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Thema: Wie ist es jetzt mit der Stallpflicht?

  1. #1

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    Wie ist es jetzt mit der Stallpflicht?

    Hallo! Bin ganz neu dabei und in 2-3 Wochen sollen Z-Wyandotten einziehen. Wie ist es aktuell mit der Aufstallpflicht (in Berlin)? Das Ordnungdamt, das ich vorsorglich angemailt hatte, deutet auf eine solche. STimmt es, oder sind es Reminiszenzen von 2005?

  2. #2
    genannt Heini Avatar von hein
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    Das Ordnungsamt muss es ja wissen!!

    Schon mal nach Ausnahmen gefragt??
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #3

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    Hallo Bonkhoff,

    in Deutschland ist generell Stallpflicht, die meisten Landkreise haben sie vorübergehend aufgehoben.
    Da musst du dich beim Amtstierarzt erkundigen. Eigentlich sollte es schon letztes Jahr aufgehoben werden, aber der Bundesrat hat wegen eines
    angeblichen Verdachtsfalles, dagegen entschieden.
    Viele Grüße aus der Burgengemeinde Eisenberg Ostallgäu
    www.eisenberg-allgaeu.de

    Mfg
    Gottlieb

  4. #4

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    Zitat Zitat von Gottl Beitrag anzeigen
    Hallo Bonkhoff, ... in Deutschland ist generell Stallpflicht, die meisten Landkreise haben sie vorübergehend aufgehoben.
    Versteh'ich so nicht, gibt's Landkreise außerhalb Dt. ... oder gilt sie doch nicht "generell"?
    Liebe Grüße ...

    Das ist kein guter Tag für den Hahn, wenn ihm die Füße gewaschen werden.

  5. #5
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von suppenhahn Beitrag anzeigen
    Versteh'ich so nicht, gibt's Landkreise außerhalb Dt. ... oder gilt sie doch nicht "generell"?
    Die Stallpflicht gilt Bundesweit!

    Aber die einzelnen Landkreise können diese Stallpflicht in ihrem Landkreis auch lockern!

    Oder die bundesweite Stallpflicht für ihren Landkreis sogar ganz aufheben!

    Sie können sie aber auch bei Bedarf auch wieder in Kraft setzen!
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  6. #6
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Oder die bundesweite Stallpflicht für ihren Landkreis sogar ganz aufheben!
    Das ist nicht richtig.

    Da die Stallpflicht eine Bundesverordnung ist, können einzelne Landkreise sie nicht aufheben. Sie dürfen lediglich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können diese Ausnahmegenehmigungen auch nicht pauschal für den gesamten Landkreis erteilen. Sogenannte Risikogebiete unterliegen auch weiterhin der Aufstallungspflicht. Je nach Risikogebiet ganzjährig oder temporär.

    MfG

    Ernst Niemann

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  7. #7
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Ernst Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig.

    Da die Stallpflicht eine Bundesverordnung ist, können einzelne Landkreise sie nicht aufheben. Sie dürfen lediglich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können diese Ausnahmegenehmigungen auch nicht pauschal für den gesamten Landkreis erteilen. Sogenannte Risikogebiete unterliegen auch weiterhin der Aufstallungspflicht. Je nach Risikogebiet ganzjährig oder temporär.

    MfG

    Ernst Niemann
    OK Ernst - Denn wird sie eben mit der Ausnahmegenehmigung ausser Kraft gesetzt oder mit der Ausnahmegenehmigung eine Ausnahme von der Stallspflicht gemacht! Oder wie auch immer!!

    Das Ergebnis ist aber das Selbe - Unsere Viecher können dann Draussen wieder frei rumlaufen.
    Geändert von hein (07.05.2012 um 14:25 Uhr)
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  8. #8
    Avatar von Laura
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    " Die Stallhaltung oder die Haltung in Volieren mit festem Dach ist für Geflügel (außer Tauben ) eigentlich nach wie vor vorgeschrieben. Unser Kreis macht aber auf Grund der geringen Geflügeldichte von der Möglichkeit Gebrauch, die Freilandhaltung zuzulassen. Die Zulassung gilt grundsätzlich für das gesamte Kreisgebiet. Grundsätzlich heißt aber, es gibt Einschränkungen. Ferner haben die Halter von Freilauf-Geflügel bestimmte Vorschriften zu beachten."
    Ein Auszug vom Mai 2006.
    Gruß, Laura
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  9. #9
    Chicken Man ! Avatar von Weyz
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    Da haben wir in unserem Kaff ja richtig Glück! Bei uns laufen alle Chickas den ganzen Tag draussen herum und kein Hahn kräht danach...
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    Atomkraft? Nein Danke!

  10. #10
    Avatar von Laura
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    Das war hier bis 2005 auch so, dann kam der Amtsschimmel !!!
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