Er hat auf seiner HP keinen Online-Shop, insofern sind die Infos zum Widerruf dort nicht nötig.
Seit dem 11. Juni 2010 wird eine Zusendung der Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Abschluss des Vertrages einer solchen vor diesem Abschluss gleichgesetzt. Insofern wäre seine Handhabung bei eBay ok...
Lesezeichen