Ich wünsch mir nichts lieber, als dass du Recht hast, aber schau mal hier:

Stallpflicht endet nicht am 15. Mai!!!!

Ich gehe doch mal davon aus, dass alle Vet-Ämter die gleiche Verordnung erhalten haben. Und dass dein Antrag ruht, liegt daran, dass die VO erlassen wurde, um in dieser Zeit (bis 15. Mai) über die Möglichkeiten von Ausnahmegenehmigungen zu beraten.

Ich fürchte leider, dass wir bis zum 15. Mai noch böse Dinge erleben werden. Die Verordnung steht hier auch irgendwo bei Stallpflicht endet am 15. oder so. Kannst sie dir ja mal durchlesen

Gruß Inken