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Thema: Schlachten: Der hilfreiche Sack

  1. #21

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    Guten Abend.Von meiner Oma gelernt, von guten Lehrern übernommen, an selbstständigen wahrsch. 5 stelligen Schlachtungen Erfahrungen gesammelt stelle ich für mich fest das ich niemals mehr ein Tier ohne Betäubung Töten werde. Ob es im Geflügelbereich in Zukunft immer das Schlagholz zur Betäubung sein wird weiss ich nicht mit letzter Sicherheit, ich experimentiere zur Zeit angeregt hier aus dem Forum mit versch. Techniken bin aber noch nicht restlos überzeugt. Das Schlagholz ist ja schon zu lange bei mir eingeübt. Sicher ist allerdings das ich die verschieden grossen Schlachttrichter auf keinen Fall mehr missen möchte, ebenfalls halte ich den Halsstich für eine sehr schonende Tötungsart wo das betäubte Tier ohne viel Flattern in den Tod dämmert. Wenn wie hier im Thema angedeutet 90% die Beil/Hauklotz Methode anwenden und die grosse Mehrheit es ohne Betäubung macht und dies für gut hält so bin ich halt in der Minderheit, werde es nicht weiter kommentieren und mich zurückziehen. Gruss Windfried
    Geändert von Windfried (08.10.2012 um 23:13 Uhr)

  2. #22
    Avatar von Petershof2011
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    wenn das gehirn sofort kein blut bekommt , dann ist es sofort tot.. zugleich sind alle nervenstränge durchtrennt, also woher sollen die schmerzen kommen, dem großvieh , sowie kleinvieh wird auch in den kopf geschossen,, ins hirn.. das prinzip ist doch das gleich , dabe es schon sehr oft gemacht , ob groß/kleinvieh oder geflügel,
    die möglichkeit mit dem schlagholz, oder schußapparat daneben zutreffen ist doch wesentlich höher, .. als sogleich auf 100% zugehen..

    das zappelt sind doch nur nerven,, die sind bei jeder art betäubung da, sogar bei der strom betäubung

  3. #23
    Avatar von Tobi1992
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    Guten Abend,

    nun, vorab muss ich sagen, dass ich es schade finde, dass jemand, der nur einen guten Rat geben wollte, gleich so niedergemacht wird.
    Es kann euch doch vollkommen egal sein, warum nach drei Beiträgen schon Nachrichten mit Anfragen kommen, ihr kennt ja die drei Beiträge nicht...
    Und dass nicht betäubt wird wurde doch mit keinem Wort erwäht, sondern einfach vergessen...
    Aber Katrin hat das ja bereit geklärt...

    Danke für die ausführliche Beschreibung, Kartin.
    Ich hab zwar nur Hühner und Enten, aber ich werd es mal ausprobieren, wobei ich finde, dass die Hühner viel mehr zappeln als die Enten...Wie ist das bei Puten?
    Lg Tobias

    Das Leben ist wie eine Hühnerleiter, meistens zu kurz und oftmals beschissen

  4. #24
    Avatar von Petershof2011
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    puten zappeln auch sehr stark, früher habe ich auch einen sack genommen , nun habe ich einen trichter..
    größere tiere schieße ich auch..

  5. #25
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    Zitat Zitat von Tobi1992 Beitrag anzeigen
    Guten Abend,

    nun, vorab muss ich sagen, dass ich es schade finde, dass jemand, der nur einen guten Rat geben wollte, gleich so niedergemacht wird.
    Es kann euch doch vollkommen egal sein, warum nach drei Beiträgen schon Nachrichten mit Anfragen kommen, ihr kennt ja die drei Beiträge nicht...
    ...
    Natürlich habe ich erst 3 Beiträge angeschaut, befor ich hier geschrieben habe. Es waren Anfänger Fragen, darum kamm es mir kommisch vor, das plötzlich Anfragen per PN kommen.

  6. #26

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    Hallo Tobi,
    wieviel die Puten zappeln, weiss ich eigentlich gar nicht, weil sie ja im SacK sind, da kann man sie wirklich gut festhalten mit wenig Kraft / Gewalt. K.

  7. #27
    Avatar von Flöckchen
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    Also das ist ja gegen jedes Tierschutzgesetz ! Wie wäre es sich da mal schlau zu machen im Netz als die billigste Art zum Schlachten zu suchen !
    Grässlich diese Art ein Leben zu nehmen !

    wenn du nicht weist was ich meine mit tierschutzgesetz dann meld dich , ich schick dir nen Link !
    Lg Micha
    was lange braucht, wird auch gut !

  8. #28
    Avatar von Tobi1992
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    Zitat Zitat von Flöckchen Beitrag anzeigen
    Also das ist ja gegen jedes Tierschutzgesetz ! Wie wäre es sich da mal schlau zu machen im Netz als die billigste Art zum Schlachten zu suchen !
    Grässlich diese Art ein Leben zu nehmen !

    wenn du nicht weist was ich meine mit tierschutzgesetz dann meld dich , ich schick dir nen Link !
    Lg Micha
    Von welchem Verstoß sprichst du hier? Bitte konkretisiere deine Aussage bitte...
    Lg Tobias

    Das Leben ist wie eine Hühnerleiter, meistens zu kurz und oftmals beschissen

  9. #29
    Avatar von Flöckchen
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    Von dem hier :

    Dritter Abschnitt
    Töten von Tieren
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 4
    (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    (1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
    (2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
    (3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    lg Micha
    Weis jetzt nicht ob der Herr eine Sachkundeprüfung hat ... aber ohne Betäubung ist es so nicht ok !
    was lange braucht, wird auch gut !

  10. #30
    Avatar von Flöckchen
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    1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
    (2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn

    1.
    sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
    2.
    die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
    3.
    dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    was lange braucht, wird auch gut !

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