Hallo Gaby,
die Prozentangabe bezieht sich auf die Aufforderung einen Tierarzt hinzuzuziehen (s.o.) - wenn 7 von 200 Küken plötzlich sterben (= du schriebst selbst 7,5 % in dem Entenbestand) und sei es "nur" an einer reinen Geflügel-Influenza, dann gebietet es wohl der Tierschutz.
Darüberhinaus sind dann Verdachtsmomente - hier der positive Influenza-Test + vorhergehende Transport ("mögliches Infektionsrisiko") anzeigepflichtig (Unterscheidung zwischen melde - und anzeigepflichtigen Tierseuchen) - sonst setzt der Betrieb bei Seuchenfall seine Erstattungsansprüche ggü. der Tierseuchenkasse aufs Spiel.
Die Genehmigung zur Keulung lt. BekämpfungVO bezieht sich NICHT auf die Prozentangaben der Todesfälle - im Grazer Tierheim mit dem "geretteten Schwan" starben ja auch nicht soundsoviel Tiere des "Gesamtbestandes" und dennoch wurde gekeult bzw. infizierten sich die Katzen OHNE dass sie die infizierten Vögel gefressen haben - das finde ich bedenklich genug in Anbetracht unseren engen "Häufeldörfern" in Süddeutschland mit Scheunen-an-Scheunen und "Rattenautobahnen".
liebe Gruß
Mim
Lesezeichen