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Wen der Hundehalter eine Haftpflicht hat, sollte das kein Problem sein ...
Gottseidank bin ich nicht Nachbar von Suppenhahn!Auch wenn ich keine Hunde habe....
Im Falle einer Anzeige könnte der Richter auch fragen, warum die Hühner nicht artgerecht hinter Schloss und Riegel untergebracht waren.
Auch das ist Pflicht des Halters.
Dennoch könnte ich mir denken, dass das Vergehen des Hundes schwerer geahndet wird.
Katalogpreise inkl. deiner Anmeldung vorhalten und abkassieren.![]()
Ich arbeite auf dem Gericht...
Die Frage käme garantiert.
Hast du zufällig ein Gesetzesblatt zur Hand?
Ich nämlich leider nicht.
Bin ja, genau wie du, unumstrittig der Meinung, dass der Hundehalter zu 100% hafte müßte.![]()
[QUOTE=July-Plankton;804840]Ich arbeite auf dem Gericht...
Die Frage käme garantiert.
QUOTE]
dann aber nur von einem extrem unerfahrenen richter, den konter des verteidigers wird der richter dann sein leben lang nicht mehr vergessen. es handelt sich hier um einen sachschaden, und dann zählt einzig und alleine das verursacherprinzip, nichts anderes. außerdem dürfen die hühner sehr wohl außerhalb des grundstückes sein, solange sie dort keinen schaden anrichten, das wiederum bildet aber nicht die erlaubnis oder das zugeständnis das sie deshalb zur beute von frei laufenden hunden werden :-)
Geändert von ThomasWehner (03.09.2012 um 13:13 Uhr)
Beim Hund gilt immer die Gefährdungshaftung
Weil von vielen immer schnell auf die Hundehalter herum gedroschen wird möchte ich mal eines zu bedenken geben, wo gibt es heute noch frei laufende Hühner? In der Regel kann doch der Hundebesitzer davon ausgehen das sein Hund nicht auf diese trifft. Ja und wo/wie soll er seinem Hund beibringen das Hühner keine Beute sind und er diese nicht zu jagen hat, wenn sein Hund vielleicht schon mehrere Jahre alt ist und noch nie ein Huhn gesehen hat, Besitzer ebenfalls nicht. In so einer Situation kann es schon mal sein das mit einem sonst folgsamen Hund der Jagttrieb durchgeht.
Abgesehen davon wohnen wir am Stadtforst wo Hunde generell an der Leine zu führen sind.
Zum Glück des Halters waren es nur meine Hühner und keine Fasane oder Rehe. Ich denke in diesem Fall dürfte der Jäger den Hund erschießen.
Ich bin sogar der Meinung dass es eine Verordnung gibt die besagt dass Hunde generell an der Leine zu führen sind.
Ist es nicht sogar so das ein nicht angeleinter Hund eine Ordnungswiderigkeit darstellt?
Welche Schilder denn noch? Privatweg steht bereits, nur für Anlieger auch.
Die halten Otto-Normalbürger aber nicht auf! Genau so wie die Hundeverordnung und der Leinenzwang. Muss ich die Leute noch vor ihrer eigenen Dummheit schützen, oder eskortieren wenn diese sich entgegen aller Schilder doch Zutritt verschaffen.
Da frage ich mich was der Radfahrer in meinem Garten zu suchen hat, und mache eine Anzeige wegen Tötung meiner Tiere.
Wenn meine Tiere hingegen auf Grund und Boden eines anderen laufen und einen Schaden verursachen werde ich selbstverständlich haften!
Einzigste Ausnahme vielleicht wenn der Hund des anderen Grundbesitzers auf dem sich meine meine Hühner herrungetrieben haben an meinen Hühnchen erstickt wäre.
Ehrlich das wird mir langsam zu absurd!
Ausserden denke ich dass ich doch sehr Verständnissvoll zu Halter und Vierbeiner war.
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