Sich darauf zu verlassen wäre einfältig und fahrlässig. In vielen Landkreisen werten die Katasterämter Luftbildaufnahmen aus, und vergleichen sie mit den Bebauungsplänen. Da wird alles, bis hin zum kleinen Gartenhaus, erfasst. Bei Abweichungen muß der Bauherr die baulichen Veränderungen auf seine Kosten neu einmessen lassen. Wenn es sich rausstellt, dass die Baumaßnahme illegal ist, kommen die rechtlichen Konsequenzen noch dazu.Bauamt brauche ich nicht fragen, auf dem Grundstück kräht da kein Hahn nach!
Lesezeichen