Zitat Zitat von Olly1965 Beitrag anzeigen
Moin,
wenn Ihr den guten Mann kontaktiert, sagt Ihm doch das Er mit seiner HP und seinem Eb shop
sicher unwissentlich gegen Gesetze verstößt. Er ist als Gewerbetreibender verpflichtet eine
Wiederrufsbelehrung zu veröffentlichen.
Er hat auf seiner HP keinen Online-Shop, insofern sind die Infos zum Widerruf dort nicht nötig.

Seit dem 11. Juni 2010 wird eine Zusendung der Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Abschluss des Vertrages einer solchen vor diesem Abschluss gleichgesetzt. Insofern wäre seine Handhabung bei eBay ok...