Die IUCN verlangt für die Anerkennung eines Nationalpark grundsätzlich, dass die Natur auf 75 % der Fläche sich selbst überlassen wird.
Ausnahmen sind möglich und auch regulierende Eingriffe sind örtlich gestattet, wenn dies nach wissenschaftlicher Forschung und Überwachung nötig ist, um die Artenvielfalt zu maximieren oder seltenere Arten zu begünstigen. Damit unterscheidet sich ein Nationalpark von einem Totalreservat.
In der Praxis erreichen Nationalparks diese Schwelle und damit die Anerkennung durch die IUCN nicht unbedingt.
Beispiele für Maßnahmen in Nationalparks
- Bestandsregulierung von Wild
- Erhalt von Kulturlandschaften (Wiesen, die sich ohne laufende Pflege zu einem Wald entwickeln würden)
- Eliminierung von eingeschleppten, nicht heimischen Arten
- Wiederansiedlung von lokal ausgerotteten Arten
- Veränderung von Gewässern, um eine Verlandung zu verhindern oder um sie in einen natürlicheren Zustand zu versetzen (wenn sie vor Gründung des Nationalparks durch den Menschen beeinträchtigt wurden)
Die gezielten Eingriffe in die Natur werden für notwendig erachtet, um das durch den Menschen gestörte ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen und ggf. zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung des Gleichgewichts sind nötig, wenn das Ökosystem durch den Menschen wesentlich verändert wurde (Ausrottung von großen Raubtieren oder Veränderung des Salzgehalts eines Sees)
und diese Veränderung nicht rückgängig gemacht werden kann. Andere Eingriffe sollen dazu dienen, eine Vielfalt an Biotopen zu erhalten und seltene oder vom Aussterben bedrohte Arten durch künstlich verbesserte Bedingungen zu retten.
Auf bis zu 25% der Fläche eines Nationalparks ist sogar eine wirtschaftliche Nutzung erlaubt (Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Entnahme von Brennholz). Im Unterschied zu einem Naturpark oder Landschaftsschutzgebiet haben in einem Nationalpark jedoch nicht die Bedürfnisse der Menschen sondern die der Natur Vorrang.
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