Es sei denn, er verhängt eine erneute befristete Stallpflicht per Eilverordnung (z.B. wieder bis 1. März) und dann wieder , und dann wieder u.s.w.Original von PaterZwieback
Ja,bei einer Eilverordnung (bis 15.August) hat Herr Seehofer die Selbstentscheidung.Dann will er die Stallpflicht ohne Unterbrechung über Jahre hinweg verordnen.
Das entscheidet der Bundesrat.
Im Bundesrat sitzen sehr viele Minister die für die Käfighaltung sind!
Also wird die Stallpflicht über Jahre hinweg durchgesetzt.
Laut einer Amtstierärztin geht auch das und bei Eilverordnungen braucht er ja niemanden um Erlaubnis fragen, dieser.........
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