Kleine Anmerkung, "Klein"tiere, welche nach geltendem Recht nicht mal ein Vermieter untersagen darf, sind kleine Nager (Hamster, Mäuse, Ratten, Zwergkaninchen und Chinchilla), kleine Ziervögel (alles unterhalb Ara), Fische und nach einigen Urteilen auch Minihunde. Hühner, Kaninchen, Geflügel allgemein und Schweine sind "Nutz"tiere und hier darf die Haltung vom Vermieter untersagt werden (ebenso wie für Hunde und Katzen) als auch vom zuständigen Amt, wenn das Siedlungsgebiet (was ein schwammiger Begriff ist) als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Das kann auch parzellenweise geschehen und auch lange nachdem gebaut wurde, es reicht das keine landwirtschaftlichen Betriebe oder Betriebe welche Lärm verursachen mehr dort sind und es wird vom Mischgebiet zum Wohngebiet umdeklariert. Ob im Wohngebiet Nutztiere gehalten werden dürfen, obliegt der zuständigen Gemeinde und selbst wenn sie erlaubt ist, bei Beschwerden durch Anwohner kann das schnell beschnitten werden.
Allerdings, so wie Du schilderst, scheint es mir eher auf nachbarliche Schikane rauszulaufen, bzw. es ist eh ein Irrtum. Ich tät ja den, den es eigentlich treffen sollte vorwarnen
![Augenzwinkern](images/smilies/wink.gif)
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