--------------------------
von Bruno Stubenrauch am 27 Apr. 2006 13:59
Die amtliche Fassung der Verlängerung der Aufstallung bis 15. Mai ist raus.
Originaltitel:
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 27. April 2006
Den Text gibt es hier:
http://www.zel-eu.de/?download=Erste...g_27-04-06.doc
Die alte Verordnung ist hier:
http://www.zel-eu.de/?download=VO_zu...bruar_2006.pdf
Es wurde ein paarmal "30. April" durch "15. Mai" ersetzt. So wie ich es sehe, sind keine neuen Untersuchungen der Tiere in den beiden Verlängerungswochen fällig.
Interessant ist das Datum 15. Mai. Nicht 11. oder 12. Mai. Damit ist der Status "Freilandhaltung" in der bisherigen Form wohl gestorben. Absicht, um demonstrativ zu zeigen, dass es nur um edlen Seuchenschutz geht und jedes Marketing-Argument hinten anzustehen hat?
Oder ist alles viel einfacher und Dr. Bätza übers Wochenende Sa/So 13./14. Mai noch in Urlaub?
-----------------------------------
Lesezeichen