Der alltägliche Wahnsinn:
Niedersachsen
Burgdorferin wegen Verstoßes gegen Stallpflicht vor Gericht
Eine Geflügelhalterin aus Burgdorf hat sich am Montag wegen Verstoßes gegen die Stallpflicht vor dem Amtsgericht Hannover verantworten müssen. Die Frau hatte am 20. Februar Gänse und Enten ins Freie gelassen. Sie erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid über 200 Euro. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein. Vor dem Gericht nahm die 52-Jährige den Einspruch allerdings wieder zurück.
Staatsanwaltschaft: Frau handelte vorsätzlich
Die Frau hatte ihren Widerspruch damit begründet, dass sich die Stalltür aus unbekannten Gründen geöffnet habe. Der Staatsanwalt warf der Frau dagegen vor, vorsätzlich gehandelt zu haben. Nach seinen Worten wollte der Mann der Geflügelhalterin nicht, dass die Tiere eingesperrt würden. Um einer höhere Strafe zu entgehen, akzeptierte die Frau schließlich das Bußgeld. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Verletzung der Stallpflicht wären mindestens 500 Euro fällig gewesen.
Die bundesweite Stallpflicht war zum 17. Februar in Kraft gesetzt worden. Sie gilt vorerst bis zum 30. April. Damit soll eine Übertragung der Vogelgrippe auf Nutz-Geflügel verhindert werden. Insgesamt sind nach Angaben der Behörden in der Region Hannover 14 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Stallpflicht ausgesprochen worden.
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2...489586,00.html
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