Langsam glaube ich auch das die Mitarbeiter im Amt selbst nicht genau wissen was zu tun ist.Das Schlachten stell t für mich nicht das Problem dar, das hab ich drauf.
Ich darf lt. EU Recht z.B wildfremde Leute zu mir einladen um meine geschlachtete Ente zu essen.
Aber meiner Schwester darf ich keine geschlachtete Ente schenken, da sie einen Ort weiter wohnt.
Somit ist es "kein häuslicher Gebrauch", und damit gewerbliches Schlachten.
Doch wie Mariechen schon sagte , es kann doch nicht sein das Sachkunde verlangt wird, aber nicht absolviert werden kann.
Da ja auch jedes Bundesland eigene Regelungen hat, bin ich mir nicht sicher das eine Sachkunde z.B. aus Bayern , hier anerkannt wird.
Jedenfalls bleibe ich dran und werde euch( wenn gewollt) auf dem laufenden halten.
Dank Euch für die Antworten.
Gruss Nachbar
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