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Thema: Hund reißt Hühner.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Famira
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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Nee, Anzeige mach ich nicht. Solange der gute Mann einsichtig ist und für den Schaden aufkommt wird es unter "Unfall" abgeharkt. Auch hoffe ich dass weitere Tiere die wir gestern nicht mehr gefunden haben wieder auftauchen.

    Hoffentlich bleibt es bei der Einsicht wenn ich ihm die Preise im Katalog zeige. Holla die Waldfee, unter 50€ läuft da nichts nach oben offen und kaum Auswahl.
    Da schließe ich mich gleich mal an!

  2. #2
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    Wen der Hundehalter eine Haftpflicht hat, sollte das kein Problem sein ...

  3. #3
    Avatar von July-Plankton
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    Gottseidank bin ich nicht Nachbar von Suppenhahn! Auch wenn ich keine Hunde habe....

    Im Falle einer Anzeige könnte der Richter auch fragen, warum die Hühner nicht artgerecht hinter Schloss und Riegel untergebracht waren.
    Auch das ist Pflicht des Halters.
    Dennoch könnte ich mir denken, dass das Vergehen des Hundes schwerer geahndet wird.

    Katalogpreise inkl. deiner Anmeldung vorhalten und abkassieren.

  4. #4
    Avatar von ThomasWehner
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    Zitat Zitat von July-Plankton Beitrag anzeigen
    Im Falle einer Anzeige könnte der Richter auch fragen, warum die Hühner nicht artgerecht hinter Schloss und Riegel untergebracht waren.
    völlig falsch! es spielt keine rolle, hier ist das verursacherprinzip anzuwenden, und das liegt nun einmal beim hundehalter. hätten die hühner nachbars teure rosen gekillt wäre es genau anders herum!

  5. #5
    Avatar von July-Plankton
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    Ich arbeite auf dem Gericht...
    Die Frage käme garantiert.

    Hast du zufällig ein Gesetzesblatt zur Hand?
    Ich nämlich leider nicht.
    Bin ja, genau wie du, unumstrittig der Meinung, dass der Hundehalter zu 100% hafte müßte.

  6. #6
    Avatar von ThomasWehner
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    [QUOTE=July-Plankton;804840]Ich arbeite auf dem Gericht...
    Die Frage käme garantiert.
    QUOTE]

    dann aber nur von einem extrem unerfahrenen richter, den konter des verteidigers wird der richter dann sein leben lang nicht mehr vergessen. es handelt sich hier um einen sachschaden, und dann zählt einzig und alleine das verursacherprinzip, nichts anderes. außerdem dürfen die hühner sehr wohl außerhalb des grundstückes sein, solange sie dort keinen schaden anrichten, das wiederum bildet aber nicht die erlaubnis oder das zugeständnis das sie deshalb zur beute von frei laufenden hunden werden :-)
    Geändert von ThomasWehner (03.09.2012 um 13:13 Uhr)

  7. #7
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    Beim Hund gilt immer die Gefährdungshaftung

  8. #8
    Avatar von ptrludwig
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    Weil von vielen immer schnell auf die Hundehalter herum gedroschen wird möchte ich mal eines zu bedenken geben, wo gibt es heute noch frei laufende Hühner? In der Regel kann doch der Hundebesitzer davon ausgehen das sein Hund nicht auf diese trifft. Ja und wo/wie soll er seinem Hund beibringen das Hühner keine Beute sind und er diese nicht zu jagen hat, wenn sein Hund vielleicht schon mehrere Jahre alt ist und noch nie ein Huhn gesehen hat, Besitzer ebenfalls nicht. In so einer Situation kann es schon mal sein das mit einem sonst folgsamen Hund der Jagttrieb durchgeht.

  9. #9

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    Zitat Zitat von July-Plankton Beitrag anzeigen
    ... auch fragen, warum die Hühner nicht artgerecht hinter Schloss und Riegel untergebracht waren.
    Oh'July: Schloß und Riegel auf eigenem Grund und Boden, damit nicht massakriert wird?
    Liebe Grüße ...

    Das ist kein guter Tag für den Hahn, wenn ihm die Füße gewaschen werden.

  10. #10

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    Abgesehen davon wohnen wir am Stadtforst wo Hunde generell an der Leine zu führen sind.
    Zum Glück des Halters waren es nur meine Hühner und keine Fasane oder Rehe. Ich denke in diesem Fall dürfte der Jäger den Hund erschießen.

    Ich bin sogar der Meinung dass es eine Verordnung gibt die besagt dass Hunde generell an der Leine zu führen sind.
    Ist es nicht sogar so das ein nicht angeleinter Hund eine Ordnungswiderigkeit darstellt?

    Zitat Zitat von July-Plankton Beitrag anzeigen
    @ Olympus: Stell ein Schild auf. "Privatweg, freilaufende Tiere, Hunde sind an der kurzen Leine zu führen"
    Welche Schilder denn noch? Privatweg steht bereits, nur für Anlieger auch.
    Die halten Otto-Normalbürger aber nicht auf! Genau so wie die Hundeverordnung und der Leinenzwang. Muss ich die Leute noch vor ihrer eigenen Dummheit schützen, oder eskortieren wenn diese sich entgegen aller Schilder doch Zutritt verschaffen.

    Zitat Zitat von ptrludwig Beitrag anzeigen
    Genau so ist es, was wäre wenn so ein frei laufendes Huhn in ein Fahrrad flattert und einen Sturz hervor ruft? Der Radfahrer bricht sich etwas und ist wochenlang arbeitsunfähig? Passiert nicht? Hat der Hundebesitzer auch gedacht. Ich denke Tierhalter sollten schon verständnisvoll miteinander umgehen und das Hobby des anderen akzeptieren.
    Da frage ich mich was der Radfahrer in meinem Garten zu suchen hat, und mache eine Anzeige wegen Tötung meiner Tiere.

    Wenn meine Tiere hingegen auf Grund und Boden eines anderen laufen und einen Schaden verursachen werde ich selbstverständlich haften!

    Einzigste Ausnahme vielleicht wenn der Hund des anderen Grundbesitzers auf dem sich meine meine Hühner herrungetrieben haben an meinen Hühnchen erstickt wäre.

    Ehrlich das wird mir langsam zu absurd!

    Ausserden denke ich dass ich doch sehr Verständnissvoll zu Halter und Vierbeiner war.

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