In der Regel sind die ausschlaggebenden Gründe der Rücknahme eines Einspruchs im Bußgeldverfahren:
a) ich habe eine Rechtsschutzversicherung und daher wehre ich mich auch in offensichtlich aussichtslosen Fällen, denn
b) die Rechtsschutzversicherung zahlt meinen Anwalt im Verfahren
aber
c)dann kommt das Urteil und ich werde gegebenenfalls wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt
d) Folge: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht mehr da Vorsatz


Bevor der "Wahnsinn" dann doch zu sehr ans Portemonaie geht .....