Ohne eine gleichzeitige Änderung der übrigen Vorschriften ist nur die Impfung keine Lösung für die Rassegeflügelzucht.
„Der niederländische Plan enthält ausführliche Bestimmungen für die Überwachung und Kontrolle. Anhand von Sentinelvögeln und Veterinäruntersuchungen wird der geimpfte Bestand auf Vogelgrippeausbrüche überwacht. Geimpfte Vögel können von nicht geimpften unterschieden werden. Alle Betriebe, in denen geimpft wird, führen Aufzeichnungen, und die Biosicherheitsmaßnahmen werden weiterhin angewendet.“
Neben dem bürokratischen Aufwand, der sicherlich bereits manchen älteren Züchter abschrecken dürfte, kommen auf den Tierhalter Kosten der Überwachung und Kontrolle in noch nicht bekannter Höhe zu, nach unten aber auch nach oben.
„Geimpftes Geflügel von Hobbyzüchtern darf nur in andere geimpfte Hobbybestände in den Niederlanden verbracht werden, sofern die Behörden dies genehmigen. Eine Verbringung dieser Vögel in einen anderen Mitgliedstaat setzt die Genehmigung sowohl seitens der niederländischen Behörden als auch der Behörden des Bestimmungslandes voraus. Fleisch und Erzeugnisse von Geflügel von Hobbyzüchtern dürfen ohnehin nicht vermarktet werden, daher bedarf es keiner zusätzlichen Bestimmungen für Erzeugnisse von geimpftem Geflügel von Hobbyzüchtern. Geimpfte Freilandhühner dürfen nur in andere Betriebe mit geimpften Tieren oder unmittelbar zum Schlachthof innerhalb der Niederlande und nicht ins Ausland verbracht werden.“
Unter diesen Auflagen wäre nicht nur an eine Beschickung von Ausstellungen nicht mehr zu denken, nein und das wäre viel schlimmer, der Austausch oder Verkauf von Bruteiern und Zuchttieren wäre nicht nur international sondern selbst national praktisch unmöglich.
Für jedes Tier das ich abgeben will soll ich vorab um eine Genehmigung der Veterinärämter oder Ministerien nachsuchen, welche mir ggfls. verweigert wird? Der einzige Weg der unseren Tieren am Ende bleibt ist der direkte Gang in die heimische Kühltruhe, denn selbst den Schlachtkörper und auch die Eier darf ich nicht mehr verkaufen!
Dazu kommt ein weiterer Punkt, der sich aus der Pressemitteilung der EU nicht ergibt.
Nach meiner Kenntnis enthalten die Niederländischen-Vorschriften zu dem die Auflage, das eine Nachzucht in den geimpften Hobby-Beständen nur dann zulässig ist wenn ich die Küken nachweislich in einem anderen Stall und getrennt (und damit ist sicherlich nicht nur ein Maschendrahtzaun gemein) von den übrigen Tieren aufziehen kann.
Diese Bedingungen sind nur für die so genannte „Hinterhofgeflügelhaltung“ akzeptabel, die Zucht von Rassegeflügel ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Das haben inzwischen auch ettliche der mir bekannten und in Vereinen organisierten Zuchtfreunde aus den Niederlanden erkannt und werden unter diesen Bedingungen ihre Tiere nicht impfen, zumal ihnen derzeit nicht garantiert wird, dass geimpftes Rassegeflügel in einem Seuchenfall in der Wirtschaftsgeflügelzucht eben nicht gekeult wird.
Für die Rassegeflügelzucht ist nur Impfen ohne eine Änderung einer Vielzahl von Vorschriten meines Erachtens nicht denkbar.
Derzeit - ohne konkreten Seuchenfall - nein danke
Günter Droste
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