Zitat Zitat von Hühnerin Beitrag anzeigen



So steht es in der Hundeverordnung von Schleswig-Holstein, in anderen Bundesländern steht ähnliches.
Nö, die Bayern sind nicht so hysterisch





Zitat Zitat von Hühnerin Beitrag anzeigen
Wie gesagt, wenn er es nicht sofort zahlt, und zwar ohne Diskussionen. Ausnahmen sehe ich im Gesetz keine, ein (fähiger) Anwalt setzt das einfach um, und die Sache hat sich.
Gott sei Dank entscheider das kein "fähiger" Anwalt, sondern das Ordnungsamt
§ 3 Abs 3
Über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde