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Thema: Geflügelhaltung in reinem Wohngebiet

  1. #1
    Avatar von paganon
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    Geflügelhaltung in reinem Wohngebiet

    Hallo,

    eine Bekannte hält in ihrem Garten ( momentan im Stall ) Hühner, Enten ( Warzenenten ) und auch 3 Gänse.
    Nun fühlt sich der Nachbar irgendwie belästigt, obwohl keine Lärmbelästigung vorliegt, da passt sie schon drauf auf. Der Stall ist z.B. komplett isoliert.

    Ein paar Häuser weiter werden auch Hühner gehalten, sonst hätte sie nie mit der Geflügelhaltung angefangen.
    Kann der Nachbar das Federvieh verbieten? Sie wohnt in einem reinen Wohngebiet am Stadtrand.
    Was kann sie machen, damit es nie soweit kommt?

    LG Iris

  2. #2
    Avatar von Klausemann
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    Hallo Pagnon,
    "irgendwie" belästig ist etwas dünn für ne Klage, da muss dein Nachbar schon konkreter werden, wenn er damit vor Euer Ehren durch kommen will.

    Das beste wird immer noch sein, das ihr direkt mit dem Nachbarn ins Gespräch kommt, vielleicht könnt ihr ja einen Kompromis finden.

    Erzähl doch mal, was genau stört ihn ?

    Gruss Klaus,
    ps, es gibt uralte Gesetze , in dem an manchen Orten das Halten von Nutztieren generell verboten ist. Ansonsten verfährt man nach dem Verursacherprinzip. Wer stört hat schnell die A-Karte
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  3. #3
    Avatar von paganon
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    Themenstarter
    Hallo Klaus,

    hmmm, dann wird sie wohl die A-Karte haben. Der Nachbar hatte bis vor einem Jahr selber Stallkaninchen, aber seit einiger Zeit stört ihn wohl der Hühnerstallgeruch.
    Sie hat zwar jetzt vor, der Stalleingang zur Seite zu verlegen, damit nicht ein Düftchen rüberziehen kann, aber da dürfte der Nachbar wohl den längeren Arm haben.

    Ja, und die Einstallungsvoliere wird als störend empfungen, passt halt nicht ins Bild.
    Das Wasser des kleinen ( wirklich noch nicht mal badewannengroßen ) Entenfolienteiches läuft, beim Ablassen minimal in das Nachbargrundstück und er beschwert sich, dass das "Abwasser" bewusst in seinen Garten geletet wird. Könnte man zwar auch abändern, aber ich denke, wenn der einmal was zu meckern hat, kommt da sicher immer was.

    Obwohl, wie gesagt, ein paar Häuser weiter wohnen auch Hühner.
    Als ehemalige Zechensiedlung könnte man da meinen, dass was damals Gang und Gebe war auch weiter sein darf.
    Damals hatten nämlich fast alle Bergleute Geflügel, Kaninchen,... und sogar auch Schweine zum Eigenbedarf im Garten, und der Stall steht noch aus der Nachkriegstzeit. Ist aber jetzt halt reines Wohngebiet.

    LG Iris

  4. #4
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    Das nimmt immer bedenklichere Kreise, dass Tiere aus dem ländlichen Leben gedrängt werden. Als ich Ende März im Schwarzwald bei den Eltern und Huhnis war, konnte ich auch von einem Fall in der Tageszeitung lesen, bei dem ich nur noch abging wie ein Rumpelstilzchen ...

    In Ichenheim bei Meißenheim (vielleicht kennen das manche Pferdenarren, da Pferdehochburg des Schwarzwaldes) wollte ein Nachbar dem anderen die Pferdehaltung verbieten lassen, obwohl die Baurechtsbehörde den Stall genehmigt hatte. Da kommen so Zugereiste daher und behaupten, es rieche Nachts! und es wäre laut (auch Nachts). Wer hat den Prozess verloren?
    Die Pferdehalter! Obwohl Ichenheim bäuerlich strukturiert ist, aber nach dem Bauplan war es auch reines Wohngebiet und das Gericht entschied auch danach ... Einmfach unfassbar, da kommen so blöde Städter daher und zerstören nach und nach eine gewachsene Tradition.

    Die leidtragende Familie willl jetzt eine Interessensgemeinschaft gründen ...
    Ihr wisst ja, ein Verband kann mehr erreichen ... z.B. auch durch eine Verbandsklage ... so langsam wäre das auch für die Geflügelhaltung nötig.

  5. #5
    Avatar von paganon
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    Themenstarter
    Wäre es nun das Beste, wenn meine Bekannte einem Geflügelverein beitreten würde? Hätte sie dann bessere Chancen?

    Nur glaub ich nicht, das sie züchten würde. Aber das wäre sicher die Vorraussetzung, oder?

    Aber gibts hier nicht noch mehr "Reine-Wohngebiets-Hühnerhalter", die uns evtl. Tips geben könnten, was zu beachten, oder zu verbessern wäre?

    LG Iris

  6. #6

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    Nein, ein RGZV bietet ihr dabei keine Hilfe.

    Es gibt aber eine spezielle Rechtschutzversicherung für Geflügelhalter( bei der Zürich Agrippina).
    Als ich sie damals abgeschlossen habe, mußte man dafür Mitglied beim BNA sein. Ich meine, das wäre heute anders und der BDRG hat diese Versicherung seinen Mitgliedern (also Vorraussetzung Mitgliedschaft in einem Geflügelzuchtverein) angeboten...

    Jedoch ist bei solchen Versicherungen immer zu bedenken, das sie nicht für Fälle aufkommen, die vor dem Abschluss schon existierten (d.h., das der Versicherte vor Abschluss der Versicherung Kenntnis davon hatte, das der Nachbar was zu monieren hat)

    Trotz alledem:
    Ich würde an Stelle deiner Bekannten zunächst einmal ganz ruhig mit dem "Nörgelpitter" reden - und die monierten Zustände abstellen.
    Ich fände es auch nicht nett, wenn Entenbadewasser auf mein Grundstück abgeleitet würde (evtl. hat der Nachbar auch nur Vogelgrippe Panik ;-) und mal ganz ehrlich: ich hatte mir vor Jahren auch 3 Warzenenten angeschafft... binnen 3 Tagen stank mein Teich wie ein Schweinestall - die haben den von oben nach unten gedreht).

    Gegen massiven Stallgeruch hilft mehrfaches Ausmisten - evtl. hat deine Bekannte da auch was versäumt - von daher "Nasenprobe" von Nachbars Seite aus.

    Und auch mal mit dem Nachbarn abklären, was er sich unter einer "ins Bild passenden Voliere" vorstellt - evtl. eine Abpflanzung anbieten.

    Solche Leute wollen oft einfach nur was zu sagen haben ;-) Also Gespräch suchen, ernst nehmen usw. (*grins* habe auch solch einen Konsorten hier zur rechten Seite). Überigens liessen seine Beanstandungen stark nach, als ich vor Jahren mal hab einfliessen lassen, das ich sofort mit der Brieftaubenzucht anfange, wenn ich keine Hühner mehr halten dürfte. Und eine Gruppe von 35 Tauben im Freiflug in reinen Wohngebieten zu dulden sei ;-)

  7. #7
    Avatar von Klausemann
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    Hallo Paganon,
    ich denke das sind alles Gründe die man abstellen kann. Das wichtigste ist, das ihr mit dem Nachbarn auf Tuchfühlung bleibt und euren guten Willen zeigt, denn wenn jemand gegen etwas eine Antipatie hat , dann kann schon das kleinste Geräusch zum Ärgernis werden.
    Du verstehst ? Jemand der euch mehr zugetan ist, wird manches Geräusch eher tollerieren , als jemand der Frust wegen euch hat, der hört das kleinste Geräusch .....und wenn es noch so leise ist .

    Ist so

    Gruss Klaus
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  8. #8
    Avatar von andi
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    hallo iris,

    ich glaube nicht das der nachbar ruhe geben wird. wenn er sich "irgenwie" gestört fühlt, wird er erst ruhe geben wenn die tiere weg sind. hier in BW, kann geflügelhaltung in einem reinen wohngebiet verboten werden, ohne großes wenn und aber.
    bei solch verhaltensweisen die der nachbar zu tage legt, wird eine gütliche einigung auch nicht mehr möglich sein.
    solche nachbarn gibt es leider

    grüße andi

  9. #9
    Avatar von Klausemann
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    Der Statistik nach müsste Andi recht haben, da Deutschland sich zu einem Volk von Streithammels entwickelt hat. Auch wenn das Anliegen noch so Peinlich ist, die Rechtschutzversicherung und manch Geldgeiler Advokat macht es möglich .

    Man sollte sich aber im vorn herein im Klarem sein, will ich Hühner halten und Schlau sein oder nichts haben und Stolz sein ?
    Deswegen meine pyschologische Strategie, ....die Ebene des Nachbarn suchen, da einhaken , wenn erstmal eine freundliche Unterhaltung möglich ist ,das Eis eben bebrochen ist, lässt sich meist auch mehr bewerkstelligen , schliesslich war er ja auch mal ein Tierfreund .

    Also erst mal gütig, den Nachbarschaftskrieg kannst du immer haben

    KLaus
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  10. #10
    Avatar von Gacks
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    RE: Geflügelhaltung in reinem Wohngebiet

    In NRW ist Geflügelhaltung auch in einem reinen Wohngebiet nicht von vornherein verboten (ich sitze auch in einem reinen Wohngebiet mit meinen 4 Ställen). Probleme kann es erst geben, wenn Nachbarn sich bei Behörden beschweren. Es ist durchaus aussichtsreich, zu versuchen, die Zustände abzustellen, die der Nachbar bemängelt. Dann wird er sich ernstgenommen fühlen und es ist gut möglich, dass er Ruhe gibt.
    Ich habe z.B. mit meinen Nachbarn abgesprochen, nicht mehr über drei krähende Hähne zu halten, die drei sind tolerierbar für die Nachbarn, seit 2 Jahren gab es keine Beschwerden mehr.

    Je nachdem, wie nah deine Bekannte ihre Tiere am Nachbargrundstück hält, ist es ihr tatsächlich zuzumuten, ihre Ställe täglich zu säubern, so dass keine Gerüche entstehen (mache ich auch, ist gar nicht schlimm, so entsteht erst gar keine Sauerei).
    Und natürlich muss das Entenbad verlegt werden, da hat der Nachbar absolut recht, wenn er meckert, wenn ihm die Suppe aufs Grundstück läuft. Ob die Voliere "behandlungsbedürftig" ist, entscheidet nicht der Nachbar, sondern das Bauamt. Ist sie illlegal, sollte die Halterin schon flexibel auf die Nachbarwünsche eingehen, sonst hat sie hinterher gleich mit mehreren Behörden Ärger.
    Aber - viel geht, wenn man im Vorfeld nett auf die Nachbarn eingeht, oft viel mehr, als Außenstehende für möglich halten würden, das weiß ich aus Erfahrung.

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