Das Bundesjagdgesetz hat den Bundesländern freigestellt, die Jagd auf bestimmte Tierarten den Eigentümern von befriedeten Bezirken zu erlauben. Ähnliches gilt für die Fallenjagd. Grundsätzlich muss aber beim töten des Tieres das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Threadersteller hat ja geschrieben, er sagt lieber nichts zum Ende des Fuchses. Viele fangen Raubwild z.B. in der Kastenfalle und gehen dann zum nächsten Tümpel und stellen die da hinein.
GFG
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