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Thema: AKTION: Heraus zum 1. Mai !!!

  1. #21

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    Achtung

    Original von Gert
    Der Vorsatz einer Handlung verschärft die Strafe.
    Der Aufruf, das Anstiften und das Verleiten zu einer strafbaren Handlung ist auch strafbar.

    Überlegt was ihr sagt und tut.

    Mit "Ups, die sind beim Misten entwischt und die Schilder hingen hier zufällig" überzeugt ihr keinen Richter.
    Es geht hier um eine Verordnung, wer dieser Verordnung nicht folgt begeht eine Ordnungswirdrigkeit, wird man ertappt bezahlt man ein Bußgeld.

    Es ist überhaupt nur dann eine Ordnungswidirigkeit, wenn man unter Vorsatz oder fahrlässig handelt, es gibt da normalerweise keine Abstufungen bei Ordnungswidrigkeiten, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. In diesem Fall jedoch ist es anderes, im Katalog steht ausdrücklich drin "bis zu 25000,- Euro", so dass es letztendlich reine Willkür ist wieviel der zuständige Amtsmensch in den PC eintippt...

    Es ist nicht strafbar! Und das wird auch nicht von einem Richter entschieden solange du gegen ein evtl. verhängtes Bußgeld keinen Widerspruch einlegst.

    Nur eine Ordnungswidrigkeit, so wie z.B. falsch Parken, zu schnell fahren, am Stopschild nicht anhalten (min. 3 Sekunden Stillstand) oder bei rot eine Ampel überfahren. Denk mal drüber nach, wieviele Ordnungswidirgkeiten du jeden Tag sowieso schon begehst und Bußgelder riskierst (Stopschild kostet mehr als 100 Euro).

    Und ehrlichgesagt, ich glaube nicht, dass es bei einer Hand voll Hühner wesentlich mehr kosten wird. Da könnte man ja mal fragen beim Veterinäramt was das voraussichtlich kosten wird, mit so einer Wischi-Waschi Aussage wie "bis zu 25000,- Euro" darf man sich nicht natürlich zufrieden geben. Es gibt immerhin den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Sollte sich also ein Geflügelproduzent mit 25000 Tieren erwischen lassen bezahlt der maximal 25000,- Euro, lasse ich mich mit 4 Hühner ertappen, sollten es dann maximal 4,- Euro sein

    Ich bin auch dafür, die Aktion auf 01.April vorzuziehen. Haben wir letztes Jahr im Herbst auch so gemacht...

    Original Wortlaut der Verordnung:

    § 4

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, oder

    2. einer mit einer Genehmigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.

    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, Geflügel nicht in geschlossenen Ställen hält,

    2. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, Geflügel nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt,

    3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

    4. entgegen § 1 Abs. 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht oder

    5. entgegen § 2 Satz 1 Geflügel in den Verkehr bringt
    =^..^=

  2. #22
    Avatar von weisser-mops
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    [quote]Original von Nyckelpiga ich auch

  3. #23
    Gast
    Gast

    Bsp. Ordnungswidrigkeit

    POL-NOM: Verstoß gegen das Tierseuchengesetz

    20.11.2005 - 11:07 Uhr

    Einbeck (ots) - Einbeck, Schlachthofstraße

    Freitag, 18. November 2005, 13:30 Uhr

    Trotz aller Medienberichte und Aufklärung über eine drohende
    Pandemie hielt es ein besonders ignoranter Bürger nicht für nötig,
    seine Enten im Stall zu lassen und diese damit vor der möglichen
    Seuchengefahr durch Zugvögel zu schützen. Bereits eine Woche zuvor
    war er auf diesen Mißstand hingewiesen worden. Geändert hatte er
    allerdings nichts. Nun wurden gegen ihn zwei
    Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da er auf Verlangen der
    Polizei auch noch seine Personalien verweigerte.


    ots Originaltext: Polizei Northeim/Osterode
    Digitale Pressemappe:
    http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=57929

    Rückfragen bitte an:

    Polizei Northeim/Osterode
    Polizeikommissariat Einbeck
    Pressestelle

    Telefon: 05561/94978 0
    Fax: 05561/94978 250
    E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

  4. #24
    Avatar von Klausemann
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    Da hat Vaters Staat mal wieder die Möglichkeit seine Macht zu demonstrieren. Mal gucken wann die KSK kommt
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  5. #25
    Avatar von grünschnabel
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    Und der wollte die Auflagen erfüllen:

    22.03.2006 - 11:32 Uhr
    POL-NOM: Diebstahl von Maschendrahtzaun
    Einbeck (ots) - In der Nacht von Montag zu Dienstag entwendeten unbekannte Täter an der Hannoverschen Straße in Einbeck 35 Meter Maschendrahtzaun, mit dem ein Grundstück eingezäunt war. Der Zaun ist 2 Meter hoch.
    Aktenzeichen: 5 G 354/06

    Ein Hahn und seine acht Hennen müssen in ihrem Stall in Battenberg (Kreis Waldeck-Frankenberg) bleiben. Vor dem Verwaltungsgericht Kassel scheiterte am Freitag der Hühnerhalter, der sein Federvieh trotz Vogelgrippe und Stallpflicht weiter mehr Freiheit gewähren wollte.

    Das Verwaltungsgericht bestätigte in seiner Entscheidung die Stallpflicht für Hühner. Angesichts der "erheblichen Seuchengefahr" stehe den Haltern in der Regel keine Befreiung zu, heißt es in dem Beschluss.

    "Stallpflicht ist Tierquälerei"
    Damit wies das Gericht den Eilantrag des Halters ab, der seine acht Legehennen und den Hahn in Freilaufhaltung hält. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium Mitte Februar die Stallpflicht angeordnet hatte, beantragte der Hühnerbesitzer beim Landkreis eine Ausnahmegenehmigung. Sein Argument: Bislang sei in ganz Hessen kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel sei in seiner Region gering. Demgegenüber sei die Stallpflicht Tierquälerei und könne zu anderen Krankheiten führen, die ebenfalls auf den Menschen übertragbar seien. Um die Risiken gegeneinander abwägen zu können, beantragte der Halter, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

    Pro Huhn mit 100 Euro Zwangsgeld gedroht
    Der Landkreis lehnte aber die Ausnahme ab und drohte ein Zwangsgeld von 100 Euro je Tier an, wenn die Hühner nicht in den Stall kommen. Einen Eilantrag des Halters gegen diese Entscheidung wies das VG Kassel nun ab, ohne das geforderte Gutachten einzuholen. Die Stallpflicht solle einer bundesweiten Verbreitung der Vogelgrippe vorbeugen. Daher könne nicht abgewartet werden, bis im Landkreis die ersten Fälle aufträten, hieß es zur Begründung. Gegen den Eilbeschluss kann der Halter Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

    Im Zeichen leerer Kassen:

    Wer sein Federvieh nicht sofort nachmelde, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
    Werde ein nicht gemeldeter Geflügelbestand nach einem Seuchenausbruch entdeckt, liege die Höhe einer solchen Strafe nicht unter 1.000 Euro.
    Veterinärdienst Soest


  6. #26

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    RE: Bsp. Ordnungswidrigkeit

    Original von Godfather
    Trotz aller Medienberichte und Aufklärung über eine drohende
    Pandemie hielt es ein besonders ignoranter Bürger ...
    Der komplette Wortlaut in dieser Pressemeldung ist eine bodenlose Frechheit!


    Um den Sachverhalt ausreichend darzustellen hätte es genügt zu schreiben:
    "Bürger hat seine Enten nicht im Stall eingesperrt. Eine Woche zuvor war er darauf hingewiesen worden mit der Aufforderung die Enten einzusperren. Getan hat er es nicht. Da er auf Verlangen der Polizei ausserdem seine Personalien verweigerte wurde gegen ihn zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet."


    Weiterhin vermisse ich genauere Angaben zu Datum, Uhrzeit, Lokalität.

    Schlamperei in den Amtsstuben Deutschlands

    Der direkte Link zum Originaldokument: http://www.presseportal.de/polizeipr...7929&keygroup=
    =^..^=

  7. #27

    Registriert seit
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    Original von grünschnabel
    Im Zeichen leerer Kassen:

    Wer sein Federvieh nicht sofort nachmelde, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
    Werde ein nicht gemeldeter Geflügelbestand nach einem Seuchenausbruch entdeckt, liege die Höhe einer solchen Strafe nicht unter 1.000 Euro.
    Veterinärdienst Soest

    Meine Tiere sind gemeldet. Das Veterinäramt kennt mich schon als Widerspenstigen

    Solange ich mich nicht erwischen lasse


    Gerrit
    =^..^=

  8. #28

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    Original von Nyckelpiga
    Überlegt was ihr sagt und tut.


    ).

    Und ehrlichgesagt, ich glaube nicht, dass es bei einer Hand voll Hühner wesentlich mehr kosten wird. Da könnte man ja mal fragen beim Veterinäramt was das voraussichtlich kosten wird, mit so einer Wischi-Waschi Aussage wie "bis zu 25000,- Euro" darf man sich nicht natürlich zufrieden geben. Es gibt immerhin den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Sollte sich also ein Geflügelproduzent mit 25000 Tieren erwischen lassen bezahlt der maximal 25000,- Euro, lasse ich mich mit 4 Hühner ertappen, sollten es dann maximal 4,- Euro sein

    ]

    Sollte die VG bei einem ausbrechen,und man hat/hatte seine Tiere nicht im Stall,können einen alle Geflügelhöfe bei denen es dadurch auch ausbricht verklagen.Also,Schadensersatz.

  9. #29
    Avatar von Otto Hensen
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    RE: Bei uns tut sich was!

    Original von Elliese
    Heute gelesen in der Freien Presse:


    Geflügelzüchter gegen Stallpflicht

    Lengenfeld. Die westsächsischen Geflügelzüchter fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) die Aufhebung der Stallpflicht. Darüber informierte gestern der Tierarzt Georg Jentsch aus dem vogtländischen Lengenfeld. Eine entsprechende Petition wurde vom Bezirksverband der Sächsischen Rassegeflügelzüchter beschlossen. Der Verband vertritt 7000 Züchter. Die jetzige Situation sei kaum noch tragbar. Jentsch: "Zwei Drittel der Bruteier bleiben unbefruchtet, weil die Tiere leiden." (sia)


    Das darf nicht nur in Sachsens Verbände so bleiben!

    Liebe Grüße Diana

    Und da sagen einige Y, G, ... ich würde unken bezüglich des Aussterbens ...

    Wir sollten auch unseren Verbandsfunktionären weiter verstärkt in den A... treten, ebenso Politikern und der Presse.

    Massenhafte Protestbriefe an die Abgeordneten des Landtages und des Bundestages (Brief, Fax, e-mail) machen vielleicht doch noch ein bischen wach !!!

    Jeder hat am 14. April frei (bis auf wenige Ausnahmen). Laßt uns diesen Tag für die erste Protestaktion nutzen, damit die EIngangspost unserer Politiker nach Ostern nicht zu wenig ist und dabei auch gleich den 01. Mai mit ansprechen.

    Musterbriefe können ins Netz gestellt werden um die Sache zu vereinfachen.

    Wer macht mit ??
    Otto Hensen


    ************************************************** ******
    "Die Henne ist das klügste Geschöpf im Tierreich.
    Sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist."

    Abraham Lincoln

  10. #30

    Registriert seit
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    574
    Original von Conrad
    Sollte die VG bei einem ausbrechen,und man hat/hatte seine Tiere nicht im Stall,können einen alle Geflügelhöfe bei denen es dadurch auch ausbricht verklagen.Also,Schadensersatz.
    Die haben ihr Geflügel doch sicher verwahrt? Beweislast liegt beim Kläger, im übrigen kommen die Toten in den Ofen. Werde dann melden, dass ich sie geschlachtet und gegessen habe...
    =^..^=

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