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Thema: Stallpflicht bis 12. Mai, bis dahin werden Vorraussetzungen für Ausnahmegenemigungen beraten

  1. #1
    Avatar von asc_23
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    Achtung Stallpflicht bis 12. Mai, bis dahin werden Vorraussetzungen für Ausnahmegenemigungen beraten

    Kam gerade per Fax vom AgrarInfo Geflügel vom Landwirtschaftsverband.
    mehr dazu im Anhang:
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  2. #2

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    naja, aufgeschoben ist wohl nicht aufgehoben.
    Ob das für uns gut ausgeht
    julian

  3. #3

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    na das macht doch etwas hoffnung oder?

    seit lieb gegrüßt.
    Solange Menschen Denken, dass Tiere nicht fühlen; solange müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

  4. #4
    Avatar von Cassandra
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    hallo sarah

    hoffendlich nicht genug hoffnung um wieder mal ein paar zu beruhigen..

    das nennt man dann verschleppungstaktik

    grüsse
    Tina
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  5. #5

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    ...und was gilt nun ab 1. Mai? Seehofers vorläufige, wonach die Tiere in die abgedeckte Voliere ohne TA Untersuchung dürfen oder wieder die alte/jetzige mit fester Stallhaltung?

  6. #6
    Avatar von dehöhner
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    RE: Stallpflicht bis 12. Mai, bis dahin werden Vorraussetzungen für Ausnahmegenemigungen beraten

    ist doch erst mal gut. Denkt doch nicht so negativ, negative Gedanken verwirklichen sich sonst noch.
    Da in einigen Ländern die Stallpflicht aufgehoben wird, besteht doch eine reale Chance.

    dehöhner

  7. #7

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    RE: Stallpflicht bis 12. Mai, bis dahin werden Vorraussetzungen für Ausnahmegenemigungen beraten

    Ich sehe das überhaupt nicht als Entwarnung- man kann sich wahrscheinlich nicht einig werden, wie und in welchem Maße die Ausnahmeregelungen umgesetzt werden sollen. Das heißt noch lange nicht, daß die Aufstallung nicht nach dem 12. Mai weiter verlängert wird. Jetzt ist es an der Zeit Druck zu machen, um auf anstehende Entscheidungen wenigstens etwas Einfluß nehmen zu können! Also geht , wenn möglich, bitte zur Demo. Wenn in dieser Situation viele, viele Leute ein Zeichen setzen, können wir bestimmt etwas kippen!!!!!!!!!!!
    Weitermachen!

  8. #8

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    RE: Stallpflicht bis 12. Mai, bis dahin werden Vorraussetzungen für Ausnahmegenemigungen beraten

    Kippen kann eine Demo die Stallpflicht sicher nicht - aber die offensichtlich bestehende Tendenz, sie zu entschärfen, verstärken. Das ist zwar nicht das, was wir gerne hätten, aber mehr, als Seehofer uns bisher geben will. Großzügigere Bestimmungen für Ausnahmegenehmigungen sind der erste Schritt hin zum vollständigen Aushöhlen der Verordnung. Die bleibt dann zwar vielleicht bis zum St. Nimmerleins-Tag in Kraft, ist aber in ein paar Monaten nahezu ohne praktische Auswirkungen. Das wäre schon viel mehr, als gestern noch zu hoffen war. Hingehen lohnt sich also.

    Hans-Christoph

  9. #9
    Avatar von Hexe2
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    Naja, das höert sich ja maql nicht schlecht an.
    Im allgemeinen bin ich auch eher ein positiv denkender Mensch. In diesem Fall kam mir aber ganz spontan der Gedanke, das wir, die Geflügelhalter erst mal vertröstet und ruhiggestellt werden sollen.
    Ich finde wir sollten das was geplant ist alles durchziehen (Demo Berlin und B. Waldsee u.s.w.)
    viele liebe Grüße
    Hexe und Zoo

  10. #10

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    850xx
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    ... das sieht doch sehr danach aus, dass sich die politiker jetzt ein hintertürchen aufhalten, durch das sie flüchten können, wenn alle länder um uns herum die aufstallungsplicht - zumindest für kleinbetriebe - beenden...
    dann können sie das nicht durchsetzen!
    also schon mal fleißig untergraben - demos, leserbriefe, briefkästen der politiker vollmailen und viele freilaufende hühnchen - das hilft

    und verschafft einem das gute gefühl etwas getan zu haben!

    LG
    0815bub

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