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Thema: Sachkunde Schlachten

  1. #1
    Avatar von nachbar
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    Sachkunde Schlachten

    Hallo liebe Fories!
    Ich versuche seit einem halben Jahr einen Sachkundelehrgang zu absolvieren.
    Es ist so das dieser in Brandenburg und Umgebung nirgends angeboten wird.
    Ich habe mich auch in Meck Pomm angemeldet, aber nach Schließung des Geflügelschlachthofes dort, wird Sachkunde für Geflügel nicht mehr angeboten.
    Selbst das Vet.amt hier, das eine Sachkundebescheinigung verlangt, kann bis jetzt nicht helfen.
    Vielleicht hat ja jemand hier in letzter Zeit einen Sachkundelehrgang hier im Osten der Republik absolviert, und könnte mir da einen Tip geben.
    Bin z.Z. echt ratlos.

    Gruss Nachbar
    Enten legen ihre Eier in Stille. Hühner gackern dabei wie verrückt. Was ist die Folge? Alle Welt isst Hühnereier.(Henry Ford)

  2. #2

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    Ich habe hier auch keinen gefunden und letzlich war es ein Zuchtfreund aus dem Verein der mir ganz geduldig beigebracht hat wie man tierschutzgerecht und ordendlich schlachtet.
    Seid lieb gegrüßt
    -------------------------

  3. #3
    Avatar von Wontolla
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    Ein Sachkundenachweis ist für private Schlachtungen auch nicht erforderlich. Den benötigt man erst wenn man gewerblich schlachtet. Dann ist er aber vorgeschrieben.
    L. G.
    Wontolla

  4. #4

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    Soviel mir bekannt ist, wird ein solcher Lehrgang in der Lehr- und Versuchsanstalt Kitzingen im Jahr 2013 weder angeboten. Näheres ist mir nicht bekannt. Wer Interesse hat kann sich aber telefonisch dort erkundigen und anmelden.
    LG Ratisbona

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Trabern die zu
    zu langsam sind.

  5. #5
    Avatar von nachbar
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    Ich habe die Info vom Vet.amt, das wenn ich ein geschlachtetes Tier verkaufe oder verschenke automatisch Direktvermarkter bin und dies gewerblich ist. Dafür benötige ich die Sachkunde, da ich keinen landwirtschaftlichen Beruf gelernt habe.
    Mein Problem ist das ich die Sachkundebescheinigung nirgends machen kann.

    Da die Nachfrage vorhanden ist, bin ich auf die Idee gekommen die überzähligen Enten und Kaninchen abzugeben.
    Eier darf ich als Privatperson verkaufen, ohne irgendwas.
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  6. #6

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    Hallo! Wontolla hat recht wer kein Tier geschlachtet verkauft oder weitergibt braucht keinen Sachkundenachweiss. Trotzdem sollte man immer vorab mal bei jemandem zugeschaut oder auch unter Aufsicht geschlachtet haben damit Tiere nicht leiden müssen. Brandenburg ist mir zuweit weg (ausser wenn ich Urlaub an der Ostsee mache) sonst würde ich vorbeikommen. Gruss Windfried

  7. #7
    Avatar von Mariechen
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    Zitat Zitat von nachbar Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Fories!
    Ich versuche seit einem halben Jahr einen Sachkundelehrgang zu absolvieren.
    Es ist so das dieser in Brandenburg und Umgebung nirgends angeboten wird.
    Ich habe mich auch in Meck Pomm angemeldet, aber nach Schließung des Geflügelschlachthofes dort, wird Sachkunde für Geflügel nicht mehr angeboten.
    Selbst das Vet.amt hier, das eine Sachkundebescheinigung verlangt, kann bis jetzt nicht helfen.
    Vielleicht hat ja jemand hier in letzter Zeit einen Sachkundelehrgang hier im Osten der Republik absolviert, und könnte mir da einen Tip geben.
    Das Schlachten können dir die älteren Leute doch zeigen, die es früher alltäglich gemacht haben. Hast du da schon bei anderen Kleintierhaltern am Ort gefragt?

    Wie kann das Amt eine Bescheinigung verlangen, die man nirgends erwerben kann? Das ist doch "gefangen im deutschen Bürokratiedschungel". Was für ein Unsinn.
    Mariechen



  8. #8

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    Bürokratie wird bei uns ja groß geschrieben. Es leben auch genügent Beamte davon. Wenn man die Tierschutz- Schlachtverordung liest, dann man durchaus zur Auffassung gelangen, dass diese nur für gewerbliche Betriebe mit einer Gewinnabsicht verpflichdent ist. Wenn ich als Hobbyzüchter ein geschlachtetes Huhn oder Kaninchen meinem Nachbar verkaufe, kann mir eine Gewinnabsicht nicht so einfach unterstellt werden. Dies ist jedoch nur meine Auffassung.
    Zur Bürokratie in Deutschland passt vielleicht auch folgendes. Im Urlaub treffen sich ein Amerikaner und ein Deutscher. Beide wollen ein Haus bauen und gehen eine Wette ein, wer früher fertig ist. Nach einem Monat schreibt der Ami in zwei Wochen sind wir fertig und können einziehen. Der Deutshjche schreibt zurück. Nur noch fünf Genehmigungen und wir können mit dem Hausbau anfangen.
    LG Ratisbona

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    zu langsam sind.

  9. #9
    Avatar von nachbar
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    Langsam glaube ich auch das die Mitarbeiter im Amt selbst nicht genau wissen was zu tun ist.Das Schlachten stell t für mich nicht das Problem dar, das hab ich drauf.
    Ich darf lt. EU Recht z.B wildfremde Leute zu mir einladen um meine geschlachtete Ente zu essen.
    Aber meiner Schwester darf ich keine geschlachtete Ente schenken, da sie einen Ort weiter wohnt.
    Somit ist es "kein häuslicher Gebrauch", und damit gewerbliches Schlachten.
    Doch wie Mariechen schon sagte , es kann doch nicht sein das Sachkunde verlangt wird, aber nicht absolviert werden kann.
    Da ja auch jedes Bundesland eigene Regelungen hat, bin ich mir nicht sicher das eine Sachkunde z.B. aus Bayern , hier anerkannt wird.
    Jedenfalls bleibe ich dran und werde euch( wenn gewollt) auf dem laufenden halten.
    Dank Euch für die Antworten.

    Gruss Nachbar
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  10. #10

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    Die Tierschutz-Schlachtverordnung ist bundeseinheitlich geregelt, also ein Bundesgesetz. Ein in der BRD gemachter Nachweis, müsste daher im ganzen Land gültig sein. Der § 4 des Gesetzes hat überall Gültigkeit. Aber berichte bitte weiter, wie sich die Sache entwickelt. Im übrigen würde ich grundsätzlich nicht alles so hinnehmen und glauben, was mir so ein kleiner Wichtel bei der Vetrinärbehörde erzählt. In solchen Fällen würde ich sofort einen Termin beim Chef der Behörde vereinbaren. Mit dieser Methode bin ich bis jetzt immer gut gefahren.
    LG Ratisbona

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