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Thema: Hund reißt Hühner.

  1. #61

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    Zitat Zitat von ptrludwig Beitrag anzeigen
    Durch das Grundstück verläuft eine öffentliche Straße, deshalb ist meine Aussage keinesfall unqualifiziert und lächerlich. Bitte unterlass solche Aussagen.

    Keine öffentliche Strasse sondern nur für Anlieger! Auch kein für Radfahrer oder Fußgänger frei Schild. Wurde aber schon erwähnt.

    Weiter noch ein Privatweg der als solcher ausgeschildert ist.

    Eigentlich interessieren mich eure Dispute nicht.

    Ich würde gerne Wissen was ich für die Tiere veranschlagen kann. "Katalogpreis Nationale?"
    Vielleicht hat jemand eine Idee oder kennt einen Züchter wo ich kurzfristig Ersatz für die Ausstellungen her bekomme. Dann bräuchte ich meine Meldung nicht zurück nehmen.
    Geändert von Olympus (03.09.2012 um 16:25 Uhr)

  2. #62
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Wie ist das mit der Anliegerstrasse, liegt die auch auf deinem Grund und Boden?

    Aber egal, das Massaker fand ja auf jedem Fall auf deinem Gelände statt.

    Ich denke, der (erwischte) Hundebesitzer haftet auf jeden Fall, genau wie ein Dieb welcher erwischt wird.
    Eine Haftpflichtversicherung müsste demzufolge den Schaden übernehmen.

    Bei einer Sachversicherung wäre das wohl anders,
    die fragen schon danach, ob das geklaute Fahrad weggeschlossen war
    oder bei einem Einbruch Fenster und Türen fest verschlossssen waren.....

    Olympus, ich würde es machen, wie schon geraten,
    bei Einsicht der Hundebesitzers netterweise keine Anzeige,
    Durchschnittskatalogpreis für die Ausstellungstiere (kannst ja mal Günther Droste fragen),
    und Schild aufstellen "Hunde an die Leine".
    Und denke dran, der Fuchs hat garantiert keine Haftpflichtversicherung!

    LG
    Futter macht Freunde.

  3. #63

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    Ich würde 40€ pro Ausstellungshuhn und 30€ für den Rest verlangen, zuzüglich 2 Fahrten zu jeweils 150km einfach, also 600km zu 0,30€ pro km, macht 180€. Bei sagen wir 3 Ausstellungstieren und 5 restlichen 270 für die Hühner, und 180 für den Fahrtweg, macht zusammen 450€.

    Ich hätte gerne mal die Rechtsgrundlage für eine Anzeige gewusst.
    Im gegebenen Sachverhalt handelt es sich um eine fahrlässige Sachbeschädigung.
    Z.B. die Hundeverordnung Schleswig-Holstein:

    § 3 Gefährliche Hunde
    (.......)
    (2) (.......)
    Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, und
    Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
    Worauf folgt:

    § 4 Leinen- und Maulkorbzwang

    (1) Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters an der Leine zu führen. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden und keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann; die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein.
    (4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sowie Abs. 2 haben außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern, in Fluren und auf Zuwegungen von Mehrfamilienhäusern einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen. Gleiches gilt für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 11, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 festgestellt wurden.

    Falls sich der Hundebesitzer "quer" stellen würde, d.h. die geforderten 450€ nicht sofort bar bezahlt, würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt weiterreichen.


    Vorsorglich würde ich die Beweismittel sichern, d.h. die Hühner in die Kühltruhe, und vielleicht eins oder zwei obduzieren lassen - kostet z.B. beim CVUA Stuttgart 30,80€. Nicht, das es sich der "nette" Hundebesitzer in 2,3 Wochen anders überlegt mit dem Bezahlen.

    Und außerdem, was hast Du davon ob Du "gut" mit jemandem auskommst, dessen Vieh deine Hühner zerrissen hat? Was hätte wohl jemand mit einem Chihuahua gesagt, wenn ihn ein Shamo mal kurz über die Regenbogenbrücke gesport hätte?

  4. #64
    Avatar von Famira
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    Bin ich froh das ich einen netteren Nachbarn habe ....... Seit dem schlimmen Vorfall haben wir uns angefreundet, er hilft mir sehr viel bei der Hühnerhaltung mit Tips, bringt mir Stroh vorbei, verkauft mir Geflügel aus seiner Truhe usw.

    ER hat Verständnis und Toleranz gezeigt, ich habe selbstverständlich so gut es ging den Schaden beglichen.

    ICH habe mir Vowürfe gemacht, er hat mich getröstet und beruhigt.

    Und wer so schlecht und sogar hasserfüllt über Hunde spricht ist einfach kein wirklicher neutraler Diskussionspartner.

  5. #65
    Avatar von andyp
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    Also 450€ finde ich völlig überzogen. Wie rechtfertigst/kommst du eigentlich auf die 600km??
    Würde mich mal interessieren.

    Den Schadensersatz in der höhe je Tier würde ich dagegen gerechtfertigt finden. Dann noch evtl. anfallende Versandkosten/ km-Geld, aber da pauschal 600km anzurechnen, denk ich, ist übertrieben.

    und für mich machen 2 Fahrten zu je 150km =300km
    Geändert von andyp (03.09.2012 um 17:14 Uhr)
    euch grüßt Andreas und seine ganze Hühnerschar

  6. #66
    Avatar von andyp
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    sorry, hab mich verlesen, 600km stimmen, würde trotzdem mal gerne wissen, wie du auf diese Zahlen kommst?
    euch grüßt Andreas und seine ganze Hühnerschar

  7. #67

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    Es waren ja keine Legehybriden, sondern eben Rassegeflügel, die bekommt man nicht mal eben um die Ecke, kommt aber auch auf die Hühnerrasse und den Wohnort an, wohnt jemand mitten im Ruhrpott, sind 600km vermutlich etwas heftig, wohnt jemand mitten in der Eifel oder Mecklenburg-Vorpommern, und hatte etwas ausgefalleneres, wie Sundheimer oder Bergische Kräher, sind 600km höchstwahrscheinlich viel zu wenig.

    Kauft man die Hühner in 150km Entfernung (=150km Hin- und 150km Rückweg), bei 2 verschiedenen Züchtern, sind es 600km zu 0,30€ je km = 180€ (Eifelrechnung ), oder eben Ruhrpottrechnung zu 50km einfach/ 100km hin und zurück, 2 Züchter = 200km = 60€


    Edit:

    Kataloge würde ich dem Hundebesitzer nicht vorlegen, falls er an dem Betrag etwas auszusetzen hat, soll er sich die Preise selbst suchen. Falls er wie gesagt nicht sofort bezahlt, und damit meine ich innerhalb 24-48 Stunden, würde ich die Sache an den Anwalt weiterreichen, der kann sich dann auch gleich um Leinen und Maulkorbpflicht und die zukünftige steuerliche Einstufung (ist ja jetzt ein "gefährlicher Hund") des Hundes des Schadensverursachers kümmern.
    Geändert von Hühnerin (03.09.2012 um 18:39 Uhr)

  8. #68
    Avatar von Hoki
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    Wenn der Halter eine Hundehaftpflichtversicherung hat (sollte man) dann bezahlt die Versicherung den Schaden und nicht der HUHA bar....
    Stand irgend wo die Anzahl der gerissenen Hühner?
    Viele Grüße Hoki

  9. #69
    Avatar von andyp
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    Pauschal 600km anzunehmen war mir jetzt nur ein dorn im Auge. denke man sollte sich evtl Vorher schon Informieren wo ich solche Hühner herbekomme und dann de km-Zahl berechnen bzw mal abwägen was billiger währe, Versand oder selber Fahren.

    Warum muss man eigentlich zu 2 Züchter fahren?
    euch grüßt Andreas und seine ganze Hühnerschar

  10. #70

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    Zitat Zitat von Hühnerin Beitrag anzeigen
    Falls er wie gesagt nicht sofort bezahlt, und damit meine ich innerhalb 24-48 Stunden, würde ich die Sache an den Anwalt weiterreichen, der kann sich dann auch gleich um Leinen und Maulkorbpflicht und die zukünftige steuerliche Einstufung (ist ja jetzt ein "gefährlicher Hund") des Hundes des Schadensverursachers kümmern.
    Echt krass wie man drauf sein kann. Oder war das ironisch gemeint ? Die sind sich doch schon einig das der Hundehalter bezahlen will.

    Also mit einigen von den Postern möchte ich wirklich nicht aneinadergeraten, da kann man nur den Kopf schütteln.
    LG
    Jutta

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