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Thema: Verstoß gegen Stallpflicht ist grober Vorsatz

  1. #1
    Avatar von grünschnabel
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    Verstoß gegen Stallpflicht ist grober Vorsatz

    Der alltägliche Wahnsinn:

    Niedersachsen
    Burgdorferin wegen Verstoßes gegen Stallpflicht vor Gericht

    Eine Geflügelhalterin aus Burgdorf hat sich am Montag wegen Verstoßes gegen die Stallpflicht vor dem Amtsgericht Hannover verantworten müssen. Die Frau hatte am 20. Februar Gänse und Enten ins Freie gelassen. Sie erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid über 200 Euro. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein. Vor dem Gericht nahm die 52-Jährige den Einspruch allerdings wieder zurück.

    Staatsanwaltschaft: Frau handelte vorsätzlich

    Die Frau hatte ihren Widerspruch damit begründet, dass sich die Stalltür aus unbekannten Gründen geöffnet habe. Der Staatsanwalt warf der Frau dagegen vor, vorsätzlich gehandelt zu haben. Nach seinen Worten wollte der Mann der Geflügelhalterin nicht, dass die Tiere eingesperrt würden. Um einer höhere Strafe zu entgehen, akzeptierte die Frau schließlich das Bußgeld. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Verletzung der Stallpflicht wären mindestens 500 Euro fällig gewesen.

    Die bundesweite Stallpflicht war zum 17. Februar in Kraft gesetzt worden. Sie gilt vorerst bis zum 30. April. Damit soll eine Übertragung der Vogelgrippe auf Nutz-Geflügel verhindert werden. Insgesamt sind nach Angaben der Behörden in der Region Hannover 14 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Stallpflicht ausgesprochen worden.

    http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2...489586,00.html

  2. #2
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Vorsatz

    In der Regel sind die ausschlaggebenden Gründe der Rücknahme eines Einspruchs im Bußgeldverfahren:
    a) ich habe eine Rechtsschutzversicherung und daher wehre ich mich auch in offensichtlich aussichtslosen Fällen, denn
    b) die Rechtsschutzversicherung zahlt meinen Anwalt im Verfahren
    aber
    c)dann kommt das Urteil und ich werde gegebenenfalls wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt
    d) Folge: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht mehr da Vorsatz


    Bevor der "Wahnsinn" dann doch zu sehr ans Portemonaie geht .....
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  3. #3
    Avatar von conny
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    Die Rechtschutzversicherung prüft vorher, ob sie überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wenn sie der Meinung ist, keinen Erfolg verzeichnen zu können, lehnt sie die Vertretung und auch Zahlung fremder RA-Gebühren (freie Wahl eines Anwaltes) von vornherein ab.

    LG
    Conny
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  4. #4
    Avatar von Klausemann
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    Jemand einen Vorsatz nachzuweisen ist schon beosnders schwierig. In dem Fall hier allerdings , hat sich die Frau selber auf dem silbernen Tablett serviert. Hätte sie gesagt: "Huch, die Tiere sind ja draussen" ...wäre nüscht mit Vorsatz gewesen.
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

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