Original von Hamster
Hi Gerrit,
ich habe mir folgendes überlegt:
Klage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Begründung:
1. die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist so gering, daß sie keine Rechfertigung für massenhafte Tierquälerei darstellt.
2. obwohl die Zugvögel zum großen Teil längst wieder hier sind (ich habe gerade in meinem Garten ein Rotkehlchen gesehen), wurde das Virus auf ihren Routen offensichtlich nicht gefunden. Das heißt, keine Gefahr durch Zugvögel.
3. die Gefahr für Geflügel, durch die Einstallung krank zu werden, ist ungleich höher, als durch Ansteckung mit H5N1.
Außerdem: ist das Privatleben nicht auch irgendwie gesetzlich geschützt? Für viele von uns ist die Stallpflicht ein erheblicher Eingriff in unser Privatleben.
Fällt sonst noch jemandem etwas konstruktives ein?
Wir sollten versuchen, zu jedem Punkt die entsprechenden Experten persönlich anzusprechen. Die müssen ja auch einen Grund für ihre Publikationen haben, vielleicht helfen sie ja sogar gerne?
Gruß, Brigitta
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