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Thema: AKTION: Heraus zum 1. Mai !!!

  1. #131
    Avatar von PaterZwieback
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    Von einem Lokalpolitiker habe ich letzte Woche mitbekommen dass die Hühner scheinbar 1 Woche ab 01.05. raus sollen und anschliessend wieder huschhusch in den Stall. Hängt irgendwie mit den Bioeiern/Freilandeier und den diesbezüglichen §§ zusammen, ansonsten wurde diese Wirtsschaftsgruppe finanziell ruiniert werden. Otto wird´s sicherlich gleich erläutern.
    Hi,

    Kann schon sein,dass ein Lokalpolitiker sowas gesagt hat.
    Denn sollte im Mai es noch die Stallpflicht geben,dann dürfen im Handel keine Bioeier mehr verkauft werden.

    Es gibt eine Frist von 3 Monaten.
    Die Stallpflicht gibt es seit Mitte Februar.
    Dann dürfen ab mitte Mai keine Freilandeier mehr verkauft werden.

    Zu Zeit kann man noch überall Freilandeier kaufen obwohl es keine Freilandeier mehr sind!

    Sollte aber Anfang Mai die Hühner 1 Woche raus dürfen um dann wieder eingesperrt zu werden,wären es wieder Freilandeier und der Handel dürfte die Eier wieder 3 Monate als Freilandeier verkaufen.

    Darum muß ab 1.Mai die Stallpflicht aufgehoben werden oder es gibt keine Freilandeier mehr in den Geschäften zu kaufen.

    So würde ich dieses verstehen.
    Aber geredet wird viel.
    Es muß nicht alles wahr werden was ein Politiker so für Schnapsideen hat.

    @All
    Glaubt Ihr denn wirklich,dass durch uns Hobbyhalter die Stallpflicht aufgehoben wird?
    Ich nicht.Da stehen andere Interessen dahinter!
    Wenn nicht mal der BDRG das Maul aufmacht!

    Gerade darum ist aber Widerstand angebracht!

    Tschüß Uwe


    Auch sehr Medienwirksam HIER:

    http://www.mdr.de/escher/

  2. #132

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    Original von grünschnabel
    "Bei einem toten Mäusebussard ist im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf nun das H5N1-Virus nachgewiesen worden, das bestätigte die Senatsverwaltung für Gesundheit. Eine Sperrzone und ein Beobachtungsgebiet sind eingerichtet."
    Dann erkläre doch mal das hier:

    Avian Influenza Germany

    highly pathogenic avian influenza virus subtype H5N1 Poland

    highly pathogenic avian influenza (HPAI) virus subtype H5 Sweden

    Wieso können andere Länder zweifelsfrei HPAI nachweisen, bei uns ist es AI ?

    Ist es nicht H ighly P athogenic

    Also nur ne stinknormale Wildgeflügelform wie jedes Jahr, die wir politisch mißbrauchen?

    Da nach den EU-Recht von jedem Tier, bei dem der Verdacht auf H5N1 besteht, eine Probe nach England zu schicken ist, finde ich die Anzahl der Proben enorm, die auf diesem Protokoll stehen.

    Vor was müssen wir die Käfighühner also unbefristet schützen?
    Ist denn HPAI in Deutschland identifiziert oder nicht? Wo finde ich dazu Infos?

    Wenn nicht, dann greift bis auf weiteres auch diese Zusatz Verordnung nicht (Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung):
    "§ 2

    Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
    Ausbruch der Geflügelpest, wenn hoch pathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 durch virologische Untersuchung (Virus-, Antigen-, Genomnachweis) bei einem wildlebenden Vogel nachgewiesen worden ist; etcpp."

    Da es die Verordnung gibt und entsprechend ja auch die Sperrbezirke überall aus dem Boden spriessen, gehe ich davon aus, dass grundsätzlich 1. HPAI gefunden wird, auch wenn als H5N1 ohne weitere Zusätze gemeldet wird, 2. gar kein Unterschied gemacht wird,, d.h. sagt ein Schnelltest (weshalb auch immer) H5N1 gefunden, dann wird erstmal Sperrbezirk gemacht, ob sich das dann ein paar Tage später bestätigt oder nicht oder ob es hoch oder niedrig pathogen war interessiert dann ja keinen mehr, der Sperrbezirk wird nach wenigen Wochen sowieso wieder abgebaut, sofern nichts nachkommt.

    In dem anderen Thread hat doch jemand die Gensquenzen von den Dänen gepostet, die haben HPAI gefunden und auch sogleich sequenziert und veröffentlicht, warum wird das in DE nicht gemacht? Sind die Deutschen nicht in der Lage die Untersuchungen und Sequenzen öffentlich zu machen?
    Oder können die gar nicht sequenzieren?

    Kann mal bitte einer beim RKI / FLI nachfragen, warum die Gensequenzen nicht öffentlich gemacht werden?
    Bzw. warum nicht sequenziert wird?

    In dem PDF das du verlinkt hast steht eindeutig drin, dass nur diese Tests gemacht wurden: "M-PCR, H5-PCR, H7-PCR, N1-PCR", warum wird nicht auch die Isolierung und Sequenzierung gemacht?

    Ich werde mal versuchen was rauszufinden über den PCR Test, ist das überhaupt zuverlässig?

    Pennen die hier alle
    Gerrit
    =^..^=

  3. #133

    Registriert seit
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    Original von grünschnabel
    "Bei einem toten Mäusebussard ist im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf nun das H5N1-Virus nachgewiesen worden, das bestätigte die Senatsverwaltung für Gesundheit. Eine Sperrzone und ein Beobachtungsgebiet sind eingerichtet."
    Dann erkläre doch mal das hier:

    Avian Influenza Germany

    highly pathogenic avian influenza virus subtype H5N1 Poland

    highly pathogenic avian influenza (HPAI) virus subtype H5 Sweden

    Wieso können andere Länder zweifelsfrei HPAI nachweisen, bei uns ist es AI ?

    Ist es nicht H ighly P athogenic

    Also nur ne stinknormale Wildgeflügelform wie jedes Jahr, die wir politisch mißbrauchen?

    Da nach den EU-Recht von jedem Tier, bei dem der Verdacht auf H5N1 besteht, eine Probe nach England zu schicken ist, finde ich die Anzahl der Proben enorm, die auf diesem Protokoll stehen.

    Vor was müssen wir die Käfighühner also unbefristet schützen?
    Ist denn HPAI in Deutschland identifiziert oder nicht? Wo finde ich dazu Infos?

    Wenn nicht, dann greift bis auf weiteres auch diese Zusatz Verordnung nicht (Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung):
    "§ 2

    Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
    Ausbruch der Geflügelpest, wenn hoch pathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 durch virologische Untersuchung (Virus-, Antigen-, Genomnachweis) bei einem wildlebenden Vogel nachgewiesen worden ist; etcpp."

    Da es die Verordnung gibt und entsprechend ja auch die Sperrbezirke überall aus dem Boden spriessen, gehe ich davon aus, dass grundsätzlich 1. HPAI gefunden wird, auch wenn als H5N1 ohne weitere Zusätze gemeldet wird, 2. gar kein Unterschied gemacht wird,, d.h. sagt ein Schnelltest (weshalb auch immer) H5N1 gefunden, dann wird erstmal Sperrbezirk gemacht, ob sich das dann ein paar Tage später bestätigt oder nicht oder ob es hoch oder niedrig pathogen war interessiert dann ja keinen mehr, der Sperrbezirk wird nach wenigen Wochen sowieso wieder abgebaut, sofern nichts nachkommt.

    In dem anderen Thread hat doch jemand die Gensquenzen von den Dänen gepostet, die haben HPAI gefunden und auch sogleich sequenziert und veröffentlicht, warum wird das in DE nicht gemacht? Sind die Deutschen nicht in der Lage die Untersuchungen und Sequenzen öffentlich zu machen?
    Oder können die gar nicht sequenzieren?

    Kann mal bitte einer beim RKI / FLI nachfragen, warum die Gensequenzen nicht öffentlich gemacht werden?
    Bzw. warum nicht sequenziert wird?

    In dem PDF das du verlinkt hast steht eindeutig drin, dass nur diese Tests gemacht wurden: "M-PCR, H5-PCR, H7-PCR, N1-PCR", warum wird nicht auch die Isolierung und Sequenzierung gemacht?

    Ich werde mal versuchen was rauszufinden über den PCR Test, ist das überhaupt zuverlässig?

    Pennen die hier alle
    Gerrit
    =^..^=

  4. #134

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    Original von Nyckelpiga
    Pennen die hier alle
    Also in anderen Ländern wird auch sequenziert zum Testen oder das Virus isoliert.

    Aber im Fall, dass es sich nicht um HPAI handelt ist das wohl unnötig...


    Gerrit
    =^..^=

  5. #135

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    Original von Nyckelpiga
    Pennen die hier alle
    Also in anderen Ländern wird auch sequenziert zum Testen oder das Virus isoliert.

    Aber im Fall, dass es sich nicht um HPAI handelt ist das wohl unnötig...


    Gerrit
    =^..^=

  6. #136
    Avatar von Hamster
    Registriert seit
    18.02.2005
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    1.330
    Hi Gerrit,

    ich habe mir folgendes überlegt:

    Klage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Begründung:

    1. die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist so gering, daß sie keine Rechfertigung für massenhafte Tierquälerei darstellt.

    2. obwohl die Zugvögel zum großen Teil längst wieder hier sind (ich habe gerade in meinem Garten ein Rotkehlchen gesehen), wurde das Virus auf ihren Routen offensichtlich nicht gefunden. Das heißt, keine Gefahr durch Zugvögel.

    3. die Gefahr für Geflügel, durch die Einstallung krank zu werden, ist ungleich höher, als durch Ansteckung mit H5N1.

    Außerdem: ist das Privatleben nicht auch irgendwie gesetzlich geschützt? Für viele von uns ist die Stallpflicht ein erheblicher Eingriff in unser Privatleben.

    Fällt sonst noch jemandem etwas konstruktives ein?

    Wir sollten versuchen, zu jedem Punkt die entsprechenden Experten persönlich anzusprechen. Die müssen ja auch einen Grund für ihre Publikationen haben, vielleicht helfen sie ja sogar gerne?

    Gruß, Brigitta
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  7. #137
    Avatar von Hamster
    Registriert seit
    18.02.2005
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    1.330
    Hi Gerrit,

    ich habe mir folgendes überlegt:

    Klage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Begründung:

    1. die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist so gering, daß sie keine Rechfertigung für massenhafte Tierquälerei darstellt.

    2. obwohl die Zugvögel zum großen Teil längst wieder hier sind (ich habe gerade in meinem Garten ein Rotkehlchen gesehen), wurde das Virus auf ihren Routen offensichtlich nicht gefunden. Das heißt, keine Gefahr durch Zugvögel.

    3. die Gefahr für Geflügel, durch die Einstallung krank zu werden, ist ungleich höher, als durch Ansteckung mit H5N1.

    Außerdem: ist das Privatleben nicht auch irgendwie gesetzlich geschützt? Für viele von uns ist die Stallpflicht ein erheblicher Eingriff in unser Privatleben.

    Fällt sonst noch jemandem etwas konstruktives ein?

    Wir sollten versuchen, zu jedem Punkt die entsprechenden Experten persönlich anzusprechen. Die müssen ja auch einen Grund für ihre Publikationen haben, vielleicht helfen sie ja sogar gerne?

    Gruß, Brigitta
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  8. #138
    Avatar von Otto Hensen
    Registriert seit
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    Original von Hamster
    Hi Gerrit,

    ich habe mir folgendes überlegt:

    Klage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Begründung:

    1. die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist so gering, daß sie keine Rechfertigung für massenhafte Tierquälerei darstellt.

    2. obwohl die Zugvögel zum großen Teil längst wieder hier sind (ich habe gerade in meinem Garten ein Rotkehlchen gesehen), wurde das Virus auf ihren Routen offensichtlich nicht gefunden. Das heißt, keine Gefahr durch Zugvögel.

    3. die Gefahr für Geflügel, durch die Einstallung krank zu werden, ist ungleich höher, als durch Ansteckung mit H5N1.

    Außerdem: ist das Privatleben nicht auch irgendwie gesetzlich geschützt? Für viele von uns ist die Stallpflicht ein erheblicher Eingriff in unser Privatleben.

    Fällt sonst noch jemandem etwas konstruktives ein?

    Wir sollten versuchen, zu jedem Punkt die entsprechenden Experten persönlich anzusprechen. Die müssen ja auch einen Grund für ihre Publikationen haben, vielleicht helfen sie ja sogar gerne?

    Gruß, Brigitta
    Weitere Punkte sind:

    Artenschutz - Viele Rassen werden durch das Einsperren aussterben.

    Tierschutz - Tierquälerei ist auch auf Anordnung von Politikern nicht vom Grundgesetz gedeckt. (Das BVG hat den Jungs da schon sehr oft 'ne Tracht Prügel verpaßt.

    Logik - Wenn wir davon ausgehen dürfen, das das Virus ohnehin schon längst in der Natur seit Jahren oder Jahrzehnten verbreitet ist, aber vor der Seehoferschen Agrarwende niemandem, auch dem Geflügel nicht, geschadet hat, dann spricht nichts dafür das sich dieses nur aufgrund wechselnder Verhältnisse im Bundestag und -rat ändert.

    Verantwortung - Wir sind unseren Kindern und Mitlebewesen für unser Tun verantwortlich. - Für das was wir im Moment zu tun gezwungen sind gibt es bei Berücksichtigung der Fakten keinerlei Rechtfertigung und Gründe außer der Sanktionen des Gesetzgebers.

    Ethik - Besser eine kleine Gefahr eingehen das ein Tier - vielleicht - erkranken kann, als sicher den Tieren beim Krepieren zusehen.

    Gewissen - Wer kann das was passiert und die Richtung die Geflügelindustrie und unsere Lobbyminister einschlagen wollen mit seinem Gewissen vereinbaren.

    Wichtig -
    Wir sollten auch versuchen die Kirchen ins Boot zu holen, am besten die Evangelen und auch die Katholen. Es reicht deren argumentative Unterstützung. - An die Kirchenvertreter traut sich nämlich kein Politiker der Bundesregierung und er Landesregierungen ran. Zudem sind die Kirchen vom Glauben her - verantwortungsvoller Umgang mit der Erde etc. verpflichtet.

    Verschiedene Bischöfe, etc. der Kirchen werde ich diese Woche selber anschreiben.
    Otto Hensen


    ************************************************** ******
    "Die Henne ist das klügste Geschöpf im Tierreich.
    Sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist."

    Abraham Lincoln

  9. #139
    Avatar von Otto Hensen
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    393
    Original von Hamster
    Hi Gerrit,

    ich habe mir folgendes überlegt:

    Klage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Begründung:

    1. die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist so gering, daß sie keine Rechfertigung für massenhafte Tierquälerei darstellt.

    2. obwohl die Zugvögel zum großen Teil längst wieder hier sind (ich habe gerade in meinem Garten ein Rotkehlchen gesehen), wurde das Virus auf ihren Routen offensichtlich nicht gefunden. Das heißt, keine Gefahr durch Zugvögel.

    3. die Gefahr für Geflügel, durch die Einstallung krank zu werden, ist ungleich höher, als durch Ansteckung mit H5N1.

    Außerdem: ist das Privatleben nicht auch irgendwie gesetzlich geschützt? Für viele von uns ist die Stallpflicht ein erheblicher Eingriff in unser Privatleben.

    Fällt sonst noch jemandem etwas konstruktives ein?

    Wir sollten versuchen, zu jedem Punkt die entsprechenden Experten persönlich anzusprechen. Die müssen ja auch einen Grund für ihre Publikationen haben, vielleicht helfen sie ja sogar gerne?

    Gruß, Brigitta
    Weitere Punkte sind:

    Artenschutz - Viele Rassen werden durch das Einsperren aussterben.

    Tierschutz - Tierquälerei ist auch auf Anordnung von Politikern nicht vom Grundgesetz gedeckt. (Das BVG hat den Jungs da schon sehr oft 'ne Tracht Prügel verpaßt.

    Logik - Wenn wir davon ausgehen dürfen, das das Virus ohnehin schon längst in der Natur seit Jahren oder Jahrzehnten verbreitet ist, aber vor der Seehoferschen Agrarwende niemandem, auch dem Geflügel nicht, geschadet hat, dann spricht nichts dafür das sich dieses nur aufgrund wechselnder Verhältnisse im Bundestag und -rat ändert.

    Verantwortung - Wir sind unseren Kindern und Mitlebewesen für unser Tun verantwortlich. - Für das was wir im Moment zu tun gezwungen sind gibt es bei Berücksichtigung der Fakten keinerlei Rechtfertigung und Gründe außer der Sanktionen des Gesetzgebers.

    Ethik - Besser eine kleine Gefahr eingehen das ein Tier - vielleicht - erkranken kann, als sicher den Tieren beim Krepieren zusehen.

    Gewissen - Wer kann das was passiert und die Richtung die Geflügelindustrie und unsere Lobbyminister einschlagen wollen mit seinem Gewissen vereinbaren.

    Wichtig -
    Wir sollten auch versuchen die Kirchen ins Boot zu holen, am besten die Evangelen und auch die Katholen. Es reicht deren argumentative Unterstützung. - An die Kirchenvertreter traut sich nämlich kein Politiker der Bundesregierung und er Landesregierungen ran. Zudem sind die Kirchen vom Glauben her - verantwortungsvoller Umgang mit der Erde etc. verpflichtet.

    Verschiedene Bischöfe, etc. der Kirchen werde ich diese Woche selber anschreiben.
    Otto Hensen


    ************************************************** ******
    "Die Henne ist das klügste Geschöpf im Tierreich.
    Sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist."

    Abraham Lincoln

  10. #140

    Registriert seit
    06.03.2006
    Beiträge
    9
    Guten Tag Herr Hamster,

    Deine Anklage ist sehr verständlich. Doch hast Du schon einmal in Erwägung gezogen, gegen dummschwätzige Politiker, panikverbreitebde Journalisten und nichtssagende Beamte Anklage zu erheben? Diese drei Kategorien tragen Schuld an einer Volksverdummung..

    Wolpertinger

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