Meinst Du nicht § 833 BGB?? Der § 823 BGB gilt für menschliche Rechtsträger/Täter
http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
Dazu gibt es auch inzwischen Urteile, die klar machen, dass man auch für Schäden durch sein Tier entstehen, aufkommen muss, wenn man keinen Einfluss darauf hat, diese zu verhindern. Wildern gehört z.B. dazu - und wir haben hier eine wildernde Katze.
Lesezeichen