Original von gaby
Doch, diese Verlängerung darf noch, danach muss er entweder eine neue Vo über 3 Mon erlassen oder das Gesetz in trockenen Tüchern haben.
gg

Hallo!

Zur Zeit ist es ja eine Ordnungswidrigkeit und man bekommt ein Bußgeldbescheid,da es eine Verordnung ist,wenn man seine Hühner frei rumlaufen hat.

Wenn es dann ein GESETZ ist,Geflügel über Jahre hinweg einzusperren,ist es dann eine Straftat und bekommt man dann eine Mindeststrafe von 2 Jahren?

Wer hat da Ahnung oder könnte seinen Anwalt mal fragen?

Dann wäre man ja nach dem Gesetz vieleicht sogar ein Verbrecher.Wow!

Einen schönen 1.Mai!!!


Tschüß Uwe