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Thema: Hilfe bin auf der suche nach Bildern und Plänen für richtig grosse Hühnerhäuser

  1. #1

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    Hilfe bin auf der suche nach Bildern und Plänen für richtig grosse Hühnerhäuser

    Hallo Leute
    Bin schon lange auf der suche nach grossen hühnerhäuser.Denn ich finde immer nur leute die kleine häuser bauen.Gibt es hier keine verrückte die auch so was haben wie ich will.Meins sollte 6meter mal 8 meter werden in der mitte unterteilt ,wo man auch wieder auf einen stall machen kann ,und hinten noch einen sozialraum für meinen brutapparat und aufzuchtbox.Aussen sollen dann noch 2 aussengehege sein die man auch wieder zusammenlegen kann.Möchte auch 2 automatische klappen mit dämmerungssensor und zeitschaltuhr.Hätte mir auch vorgestellt das ich unten den ersten meter des gebäudes mauern möchte damit keine schadnager rein können und den rest dann holzkonstruktion.Also macht mir bitte vorschläge und gebt mir beispielbilder möchte schon jetzt zum planen anfangen damit ich im winter meinen alten stall abreißen kann ind im Frühjahr dann loslegen kann

    MFG Daniel

  2. #2
    Avatar von K1rin
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    Hallo Daniel,
    das mit den "großen" Hühnerhäusern hat nur ein kleines Problem: Man darf die nur mit Baugenehmigung bauen und nicht irgendwo einfach so (illegal). Für ein Gartenhäuschen braucht man keine Baugenehmigung. Aus dem Grund werden nicht viele so ein großes Objekt bauen. Allein schon die Kosten für den Statiker übertreffen bei weitem jedes Hobbybuget.
    Lieben Gruß
    Karin

  3. #3

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    Hallo
    ja das ist mir schon klar deswegen bin ich ja auf der suche die mir da weiterhelfen können.Hobbybudget ist immer zu wenig ,es gibt auch vereine die sich zuchtanlagen bauen sind hier keine im hühner info forum herinnen die so etwas haben
    MFG Daniel

  4. #4
    Avatar von K1rin
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    Meist ist doch nur das Vereinsheim als großes Gebäude auf einem Vereinsgelände zu finden. Alle anderen Stallungen der Züchter sind ja auch "kleine" Hüttchen. Ist bei den Kleingärtnern/Schrebergärtnern ja auch nicht anderst.

    Du könntest dich an das zuständige Bauamt wenden und dort nach Infos fragen. Warum einen Architekten und Staktiker bemühen, wenn man dann eh nicht die Stallung dort aufbauen darf, wo man es gern hätte?

    Wenn die Auflagen des Bauamtes nicht so schwer zu erfüllen sind, dann kannst du den Stallbau genauso angehen, wie den Bau eines Eigenheimes. Viel Unterschied besteht da ja nicht, außer in der Nutzung.
    Lieben Gruß
    Karin

  5. #5
    Avatar von Akkarian
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    Also das mit der Baugenehmigung ist nicht so ganz richtig. In Vielen Gemeinden in Deutschland fallen Hühnerhäußer nicht unter den Einzugsbereich der oberen Bauaufsichtsbehörden und sind somit nicht Baugenehmigungsbedürfitg. Jedoch muss man nachweißen können, dass es nur zu privaten und nicht zu gewerblichen Zwecken dient. Diese Gebäude dürfen auch weiter als 40m von den örtlichen Straßennetz gebaut werden. Jedoch würde in beim örtlichen Bauamt für Hochbau (meistens Fachbereich 2 oder 3 in der Gemeindeverwaltung) anrufen und fragen wie Bestallungen für kleine Nutztiere in der Bauverordnung geregelt sind. Aber vorsicht!!!! Viele Bauämter haben sich mit dieser Frage noch nicht wirklich auseinander gesetz und geben oftmals auch Aussagen mit Halbwahrheiten aus. Aber ihr könnt euch auch die Bauvorschriften schriftlich auf den Bauämtern aushändigen lassen und dies dort nachlesen.
    Wie groß willst du denn deine "Hütte" bauen und aus was?
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  6. #6
    Avatar von SuseL
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    Diese Ausführungen halte ich für sehr gewagt. Ein Stall in der Größe 6 x 8 m ist meines Wissens in ganz Deutschland nicht genehmigungsfrei. Auch die Fachbereiche, in denen die Baumämter angesiedelt snd, sind in anderen Teilen Deutschlands anders. Wobei das egal ist. Man fragt nach dem Bauamt und selten nach dem Fachbereich.

    Anregungen für große Ställe, wobei groß relativ ist, findest man vielleicht hier: http://www.backyardchickens.com/a/la...-chicken-coops
    Gruß Susanne

  7. #7
    Avatar von Akkarian
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    Ja kommt wieder drauf an welches Bauamt du suchst. Für Bestallungen ist wie gesagt das Hochbauamt und nicht wie viele denken das Tiefbauamt zuständig. Und z.B. sind Bestallungen bis zu einer Größe von 10 auf 20m in weiten Teilen Bayerns, des Saarlandes, Hessens, Reinland Pfalz, Baden-Würtenbergs, Nordreinwestfalens sowie Brandenburg und Niedersachsen NICHT genehmigungspflichtig. Einzelne Gemeinden haben das anders geregelt, jedoch nur wenige. In Thüringen soweit ich weiß brauchst du sogar für Besallungen jeglicher Art und Größe garkeine Genehmigung. Und Stallungen fallen, solange sie nicht Genehmigungsbedürfitg sind, nicht unter die Verordnung der Bebauungsgebiete und können somit auf DEINEM eigenen Grund und Boden dort hin gestellt werden wo du willst (solange kein Nachbar nachhaltig dadurch gestört oder beeinträchtigt wird). Hab ich mir alles autodidakt beibringen müssen, da dieses Thema vor kurzem bei einem Freund von mir sogar vor Gericht ausgetragen wurde (Nachbar hat ihn bei Gemeinde "verpetzt" und meinte er müsse ihn anzeigen. Ging vor Gericht und rauß kam nur, dass er bis zu 10 auf 20m bauen kann was er will, solange die Bodenversiegelung auf seinem Grundstück wäre und nicht tiefer als 30cm reichen würde.). Von daher. Frag nach und erkundige dich genau in der Bauverordnung. Sein Stall (9 auf 18m Pferde und gleichzeitig Hühnerstall) steht auf jeden Fall noch und darf auch bleiben. Er darf ihn nun sogar noch um eine Box vergrößern...
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  8. #8
    Avatar von K1rin
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    @ Akkarian
    Bei dem geplanten Stall geht es ja nicht nur um einen reinen Stall, es soll ein Sozialraum mit rein. Also beheizt, mit Strom und Sanitär - so einen Raum würde ich als Sozialraum bezeichnen. Ich würde auch mal ohne besseres Wissen behaupten, die Höhe des Gebäudes ist ebenso entscheident wie die Grundfläche, ob man eine Baugenehmigung benötigt oder nicht.

    So allgemein ist mir nur bekannt, dass man nicht eben mal irgendwo auf seinem eigenen Grund und Boden bauen darf, was einem so als Stall den Sinn kommt. Selbst außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist mir so ein Bauwerk noch nicht untergekommen, die hatten alle eine Baugenehmigung.
    Lieben Gruß
    Karin

  9. #9
    Avatar von Akkarian
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    Also die Höhe spielt schon eine Rolle. Bei uns ist eine Höhenbegrenzung von 4 m vorgeschrieben, aber mit einem Stall kommt man ja normalerweise nicht höher. Das mit dem sozialraum habe ich dann wohl überlesen, tut mir leid. Da tritt natürlich die Bauaufsichtsbehörde auf den Plan. Bei normalen Gebäuden ist es richtig, dass man sie nicht wahllos irgendwo hinstellen kann. Es gibt einen festen Bebauungsplan der im Normalfall vorgibt, wo auf dem Grundstück ein Haus stehen darf, meistens bis 40 m von der Straße. Jedoch tritt dieser bei Ställen und Landwirten außer kraft. Jedoch dürfen wir Otto Normalverbraucher nur reine Ställe abseits auf unserem Grundstück platzieren. Sobald dieser auch als Lagerraum oder sozialraum genutzt wird, zählt dies schon als Wohnraum bzw Lagerraum und benötigt eine Baugenehmigung!
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  10. #10
    Avatar von Zwerg-seidis
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    Wir haben schon eine ziemlich große...
    Hühnerhaus.jpg
    Kenne mich da allerdings nicht so mit aus....da mein Vater die gebaut hat
    Die eine hälfte ist für Futter ,Käfige usw. und Gartensachen...
    Ich halte Zwergseidenhühner und möchte wildfarbige züchten.

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