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Thema: Was passiert wenn ich den Besitz aufgebe ?

  1. #1
    Gast
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    Was passiert wenn ich den Besitz aufgebe ?

    Ich habe meine Kreisveterinärin gefragt was geschieht wenn ich den Besitz an meinen Hühner aufgebe und sie in die Freiheit entlasse.

    Sie gehöhren dann zum nichtheimischen Wildbestand und werden wie das übrige Wildgeflügel " gescant" also eingesammelt wenn sie tot herumliegen.

    Sie sagt natürlich das ich das nicht darf - weiß aber nicht wo das steht !

    Auf meinen Hühnern steht auch kein Name drauf !

    Wenn sie also wild in meinem Garten und auf dem Feld laufen muß mir erst mal jemand den Besitz nachweisen - deswegen darf ich sie trotzdem füttern mache ich mit Igeln auch!

    Schlafen können die dann gerne in meinem Gerätehäuschen - so wie die Mäuse die ich dort habe.

    Rechtlicher Aspekt - oder eher quatsch?

    Sputnik

  2. #2
    Avatar von Klausemann
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    So ne Geschichte habe ich schon mal gehört. Ich weiss allerdings nicht wie es ausgegangen ist. Vorstellen kann ich mir da aber einiges. Strafanzeige wegen Aussetzen, behördlich angeordneter Abschuss .

    Gruss Klaus
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  3. #3

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    Hallo Sputnik,
    seit wann kann man einfach seinen Besitz an seiner Sache/Tier aufgeben und ist dann die Verantwortung los?

    Vorschlag: Verkaufe Deine Hühner schriftlich an den nächsten Penner für ne Pulle Schnaps, dann hat er das Problem. Da von ihm aber nichts zu holen ist, hat er de facto kein Problem und Du bist fein raus wenn der Kontrolleur kommt. Denke ich zumindest, auf die Feinheiten kommt´s dann sicher an.

    Grüße Peter

  4. #4
    Gast
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    Themenstarter
    Naja, man kann schon den Besitz aufgeben - so wie beim Sperrmüll - nur man muß die Entsorgung verantworten- das Aussetzen von Tieren betrifft aber nur nicht selbst lebensfähige Lebewesen in unnatürlicher Umgebung - naja bei Hühnern ist das streitbar -

    Dein Vorschlag zum inaktiven Widerstand gefällt mir allerdings auch - ich habe sie an Unbekannt verkauft und der hat sie laufen lassen - gibt ja keine Pflicht für nen Kaufvertrag -

    Wie auch immer - alles SpinnerEi ...........

    Gruß Sputnik

  5. #5

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    Hehe, kommt auf den Richter an. Die Fakten, also sie schlafen in deinem Geräteschuppen und fressen Futter aus deiner Hand, reichen dem einen oder anderen sicherlich schon aus um zu folgern, dass du auch der Halter (= Besitzer) bist, vor allem wenn du auch jeden Abend den Schuppen verschliesst... Dann kannst du schlecht behaupten, du hättest nicht bemerkt, dass sich da eine Horde wilder Hühner einquartiert hat

    Das ist dem Richter auch egal wem du die Tiere verkauft hast. Solange sie sich bei die aufhalten, also in deiner Obhut sind, bist du auch verantwortlich? Also entscheidend ist wer der Besitzer (=Halter) ist und nicht wer der Eigentümer ist. Würde ich jedenfalls so beurteilen.


    Und richtig freilassen, also aussetzen im Wald? Sicherlich ist dass laut Eilverordnung ordnungswidrig, aber wie sagtest du, steht ja kein Name auf den Tieren drauf... Falls es tot gefunden wird und es sich auch noch mit H5N1 infiziert hat, dann hast du ein Problem, wenn sie ermitteln können, dass es eines deiner Hühner war.
    =^..^=

  6. #6
    Avatar von Cassandra
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    --
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