Nein, ein RGZV bietet ihr dabei keine Hilfe.

Es gibt aber eine spezielle Rechtschutzversicherung für Geflügelhalter( bei der Zürich Agrippina).
Als ich sie damals abgeschlossen habe, mußte man dafür Mitglied beim BNA sein. Ich meine, das wäre heute anders und der BDRG hat diese Versicherung seinen Mitgliedern (also Vorraussetzung Mitgliedschaft in einem Geflügelzuchtverein) angeboten...

Jedoch ist bei solchen Versicherungen immer zu bedenken, das sie nicht für Fälle aufkommen, die vor dem Abschluss schon existierten (d.h., das der Versicherte vor Abschluss der Versicherung Kenntnis davon hatte, das der Nachbar was zu monieren hat)

Trotz alledem:
Ich würde an Stelle deiner Bekannten zunächst einmal ganz ruhig mit dem "Nörgelpitter" reden - und die monierten Zustände abstellen.
Ich fände es auch nicht nett, wenn Entenbadewasser auf mein Grundstück abgeleitet würde (evtl. hat der Nachbar auch nur Vogelgrippe Panik ;-) und mal ganz ehrlich: ich hatte mir vor Jahren auch 3 Warzenenten angeschafft... binnen 3 Tagen stank mein Teich wie ein Schweinestall - die haben den von oben nach unten gedreht).

Gegen massiven Stallgeruch hilft mehrfaches Ausmisten - evtl. hat deine Bekannte da auch was versäumt - von daher "Nasenprobe" von Nachbars Seite aus.

Und auch mal mit dem Nachbarn abklären, was er sich unter einer "ins Bild passenden Voliere" vorstellt - evtl. eine Abpflanzung anbieten.

Solche Leute wollen oft einfach nur was zu sagen haben ;-) Also Gespräch suchen, ernst nehmen usw. (*grins* habe auch solch einen Konsorten hier zur rechten Seite). Überigens liessen seine Beanstandungen stark nach, als ich vor Jahren mal hab einfliessen lassen, das ich sofort mit der Brieftaubenzucht anfange, wenn ich keine Hühner mehr halten dürfte. Und eine Gruppe von 35 Tauben im Freiflug in reinen Wohngebieten zu dulden sei ;-)