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Thema: Ausnahmegenehmigungen

  1. #1

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    Ausnahmegenehmigungen

    Ich habe HÜhner, Laufenten und ein Pärchen Lockengänse.

    Für die Lockengänse ist das Aufstallen eine Katastrophe.

    Bis zum 26.3. sind wir noch Beobachtungsgebiet (Neustadt/Holstein).

    Für die beiden Gänse möchte ich nun eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Hat jemand von Euch schon einen positiven Bescheid?

    Mich interessieren vorallem Bescheide aus Schleswig-Holstein.
    Gefundene Rechtschreibfehler könnt Ihr gerne behalten :-)

  2. #2

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    ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich - hängt von der Einstellung des Amtsvets/des Landratsamtes ab.

    In meinem persönlichen Umkreis hat jeder, der sie schriftlich beantragt hat, seine Ausnahmegenehmigung erhalten (ich auch). Und zwar für Hühner wie auch für Enten.
    Nur direkt an den Seen, die es in unserem großen Landkreis an manchen Stellen gibt, gab's meinen Informationen zufolge keine Ausnahmegenehmigungen.
    Hätten die Politiker den IQ unserer gackernden Lotte, dann wäre es um die Welt besser bestellt...

  3. #3
    Avatar von Tyrael
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    Mein Vet-Amt ist sehr hart, hier bekommt niemand einen Ausnahmeantrag genehmigt. Schwalben müssen auch draußen bleiben, aber andererseits kontrollieren die auch nicht. :P

  4. #4
    Avatar von berghuhn
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    Ausnahmegenehmigung

    Hallo Ponyziegehuhn

    eine Frage zu Deiner Ausnahmegenehmigung :

    hast Du eine Genehmigung für Vollierenhaltung,
    oder für absoluten Freilauf ?
    Wenn ja für Freilauf, wieviele Tiere müssen zum Bluttest ?

    Bitte sei so lieb und antworte.
    Vielen Dank im Voraus.

    Andrea und Ihre genervten Hühnchen.
    Grüße aus Bayern

    Andrea

  5. #5

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    @berghuhn

    für absoluten Freilauf! D.h. sie machen (wie früher auch) das Dorf unsicher...und manch ein Spaziergänger macht einen Riesenbogen um sie
    Sie müssen 1x monatlich vom TA untersucht werden und zusätzlich muß während des Zeitraums bis 30.4.06 einmal eine Probenuntersuchung (Blutprobe) an das GLS eingeschickt werden.

    Weil ich so wenig Tiere habe, muß das bei allen dreien erfolgen.
    Hätten die Politiker den IQ unserer gackernden Lotte, dann wäre es um die Welt besser bestellt...

  6. #6
    Avatar von Susanne
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    Feilauf

    Hallo,
    die Regelung besagt, dass pro Bestand (Hühner) 10 Tiere Blut geben müssen, bei weniger als 10 Tieren jedes Tier.
    Bei Enten, etc. müssen 15 Tiere Blut lassen.
    In manchen Bundesländern zahlt die eigentliche Blutuntersuchung die Bundesseuchenkasse (B-W).
    Die monatl. Tierarztkosten und den Preis fürs Blutabnehmen muss man selbst bezahlen.
    Grüße
    Susanne

  7. #7
    Avatar von Otto Hensen
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    Achtung

    Hallo Leute,

    hier im Emsland verbreitet das Veterinäramt, das es für private Hobbyhalter keine Ausnahmegenehmigungen gibt.

    Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für gewerbliche Halter.

    Ziemlich bescheuert - mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.
    Otto Hensen


    ************************************************** ******
    "Die Henne ist das klügste Geschöpf im Tierreich.
    Sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist."

    Abraham Lincoln

  8. #8
    Spessarthexe Avatar von tzoing
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    Hallo Otto,
    gibt's da eine (logische) Begründung dafür?
    Viele Grüße von Inge

    Wer ist wir? Ich nicht!
    Gerhard Polt



  9. #9
    Spessarthexe Avatar von tzoing
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    Hallo Otto,
    gibt's da eine (logische) Begründung dafür?
    Viele Grüße von Inge

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    Gerhard Polt



  10. #10
    Avatar von Otto Hensen
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    Original von tzoing
    Hallo Otto,
    gibt's da eine (logische) Begründung dafür?
    Nein, nur blödes Gewäsch einen Formbrief mit BlaBlaBla
    und dämliche Vorschläge die genau zeigen das der
    Bedienstete von Tuten und Blasen absolut keine Ahnung hat !
    Otto Hensen


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