Hallo
Habe da mal eine frage bezüglich des Töten von Lebensfähigen Küken,macht man sich da Strafbar?? Ich frage nicht aus dem Grund weil ich selber Töten will.Es geht um eine kleine Diskusion anderwertig.
Soweit ich mitbekommen habe,macht man sich da laut : § 17 Nr. 1 TierSchG doch Strafbar
Um das ganze ein wenig zu vertiefen: Z.B Ein züchter Töten all seine fehlfarbenen Küken da er dafür keine Verwendung-gebrauch hat und das auch noch offen Kund tut und nennt das ganze Selektion.
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