Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Baurecht Hühnerstall in Hamburg

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1

    Registriert seit
    24.02.2012
    Ort
    Stadtlohn
    PLZ
    48703
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    126
    Zitat Zitat von Iulia Beitrag anzeigen
    Hi,

    der pocht nun auf ein Wegerecht über unser Grundstück und das wir keine Pflanzen im Garten haben dürfen, die essbar sind. Ich glaube der wurde neidisch auf meine schönen Erdbeeren und mein Apfelbäumchen.

    Ich hasse solche Menschen.

    LG
    Iulia

    Hallo Julia,

    es geht mich ja nichts an aber wieso möchte jemand eine Wegerecht über Euer Grundstück haben?
    Das geht garnicht!!!! Und keiner kann Dir vorschreiben womit du Deinen Garten bepflanzt solange es legal ist!

    Beste Grüße,

    Klaus

  2. #2

    Registriert seit
    28.04.2012
    PLZ
    21255
    Land
    Niedersachsen
    Beiträge
    150
    Helfen kann ich dir nicht, nur mein Mitgefühl ausdrücken...es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Leider kann habe ich auch so ein Prachtstück an einer Grundstücksgrenze erwischt.... Vielleicht ist geteiltes Leid ja halbes Leid. Aber kämpfen lohnt ist unsere Erfahrung !

    Viel Kraft! Birgit

  3. #3
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
    Registriert seit
    27.08.2010
    PLZ
    214
    Land
    D
    Beiträge
    4.159
    Wenn die Größe ein Problem ist dann würde ich an den Stelzen einfach Räder anbauen, vier Schubkarrenräder und es ist ein momobiler Stall, da kann keiner mehr meckern.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  4. #4

    Registriert seit
    14.05.2012
    Beiträge
    17.397
    Hallo Iulia,
    sind deine Hühner generell gemeldet?
    In HH geht das hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11252976/

    Von der Größe des Hühnerstalles sollte es m.M. keine Beanstandung geben dürfen.
    Im Baurecht von S-H steht das ähnlich und dort sind, z.B. auch Kinderspielhäuser
    oder die genannten Geräteschuppen genehmigungsfrei.
    Und bei nicht mal 3 m2 Grundfläche sollte dein Hühnerstall zu dieser "Größenordnung" gehören.
    Das Wichtigste ist, denke ich, ist dass die Hühnerhaltung an sich "ordnungsgemäß" gemeldet ist.

    Alles Gute und "nicht unterkriegen lassen"!


  5. #5
    Avatar von Iulia
    Registriert seit
    08.01.2011
    Ort
    Hamburg
    PLZ
    21
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    646
    Themenstarter
    Ja klar sind die ordnungsgemäß gemeldet, Betriebsnummer habe ich schon seit letztem Jahr, artgerecht werden sie auch versorgt und sind pflichtgeimpft, Nicolina. Ich habe von der Nachzucht auch die Ringausweise in Kopie brav aufgehoben inkl. den Besitzerwechseln, falls mal wer fragt.

    Warum der Nachbar so ist - keine Ahnung. Zu wenig Freude im Leben, denke ich da oft. Sturm und Gundula, unsere weißen Seidis, sind jedenfalls in Sicherheit, insofern, als das ich der Hahndiskussion ausgewichen bin (da wurde schon zunehmend geterzt, aber von mehreren Nachbarn und das konnte ich nachvollziehen), die haben jetzt ein sehr schönes neues Zuhause und Sturm viele Junghennen. Das ist wie ein Sechser im Lotto und ich darf sie besuchen.

    Falls wer noch eine Quelle zur Stallgröße für HH hat, wäre es fein, das habe ich nämlich nicht gefunden, nur das allgemeine Baurecht.

    Ich hau dem dann die Paragrafen schriftlich um die Ohren in der Hoffnung, dann ist Ruhe.

    LG
    Iulia
    Hühner sind das ökonomischste Lebensmittel überhaupt, denn man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. (von unbekannt)
    ***
    Auf unbestimmte Zeit Hühnerlos.

  6. #6

    Registriert seit
    14.05.2012
    Beiträge
    17.397
    §en habe ich nicht zur Hand,
    aber auch schon Baubeamte zu "Besuch" gehabt,
    die aufgrund eines Ex-Nachbarns, "Beschwerden zu einem Stallanbau" nachgehen mussten.
    Und die waren eher "genervt" wegen der Denunzierungen, denen sie auf Grund von
    Nachbarschaftsstreitigkeiten nachgehen müssen.

    Wenn du Besuch bekommst, zeige denen einfach ganz freudig deine Hühner,
    die Meldungen etc..
    Und den Nachbarn ignorieren..
    auch wenn es schwer fällt.
    Von § wird sich dieser, so wie du den "Typ" Mensch geschildert hast,
    nicht abhalten.


  7. #7
    Avatar von Waldfrau2
    Registriert seit
    02.08.2009
    PLZ
    37249
    Beiträge
    8.817
    Hallo Iulia,

    wenn ich Dich recht verstehe, sind die 2,40 m bei Deinem Stall die Länge und nicht die Höhe? Wenn das so ist, dann handelt es sich nicht um ein Gebäude im Sinne der Hamburgischen Bauordnung http://www.hamburg.de/contentblob/15...g-hbauo%29.pdf

    § 2 Abs. 2: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von
    Menschen betreten werden können
    und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz
    von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
    Auch die Tatbestandsmerkmale einer baulichen Anlage gemäß § 2 Abs. 1 treffen nicht zu. Somit ist das Baurecht nicht auf Deinen Stall anzuwenden (sofern er nicht betretbar ist). Meine Meinung.
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

Ähnliche Themen

  1. Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.
    Von Ayam Cemani im Forum Das Hühnerhaus
    Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 08.12.2021, 01:25
  2. Baurecht bringt mich zum verzweifeln...
    Von Yuma im Forum Dies und Das
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.01.2011, 18:01

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •