Die Rechtschutzversicherung prüft vorher, ob sie überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wenn sie der Meinung ist, keinen Erfolg verzeichnen zu können, lehnt sie die Vertretung und auch Zahlung fremder RA-Gebühren (freie Wahl eines Anwaltes) von vornherein ab.
LG
Conny
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