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Thema: Beschränkungen Rassegeflügelzucht im ländlichen?

  1. #1

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    Beschränkungen Rassegeflügelzucht im ländlichen?

    Da ich nicht weiß in welchen Bereich ich schreiben soll und hier Züchter mit vielleicht ähnlichen Problemen sind, frage ich hier.
    Wir haben einen alten Hof ( 8000m²) im ländlichen auf dem bis vor 20 Jahren Tiere gehalten wurden. (Kühe, Schweine, Ziegen, Hühner)
    Vor etwa 3 Jahren haben wir die Rassegeflügelzucht für uns entdeckt. Inzwischen haben wir 3 verschiedene Rassen uns somit auch ein paar Hähne (insgesammt ca 40 Tiere). Die Tiere haben etwa 400m² grenznahen Auslauf.
    Leider fühlen sich unsere Nachbarn (die selbst Wirtschaftsgeflügel halten) dadurch gestört.
    Um Ärger aus dem Weg zu gehen habe ich gestern (auch wenn es weh getan hat) bis auf einen Hahn pro Rasse reduziert. Wie viele selber wissen kann man mit nur einem Hahn pro Rasse nicht gut züchten und das Risiko eines Ausfall ist groß. Ich würde gerne wissen wie meine Chancen bei einem Streit wären? Gibt es vielleicht jemanden der so etwas schon durch hat?

  2. #2
    Avatar von Waldfrau2
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    Du müßtest als erstes rauskriegen, wie das Grundstück baurechtlich gewertet wird. Also wäre ein Blick in den Bebauungsplan und evtl. Rücksprache mit Gemeinde der erste Schritt. Im Bebauungsplan steht manchmal sogar was zum Thema Tierhaltung drin. Ich würde ja anhand Deiner Schilderung landwirtschaftliches Gebiet vermuten (aber man weiß ja nie). Wenn es landwirtschaftlich ist, dann kann Dein Nachbar sicherlich nichts machen. Und falls es anders ist, dann darf er höchstwahrscheinlich selbst auch kein Geflügel in größerem Rahmen halten.
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  3. #3

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    Das ist immer das leidige Thema.
    Ich würde in der Gemeinde Fragen und dann weis man mit Sicherheit schon mal mehr.
    Wenn das ganze auf einen Landfwirtschaftlichen Grundstück ist, muss man es halt als Landwirtschaft und nicht als Rassegeflügelzucht laufen lassen. Einen kleinen Hofladen mit Eierverkauf und dann müsste die Sache gleich wieder anders aussehen.

  4. #4
    Avatar von Henk69
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    Der Nachbar könnte mich mal...

  5. #5

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    Zitat Zitat von Henk69 Beitrag anzeigen
    Der Nachbar könnte mich mal...
    Genau.
    Bevor ich irgendwelche Hähne geschlachtet bzw. weg getan hätte, hätte ich mich erstmal genau erkundigt wie es Waldfrau beschrieben hat. Ich glaub nicht das dein Nachbar dir irgendwas kann. Maßnahmen dagegen kannst du noch immer ergreifen, aber bevor die Lage noch nicht eindeutig klar ist hätte ich rein gar nichts gemacht.

  6. #6

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    Ich weiß auch nicht was mit unseren Nachbarn los ist. Bisher hatten wir immer ein gutes Verhältnis.
    Wir wohnen am Rande eines Forstgebiet wo durchweg Landwirtschaft betrieben wird. Auch zahlen wir Genossenschaftsanteile und haben noch immer Landwirtschaft gemeldet, genau wie unsere Nachbarn.
    Mich würde interessieren ob wir bei einem Streit mit Beschränkungen rechnen müssten?
    Wir hatten zeitweise bis zu 12 Hähne die zugegeben eine Menge Lärm machten aber auch gut für die Zucht waren. Da möchte ich eigentlich wieder hin. Die Tiere als Wirtschaftsgeflügel auzuweisen wird nicht gehen, das es Zwergseidenhühner und holländische Zwerghühner sind.

  7. #7
    Avatar von Waldfrau2
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    Wie gesagt, nachgucken, als was das Grundstück ausgewiesen ist. Ich glaube nicht, daß die Tiere irgendwie extra als Wirtschaftsgeflügel ausgewiesen werden müssen, so was hat noch niemand erwähnt, und z. B. das Veterinäramt und die Tierseuchenkasse scheinen ja alle Hühner als Wirtschaftsgeflügel anzunehmen, man kann (zumindest bei uns) nur Legehühner, Masthühner oder Elterntiere melden.
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  8. #8
    Avatar von StefanTF126
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    Hallo

    @ Olympus

    gib mal bei Google ländliche Hühnerhaltung ein da gibt es urteile mit AZ zum nachlesen.

    Meiner Meinung nach hättest du nicht einen Hahn töten müssen oder sollen . Du schreibst ihr habt Landwirtschaft angemeldet also seit ihr auf der sicheren Seite.

    Frag mal deinen Nachbarn warum es jetzt auf einmal stört.


    Gruß Stefan
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  9. #9

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    Zitat Zitat von vectrasteff;765317...
    Wenn das ganze auf einen Landfwirtschaftlichen Grundstück ist, muss man es halt als Landwirtschaft und nicht als Rassegeflügelzucht laufen lassen.[/B
    Einen kleinen Hofladen mit Eierverkauf und dann müsste die Sache gleich wieder anders aussehen.
    Und schon steht die Berufsgenossenschaft bei Dir auf der Matte und möchte Beiträge kassieren, die werden doch bei größeren Landflächen schon gierig, auch wenn man eben kein Gewerbe betreibt, sondern einfach nur das Land am Hals hat ...


    mfg
    Harry

  10. #10

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    Angeblich stört es jetzt, weil die Tiere bei dieser Jahreszeit schon um 4.00h mit dem krähen anfangen.
    Der eigentliche Grund den ich vermute, sind eine Blockhütte und ein Pool die nur wenige Meter von der Grenze entfernt sind.
    An die Berufsgenossenschaft zahlen wir ja schon seit je her, obwohl die Tierhaltung zwischenzeitlich ausgesetzt wurde. Klingt doof, aber dafür sind wir z.B. bei Unfällen unsw. weiter versichert. Ausserden gäbe es sonst keine grüne Nummer für den Traktor.
    Tagsüber laufen die Tiere frei, abends kommen die Stämmchen von alleine in Ihre Volieren.
    Das ich jetzt reduziert habe, ist ersteinmal nicht so schlimm da bereits neue Küken laufen.
    Ich hoffe dass sich jetzt alles beruhigt. Wäre trotzden gut zu wissen wie meine Chancen bei zukünftigen Beschwerden aussehen?

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