Tierarzt ja mal fragen (müssen mit Hund und Katze sowieso hin)

    Hab auch noch mal in mein Buch gesehen "Geflügel natürlich und artgerecht gehalten" (Bin ja nicht so auf meine Hühner losgegangen).
    Von vorgeschriebenen Impfungen steht da nichts. Erst wenn man sich das kleingedruckte bei den Krankheiten durchliest findet man diese ND als meldepflichtige Seuche - vorbeugende Maßnahmen: impfen. (aber nicht Impfung vorgeschrieben!)

    Noch haben sie das nicht (7 Tage gesund und munter draußen), andere Hühner gibts hier nicht, züchten tue ich nicht, Eier essen wir selber. Werd meinen Hühnern jetzt das Buch in den Auslauf legen.
    Danke für die Info
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  9. #9
    Avatar von Cassandra
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    Original von Enemy


    Frisch geimpfte Tiere scheiden Viren aus - sollten also für 14 Tage keinen Kontakt zu nicht geimpften Tieren haben.
    hallo

    die es ja dank bundesweiter impfplicht nicht gibt

    grüsse
    Tina

    ach ja
    zitat aus enemys link

    ---------------
    Vorbeugung
    In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur zwei oder drei Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.

    Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.


    und auch wenns in so manchen schlauen büchlein nicht drinnen steht..solche vorschriften haben eine art holschuld..man muss sich selber schlaumachen
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  10. #10

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    Es steht zwar schon an ein paar anderen Stellen hier im Forum, aber offenbar muß ab und an daran erinnert werden:

    NICHT IMPFEN (GEGEN ND) IST GEFÄHRLICHER LEICHTSINN!!

    Nicht weil die Impfung so toll oder die Krankheit so verbreitet wäre, sondern wegen der möglichen Konsequenzen für den Geldbeutel: bei einem ND-Ausbruch in Eurem Umfeld (mindestens im 3km-Keulungsradius) kann es Euch passieren, dass Ihr per Schadenersatzprozess für die gesamten Folgekosten des Ausbruchs (als da wären Keulung, Produktionsausfall etc.) herangezogen werdet, wenn Eure Viecher nicht geimpft waren. Bitte jetzt keine Anti-Impf-Ideologie: die zählt für den Richter nicht als Entschuldigung.

    Hans-Christoph

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