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Thema: Geflügelhaltung Brandenburg Vorschriften?

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  1. #1
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    Shit, doch so schlimm bei euch? Und wo willst´de denn jetzt mit den ganzen Federmäusen hin? Ich hätte noch ein bisserl Platz und könnte dir ein Zuhause für ein paar anbieten, so weit sind wir ja nicht außeinander. Und 7 Flugenten hab ich eh schon, da fallen ein paar mehr oder weniger nicht mehr auf. Die Hühner dürfen nächste Woche hinten auf die 2500qm, da gilt das gleiche.
    Heute Abend vielleicht nochmal telen?
    Ich bin jetzt erst mal auf der BraLa verschwunden, aber ab abends wieder daheim, Nummer hast´de ja

  2. #2
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    Hy!

    Wie ich schonmal sagte, will mir eines nicht in den Kopf:
    einem Wildvogelsammelgebiet ist die Freilandhaltung z.B. nicht zulässig.
    Wie kann es dann sein, dass unmittelbar an dem Wildvogelsammelgebiet Europas mit zeitweise fast 100.000 Kranichen und 60.000 Wildgänsen ein Geflügelzüchter seine Gänse, Enten, Hühner und Perlhühner dennoch im Freilauf hält, und das völlig prominent, für jedermann augenblicklich einsehbar? Impliziert mir doch nur, was von dieser Verordnung in Wirklichkeit zu halten ist: Schikane, die jeglicher Grundlage entbehrt, oder nicht? Mir wäre nämlich nicht bekannt, dass dem Züchter die Viecher reihenweise an Vogelgrippe, Entenschnupfen, Kranichhusten oder Gänseallerlei abkippen...

    Und folgendes:
    Heißt sollange du Hobbyhalter bist braucht´s kein Desinfektionsbecken, die Tiere müsse nicht geimpft sein (können aber), du kannst sie zusammen halten (ist sogar besser als getrennt, getrennt unterliegst du nämlich einerTierseuchenverordnung und musst alle paar Wochen nen Kloakenabstrich machen)
    Aha, liegt hier also der Hase im Pfeffer?
    Weisst Du zufällig, Dipla, ob das nur in Brandenburg gilt?
    Wenn dem nicht so ist: Alter Schwede, was für ein hinterhältiges Mistvolk, hätte ich beinahe gesagt...
    Da schreiben die getrennte Haltung oder nur eine maximal zulässige Mixzahl vor, und verschweigen, dass man bei seit alters her herkömmlicher Gemeinschaftshaltung keine derartigen Repressalien zu befürchten hat... Frei nach der Devise: Haltet das Volk dumm, und Ihr könnt es lenken, wie es Euer Gusto ist...

    Boah, diese Poritzenschlabberer der Geflügelindustrie ....
    Geändert von Okina75 (18.05.2012 um 10:26 Uhr)
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  3. #3
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Manmanman Kinners, lest bitte nochmal die Verordnung nach, hier liegt grade jeder daneben:
    http://www.huehner-info.de/forum/sho...-und-Antworten

    Zum ersten, die Nähe zu einem Naturschutz-, Wildvogelschutzgebiet oder viele indistrielle Hühnerhaltungen in der Umgebung sind nicht zwingend das man einsperren muß. Dies wird schlußendlich von den Vetämtern entschieden, wenn Bund und Länder keine zwingenden Vorschriften gemacht haben. Also zum Beispiel ob bei Gewässern erster (Bund) und zweiter (Länder) Ordnung etwas vorgeschrieben ist, oder eben wie die Zuständigkeit für das Schutzgebiet ist.

    Es gilt für die Haltung von Hühnern mit Wassergeflügel, das diese getrennt voneinander sein müssen und nur die Sentinels beim Wassergeflügel sein dürfen. Diese Tiere müssen als solche ersichtlich sein und nur zum Zweck der Krankheitsanzeige im Bestand, also nixe esse Eia . Die Anzahl der Sentinel-Hühner darf die der Enten nicht überschreiten (Anlage 2)*. Das wird aber zumeist sehr entspannt von den zuständigen Vetämtern kontrolliert, bissiger sind diese wenn man Wassergeflügel auf Märkten oder Austellungen verkaufen/austellen möchte.




    *leider kann ich den neuen Link von Anlage 2 in der Zusammenfassung nicht mehr ersetzen.
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  4. #4
    Avatar von Pixel
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    Egal wie, es ist ein Gummiparagraph für meine Ecke. Und wenn sie einen auf der Liste haben ....... und das haben sie mich, seitdem ich ne fette Rundumanzeige vor paar Jahren machte, weil mein toter Hund von den Öffentlichen hier zum Schlachter zum Entsorgen gebracht wurde, der dafür keine Genehmigung hatte und dort auch ohne Spur verschwand und zwar innerhalb von sage und schreibe nicht mal 12 Stunden..... dann haben sie einen wundervollen Gummiparagrafen, den sie sich schön zurecht biegen können wie sie es brauchen. Alleine ein Hobbyhalter muss für ein Huhn swchon jederzeit Schutzzkleidung bereitstellen usw.....
    Ha, sorry, aber wer von all den Hobby-Hühnerhaltern hier hat das? Wer verbaut auch die kleinste Regenpfütze davor, dass sich ein Wildvogel drin suhlt? Outet Euch!!! Am besten mit Bildern!

    Hab ich nie gesehen und alle die ich kenne, wackeln nur verständnislos mit dem Kopf. Egal...

    Meine Hühner und Enten wurden heute schlagartig auch "Zugvögel", sind erstmal weggeflogen und entscheiden sich bestimmt mal wieder zu nem Zwischenbesuch, wenn die Ämter sich beruhigt haben. ;-)

    Letztendlich ist das Stückchen Land auf dem wir sind, Innenstadtbereich, dann 20 Meter Weg, Gräben, sonstwas und dann erst Naturschutz. Das Gebiet gehört zu nem anderen Landkreis und ner anderen Stadt. In der Verordnung für meinen Kreis steht nix von Wildvogelschutzgebiet drin. Und der andere Landkreis interessiert mich erstmal nicht. Also kommen sie sich nur die legale Säugerabteilung angucken und Ende Banane.
    Gruß, Anne

  5. #5
    Avatar von Laura
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    Hallo Lexx,
    ich habe die Vorschriften aus unserem Kreis zitiert. Bei uns gilt z. B auch: Bei bis zu 10 Stück Wassergeflügel mind. 1 Indikatortier im selben Auslauf.
    Gruß, Laura
    16 Grünleger / 10 Legehennen(Warren), 2,8,30 Bresse blau,splash, schwarz
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  6. #6
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Trotzdem liefen bei Pixel gerade mehr Hühner als Enten zusammen und dann zieht die Indikatortierregel nicht mehr. Ich bezog mich hierrauf:
    du kannst sie zusammen halten (ist sogar besser als getrennt, getrennt unterliegst du nämlich einerTierseuchenverordnung und musst alle paar Wochen nen Kloakenabstrich machen)
    Aus Deinem Beitrag war nicht ersichtlich, ob die Haltung in einem Wildvogelsammelgebiet nur in Deinem Kreis ersichtlich ist, oder ob Du Dich doch auf die bundesweit geltende Verordnung beziehst, dann war´s ein Interpretationsfehler von mir.

    Was ich nicht verstehe, warum muß ein Schutzanzug parat gehalten werden? Die Tiere sind zwar gemeldet und haben von der TSK eine Betriebsnummer, trotzdem wäre das jetzt der erste Fall, wo auch die Bestimmungen für einen Betrieb geltend gemacht werden
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  7. #7
    Avatar von Pixel
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    Themenstarter
    Meinst Du mich jetzt?

    Ich kopiere mal auszugsweise aus unserer Kreisverordnung:
    .................................................. .................

    Tierseuchenallgemeinverfügung
    Eine Freilandhaltung von Geflügel ist nur unter Einhaltung der Nebenbestimmungen erlaubt.
    Nebenbestimmungen:
    1.

    4.
    Abweichend von § 8b Nr. 1 bis 8 der Geflügelpest-Verordnung hat der Halter von Geflügel in
    Freilandhaltung unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes sicherzustellen, dass

    a) die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen
    unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
    b) die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit
    betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese
    Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen
    Aufenthaltsortes des Geflügels unverzüglich ablegen,

    c) Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und Einwegkleidung nach Gebrauch
    unverzüglich unschädlich beseitigt wird,

    d) nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften
    - 3 -
    und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
    e) betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 16 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigen Platz gereinigt und desinfiziert werden,
    f) Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt un von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
    g) eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
    h) der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert werden.

    .................................................. .................................................. ....


    und weiter steht dort noch:



    Nach § 2 der Geflügelpestschutzverordnung hat jeder Geflügelhalter, der Geflügel im o. g. Gebiet in Freilandhaltung halten will sicherzustellen, dass
    a) die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
    b) die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und
    c) Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist.

    Sonstige Gegenstände ist nun mal ein total dehnbarer Begriff...... ;-)
    Und eigentlich ist`s rechtswidrig, wenn sowas Dehnbares in einem normalen Vertrag steht. Aber bei Behörden?
    Gruß, Anne

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