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Dir auch renitent !!!! Bis Morgen , Catrin
" Wenn auf der Erde die Liebe herrschte , wären alle Gesetze entbehrlich ! " Aristoteles
Moin,
wenn Ihr den guten Mann kontaktiert, sagt Ihm doch das Er mit seiner HP und seinem Eb shop
sicher unwissentlich gegen Gesetze verstößt. Er ist als Gewerbetreibender verpflichtet eine
Wiederrufsbelehrung zu veröffentlichen.
Hab ich bekommen per mail . Ist bei anderen ebay Käufen auch so üblich . L.G. Catrin
" Wenn auf der Erde die Liebe herrschte , wären alle Gesetze entbehrlich ! " Aristoteles
Er hat auf seiner HP keinen Online-Shop, insofern sind die Infos zum Widerruf dort nicht nötig.
Seit dem 11. Juni 2010 wird eine Zusendung der Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Abschluss des Vertrages einer solchen vor diesem Abschluss gleichgesetzt. Insofern wäre seine Handhabung bei eBay ok...
Habe ich natürlich auch bekommen.![]()
Er vertreibt auf der HP per Tele und Mail.
Ich will dem Mann doch nicht an den Karren pissen aber wie man weiß gibt es
Abmahnanwälte die soetwas gerade suchen. Die Seite und den Shop hat Er ja noch nicht
solange. Es wäre ja sicher nicht im Sinne des Erfinders wenn einer dieser Geier auf Ihn
stürzt. Es gibt genug Leute die so abgezockt werden.
Olly, dann melde doch einfach das Profil des Betreffenden bei eBay direkt. Die können dann ja entscheiden, ob sie dem Herrn eine Aufklärung zukommen lassen oder ob das nicht notwendig ist. Klar schützt Unwissenheit vor einer Strafe nicht aber eBay ist doch eigentlich dafür zuständig, es geht ja auch um deren Gebühren. Die sind bei gewerbsmäßigen Verkäufern anderes als beim Otto-Normalsebayer.
Lieben Gruß
Karin
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