Ich habe meine Kreisveterinärin gefragt was geschieht wenn ich den Besitz an meinen Hühner aufgebe und sie in die Freiheit entlasse.
Sie gehöhren dann zum nichtheimischen Wildbestand und werden wie das übrige Wildgeflügel " gescant" also eingesammelt wenn sie tot herumliegen.
Sie sagt natürlich das ich das nicht darf - weiß aber nicht wo das steht !
Auf meinen Hühnern steht auch kein Name drauf !
Wenn sie also wild in meinem Garten und auf dem Feld laufen muß mir erst mal jemand den Besitz nachweisen - deswegen darf ich sie trotzdem füttern mache ich mit Igeln auch!
Schlafen können die dann gerne in meinem Gerätehäuschen - so wie die Mäuse die ich dort habe.
Rechtlicher Aspekt - oder eher quatsch?
Sputnik
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