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Thema: Bayern

  1. #51

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    Hallo Gaby,

    die Prozentangabe bezieht sich auf die Aufforderung einen Tierarzt hinzuzuziehen (s.o.) - wenn 7 von 200 Küken plötzlich sterben (= du schriebst selbst 7,5 % in dem Entenbestand) und sei es "nur" an einer reinen Geflügel-Influenza, dann gebietet es wohl der Tierschutz.

    Darüberhinaus sind dann Verdachtsmomente - hier der positive Influenza-Test + vorhergehende Transport ("mögliches Infektionsrisiko") anzeigepflichtig (Unterscheidung zwischen melde - und anzeigepflichtigen Tierseuchen) - sonst setzt der Betrieb bei Seuchenfall seine Erstattungsansprüche ggü. der Tierseuchenkasse aufs Spiel.

    Die Genehmigung zur Keulung lt. BekämpfungVO bezieht sich NICHT auf die Prozentangaben der Todesfälle - im Grazer Tierheim mit dem "geretteten Schwan" starben ja auch nicht soundsoviel Tiere des "Gesamtbestandes" und dennoch wurde gekeult bzw. infizierten sich die Katzen OHNE dass sie die infizierten Vögel gefressen haben - das finde ich bedenklich genug in Anbetracht unseren engen "Häufeldörfern" in Süddeutschland mit Scheunen-an-Scheunen und "Rattenautobahnen".

    liebe Gruß

    Mim

  2. #52
    Moderator Avatar von gaby
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    Melde- oder anzeigeplichtig wäre es ab 10% also 20 tote Entenküken innerhalb 24 Std gewesen.

    Das habe ich sowieso nur als zusätzliches Argument eingeworfen um aufzuzeigen das die Aktion überzogen war.
    Der Aufreger für mich war einfach das die Aktion ohne weitere Sterbe-od. Krankheitsfälle durchgezogen wurde. Da die Seuche so aggressiv ist hätte ja in Stundenfrist andere Tiere erkranken oder verenden müssen. Alleine die Zeit die benötigt wurde alles dahin zu schaffen um die Tierchen zu töten, hätte einem informierten denkenden Menschen reichen müssen um festzustellen das es nicht der *auch für Menschen gefährliche H5N1* Virus sein konnte. Das war der Zeitpunkt an dem man hätte sagen müssen: Wir warten auf das Ergebnis bevor wir keulen.

    Versteh mich nicht falsch: Ich bin durchaus dafür Seuchenmaßnahmen zu treffen. Stallpflicht würde ich wiederspruchslos hinnehmen, wenn dafür meine Tiere nicht gekeult werden, falls hinten auf dem Acker ein Vogel mit Schnupfen abstürzt.
    Keulungen würde ich auch hinnehmen wenn meine Tiere denn krank wären und nicht nur das Pech haben 3km neben einem toten Vogel zu leben.

    Das Bündnis für Keulung spricht genau das aus was ich denke: Keine Keulung ohne positiven Befund.

    Selbst wenn ich hier gestapelt mit anderen Tierhaltern leben würde (hier gibt es zwei) wäre es für mich Pflicht dafür zu sorgen das erst untersucht (wenn nicht auffällige Erkrankungen festzustellen sind)und dann getötet wird.

    Ich stelle nicht das Leben der Tiere über das der Menschen, aber ich weigere mich zuzulassen das unsere Tierwelt durch diese Hysterie noch ärmer gemacht wird.

    Man sieht es doch: Mittlerweile sind Greifvögel, Krähenvögel (hier hab ich mind. 10000 wer keult die im Fall der Fälle), Katzen und Steinmarder schon potentiell gefährdet. Jeder hysterische Hobbyjäger wird bald um sich schießen und alle unter dem schützenden Dach der Seuchenbekämpfung.

    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  3. #53

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    Hallo Gaby,

    ich verstehe dich und die Argumente hier gut.

    Auch die Sorgen jedes Kleintierhalters um seinen Bestand - wenn man 10 Hühner hat "muss ja nur theoretisch" ein 1 Huhn sterben für eine Keulungsrechtfertigung für diese 10 %.

    Aber ich bin der Meinung - für den/die Betrieb/sleiter/familie war die Keulung mit Schadensersatz eine "bessere Lösung" - weil die Frage:

    Welche Auswirkungen hat dies auf das Image des Betriebes bzw. den Absatz der nun ex-Verdachtsfall-Schlachttiere?

    Ganz Deutschland weiß, dass diese Tiere Influenza hatten, höchstwahrscheinlich jetzt (auch antibiotisch) behandelt worden wären, hätten sie weiterleben dürfen - wer will denn das kaufen/essen?

    Immer noch im Raum steht. Soll die Familie 200 Enten selbst essen oder gar verschenken müssen? Dann ist der Schaden doppelt groß.

    viele Grüsse

    Mim

  4. #54
    Avatar von grünschnabel
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    Ohne Einem zu Nahe zu treten, irgendwie ist Prozentrechnung hier nicht jedermanns Sache - das ist doch alles eindeutig in der Geflügelpest VO geregelt:

    Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
    mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
    mehr als 2 vom Hundert (mehr als 2%) der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren
    auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza- A-Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
    (2) Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Geflügelbeständen anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
    Dabei geht es um das Hinzuziehen des TA, wenn der dann eine Untersuchung auf Influenza-Viren veranlaßt, der Test positiv ist, ist es im Ermessen der zuständigen Vet-Behörde, zu keulen, bereits bei Verdacht. Sie müssen nicht, aber sie können. Es geht hier nicht um die Mortalitätsrate, sondern um die Feststellung. Selbst wenn nur ein Tier positiv ist, kann das vollzogen werden, egal, ob man Halter von 1 oder 1 Mill Tieren ist.

    Mir tut der Bauer schon leid, weil ein Aufruhr im Dorf ist, die Leute einen Bogen um ihn machen und keiner registriert, das es nicht Geflügelpest ist, alle registrieren nur das Keulen, nach dem Motto: also doch...

    Was die Entschädigung betrifft, die TSK entschädigt max 51 Eur pro Stück Geflügel, dafür gibt es amtl. Schätzer. Also nicht automatisch 51 Eur, Entschädigungen werden i.d.R. nur bei Seuchenausbruch gezahlt, heißt, keine Seuche, kein Geld. Entschädigt wird bei Seuchen zur Hälfte von der TSK, zur Hälfte von der EU (bei HPAI, 70/30 bei NPAI). Der EU-Anteil fließt an die Kassen erst nach Abschluß der Seuchenlage - wir stecken noch mitten im Geschehen, es gibt Forderungen auf 50/50 auch bei NPAI.
    Alle Kosten, die nichts mit den Tieren zu tun haben, hat der Tierhalter i.d.R. zu eigenen Lasten. Betriebsausfallversicherungen ersetzen nur Schäden, die z.B. durch Technikausfälle etc. entstehen, nicht durch Tierausfälle. Es werden z.T. sogar Aufrechnungen gemacht, was kostet die Kadaverentsorgung, wieviel Gewinn zieht der Entsorger aus dem Kadaver, was kostet die Entsorgung. Wenn man Pech hat, ist die Differenz zu Lasten des Tierhalters.
    Wenn er reinigt und desinfiziert, zahlt er die Mittel selbst, wenn Küken tot sind, sind die Einnahmeverluste sein Problem, weil z.B. nicht ein Stromausfall die Anlage zum Stillstand brachte und er Kühe nicht melken konnte und so die Milch nicht verkauft werden konnte.
    Die Bundesländer versuchen zwar, Regelungen zu finden, wenn ohne Seuche gekeult wird, um den betroffenen Bauern zu helfen, aber das ist regional nach Kassenlage unterschiedlich und aktuell nicht wirklich geklärt, ebenso möchten sie gern schneller zahlen, aber dann müssen sie in Vorlage gehen und die meisten Kassen haben nicht so viel Geld.

    Wir können die Lage hier nicht mit der Keulung in Frankreich vergleichen, da niemand die Tiere dort kauft, wird gekeult und entschädigt, die Kosten der Ausfälle übernimmt der Staat. Dem Bauern entsteht kein Verlust, da er so gestellt wird, als hätte er verkauft, nur die Tiere kommen nie in den Verkehr.

    Außerdem muß klar gesagt werden, wenn die Geflügelwirtschaft Statements abgibt, stellt das nicht unbedingt die Sicht der kleinen Landwirtschaftsbetriebe dar, auch, was das Impfen betrifft, selbst die Vet-Ämter fordern das eindeutig, wenn es auch offiziell heißt, die TA wären dagegen, das ist nicht richtig. Gerade diese haben sich in Umfragen deutlich dafür ausgesprochen, um eine Keulung zu verhindern, übrigens auch mit den derzeitigen Mitteln.

  5. #55

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    Hallo Grünschnabel,

    das mit der Keulung/Prozentangabe/Genehmigung habe ich genauso gemeint wie du .

    Die Entschädigung bei Keulung wird hier geregelt und schließt alle Tötungen auf --> amtliche Anordnung mit ein:

    Tierseuchengesetz (TierSG) – Auszug –

    http://www.btsk.de/pls/portal/docs/P...chengesetz.pdf

    4. Entschädigung für Tierverluste § 66

    Vorbehaltlich der in diesem Gesetz bezeichneten Ausnahmen wird eine Entschädigung in Geld geleistet

    --> 1. für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet worden oder nach Anordnung der Tötung verendet sind;

    2. für Tiere, bei denen eine anzeigepflichtige Tierseuche nach dem ode festgestellt worden ist, sofern die Voraussetzungen gegeben waren, unter denen die Tiere auf behördliche Anordnung hätten getötet werden müssen;


    Die Entschädigungen werden von den Tierseuchenkassen der Länder durchgeführt, die wiederum haben eigene Satzungen die sich aber auf das o.g. Tierseuchengesetz beziehen.

    Zu den Zuschüssen der EU zur der Tierseuchenkasse im Seuchenfall - hättest du da eine Quelleninfo/Link? wäre ich dankbar für!

    Da im Verdachtsfall ja lt. BekämpfungVO auch die ganzen Wanrn-Hinweis-Schilder stehen müssen/in Oberfranken standen? spielt es m.E. keine Rolle für den Imageverlust mehr ob gekeult oder nicht - siehe die ganze Tötungsaktion in Frankreich - danke hier an Gaby für ihre unermüdliche Infosuche/-weitergabe!

    Für die Kosten der Desinfektion/Reinigung, Neubelegungswartezeiten = Deckungsbeitragsausfälle kann (schweineteuer) sich ein Betrieb mittels einer "Ertragsschadensausfallversicherung" absichern.

    Übrigens können auch Kosten für Desinfektion usw. bei bestimmten Tierseuchen (hier Bezug auf eine EU-weite Richtlinie) übernommen werden - aber hier nur für bestimmte Tierseuchen wie MKS, Bluetonge usw. - leider nicht Geflügelpest ////.

    viele Grüsse Mim

  6. #56
    Avatar von grünschnabel
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    Hallo Mim

    Wegen der Prozente bezog ich mich mehr auf die 20 Kükel in 24 Std


    90/424/EWG beinhaltet die Entschädigungszahlungen:

    - bei hoch pathogener Geflügelinfluenza 50% und bei gering pathogener Geflügelinfluenza30% der Kosten, die dem Mitgliedstaat im Rahmen der Entschädigung von Tiereigentümern für das Töten von Tieren, die Vernichtung tierischer Erzeugnisse, das Reinigen und Desinfizieren von Betrieben und Ausrüstungen, die Vernichtung kontaminierter Futtermittel und Ausrüstungen, sowie diese nicht desinfiziert werden können, entstehen,

    beantragte Änderungen:

    - bei hoch pathogener aviärer Influenza 50% und bei gering pathogener aviärer Influenza ebenfalls 50% der Kosten, die dem Mitgliedstaat im Rahmen der Entschädigung von Tiereigentümern für das Töten von Tieren, die Vernichtung tierischer Erzeugnisse, den Wertverlust, der sich ergibt, falls andere Verwendungszwecke für Eier und Geflügel gefunden werden und die Einnahmen daraus geringer als der übliche Wert der Eier oder des Geflügels sind, das Reinigen und Desinfizieren von Betrieben und Ausrüstungen, die Vernichtung kontaminierter Futtermittel und Ausrüstungen, sowie diese nicht desinfiziert werden können, entstehen,
    – 100 % der Kosten für die Impfungen


    Das Geld wird an das Land gezahlt, geht bei uns weiter an die Bundesländer, welche sich die Zahlungen 50/50 mit der TSK teilen.

    Die TSK leistet dann an den Betroffenen den Wert des Tieres, bei Geflügel max. 51 Eur

    § 67 Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die in Satz 1 festgesetzten Höchstsätze bis zu 50 vom Hundert zu ändern, um ihr Verhältnis zum gemeinen Wert der Tiere bei der jeweiligen Tierart zu wahren.

    Aktuell ist ein Hähnchen bei ca 2 Eur eingestuft.

    § 66 sagt ganz klar: "für Tiere". Nichts anderes.

    Im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten TSK ansonsten noch bei Vorsorgemaßnahmen (Impfkosten, Laborkosten etc.), aber nicht für alle Seuchen.

    Da jedes Land eine eigene TSK hat, ist es auch unterschiedlich, was gezahlt wird und was nicht. Ganz nach Kassenlage, die Proteste der Bauern sind nicht ohne Grund.
    Daher hat es auch eine Regelung für Rügen gegeben (TSK/Bund 50/50), weil es auch nach dem TSG keinen hinreichenden Verdacht gegeben hat.


    Was die Versicherung betrifft, wenn man nicht gerade Besitzer einer Industrieanlage ist, sondern ein "Bäuerlein", krebst man meist so herum, das für Versicherungen kein Geld da ist.

    Unsere handvoll Spezialversicherer versichern nicht alle Tierarten und nicht gegen alle Seuchen. Bei Geflügel wird eher ein Mast-, als ein Legebestand versichert. Ich gehe hier bewußt auf übliche Nutztiere ein, nicht Straußen.

    Man muß unterschieden, ob ich das Tier an sich versichere (Tod, Seuchentod inkl. Keulung) Dann erhalte ich den Wert zum Zeitpunkt des Todes abzüglich der evtl. Zahlung der TSK und Schluß.

    Ertragsschaden (Entseuchung, neue Tiere, Kadaverentsorgung, amtlich angeordnete Sonderentsorgungen, Einnahmeverluste) Verlustausgleich wird erstattet

    Betriebsunterbrechung (meist in der Feuer-, Sachversicherung zusätzlich eingeschlossen, z.B. Zahlung, weil Stall abgebrannt) max. 12 Monate Zahlung

    Frage, habe ich im "Kleingedruckten" überhaupt eine Zahlung bei AI eingeschlossen? Meistens hat man, wenn man hat, die Police länger und wer dachte da schon an Vogelgrippe...


    Imageschade - netter Begriff, wenn man Angestellter einer Industrieanlage ist, in welcher gekeult wird, ist das etwas ganz anderes, als wenn "Bäuerlein" mit seiner Familie einen kleinen Hof betreibt, in einem kleinen Dorf wohnt und plötzlich geschnitten wird.
    Außer den wirtschaftlichen, sind die psychischen und sozialen Folgen erheblich. Man knabbert schon an einer Seuche, fragt sich, was man falsch gemacht hat, wenn man aber vorsorglich und umsichtig handelt, die Tiere ohne Seuche gekeult werden, das verkrafte erst einmal.
    Auch Bauern hängen an ihren Tieren, der leere Stall ist ein furchtbares Gefühl in der Magengrube, man entscheidet nichts, Seuchenkommandos rollen über den Hof, man steht hilflos daneben, weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Im Dorf dann ein Haufen Gerüchte, die Leite gucken einen komisch an...
    Die Selbstmordrate nach solchen Ereignissen ist bezeichnend hoch, auch die Folgen im Familienverband, welche häufig in Trennungen münden.


  7. #57

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    Hallo Grünschnabel,

    danke für die ausführlichen Infos an diese Stelle.

    Ertragsschadensausfallversicherungen haben den Nachteil, dass sie a) oft lange Zeit vor einem möglichen Schadensfall abgeschlossen werden müssen, b) bei bestimmten Tierseuchen keine Rückversicherer mehr finden und c) dann solch exorbitanten Deckungsbeitragssätze absichern die dann d) zu genauso exorbitanten Versicherungsprämien führen und e) dann eher dazu verlocken mal "einen Durchgang gegen die Wand zu fahren" .

    Was den psychologischen Schaden bei einer betroffenen Familie betrifft - so weiß ich absolut was du meinst bzw. kann ich das nur unterstreichen - leider kann hier der Seuchenschutz nicht "aus-betriebs-individellen-Gründen" Rücksicht nehmen .

    Auf dieser HP gibt es übrigens die Adressen der einzelnen landw. Familienberatungsstellen, die auch hier (kostenlos) Rat und Hilfstestellung geben:

    http://www.baeuerinnentreff.de/beratung.htm

    Leider steckt auch das Wissen um Betriebshygiene, Seuchenschutz/Desinfektion in der Tierhaltung/sausbildung noch in den Kinderschuhen - um so "erschrockener" reagieren dann viele Betriebe auf bestimmte Maßnahmen: In der Schweinehaltung ist es bspw. schon üblich und vorgeschrieben, dass beim Betreten eines Stalles Kleidungswechsel zu erfolgen hat, in Zucht/Vermehrungsbetriebe eingeduscht wird.

    Verschiedene Bekannte von mir sind in de landw. Reingungs-Desinfektiosnmittelbranche tätig und müssen regelmäßig Basisaufklärung durchführen - gerade bei älteren Bauern ist das manchmal ein "neue" Welt - während im Pflanzenschutz hochspezialisiert/Sachkundenachweis ausgebildet wird.

    viele Grüsse

    Mim

  8. #58

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    Mim,
    jetzt muss ich mich u. Dich aber schonmal fragen - äh, erstens hauen die Desinfektionsmittel irgendwann auch nicht mehr durch u. die Keime werden gegen sie resistent.
    Und zweitens, Lebewesen völlig antiseptisch zu halten, leben u. aufwachsen lassen, KANN das auf Dauer u. in solchen Massen wirklich GUT gehen?

    Wir homo sapiense haben ja auch immer neue Probleme vor uns, zwar leben wir viel hygienischer als früher, dafür haben wir in bestimmten Bereichen wieder keine Abwehr mehr ... Antibiotika greifen nimmer u.s.w. - das ist irgendwie so eine Art Spirale... hm.

    Aber vermutlich sehe ich das zu arg unter dem rein Tüddeltanten-Tierschützer-Aspekt u. zu esoterisch/Philosophisch ....
    + Frühstücksei

  9. #59
    Avatar von grünschnabel
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    Hallo Mim,

    danke für den Link.

    Bisher kannte ich nur das Sorgentelefon in Niedersachsen. Ich halte das für sehr wichtig, weil die Folgen leider schnell übersehen werden.

    Leider steckt auch das Wissen um Betriebshygiene, Seuchenschutz/Desinfektion in der Tierhaltung/sausbildung noch in den Kinderschuhen
    Dieser Satz schockt mich, ich bin vor 30 Jahren schon im strengsten schwarz-weiß Prinzip in den Stall, zum Betreten erst durch die Dusche und in die Arbeitskleidung, raus genauso, Dusche, Kleidung. Es gab keine Alternative, dazwischen waren Zäune, damit das niemand im Gelände unterläuft.

    Selbst zu meinem eigenen Vieh gehe ich mit anderen Sachen und Schuhwerk, auch nie direkt von der Straße rein, immer erst umziehen.

    Vielleicht steckt es aber auch irgendwann so drin, das man es zu Hause auch so macht

    Was ich nicht verstehe, im Betrieb ist GAB zwingend zu schulen, alles mit Nachweis, das weiß jeder Betriebsleiter, ob allein oder mit Angestellten, denn man hat es nicht nur mit Seuchen ab und an zu tun, sondern der tägliche Umgang mit Chemikalien erfordert bereis Sachkunde. Ich habe jeden einweisen müssen in seinen Bereich mit allem Tamtam, stieg einer auf ein Fahrzeug, was er nicht kannte, erfolgte eine Einweisung, wirklich für jeden Mist, alles mit Unterschrift, falls was passiert. Man selber hockte laufend in einer Weiterbildung, weil es ständig etwas neues gibt.
    Wie naiv stellen sich manche Leute eigentlich hin? Kein gutes Licht für unseren Berufsstand

  10. #60

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    Hallo Landei,

    a) Können Mikroorganismen eine Resistenz gegen chemische Desinfektionsmittel entwickeln?

    bitte hier lesen: http://www.biozide.at/archiv/kurzfas...%20roedger.pdf

    Auszug:
    Werden chemische Desinfektionsmittel ordnungsgemäß benutzt, werden die Mikroorganismen irreversibel zerstört/inaktiviert. Solche Mikroorganismen können ihre Resistenz nicht auf andere Mikroorganismen übertragen und sich auch nicht dem Selektionsdruck anpassen. Eine Entwicklung von Resistenz ist deshalb sehr unwahrscheinlich.

    Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Hinweise für ein mögliches Bestehen oder Entstehen einer Kreuzresistenz zwischen Antibiotika und chemischen Desinfektionsmittel, wenn das Mittel bestimmungsgemäß angewendet wird
    .

    Wie will ein Bakterium gegen eine ph15-Lauge oder ph1Säure "Resistenzen" entwickeln? Ggf. ist dies bei den Flächen/Hautdesinfektionsmitteln im Krankenhaus der Fall, die natürlich nicht auf solch aggressive Wirkstoffe wie in der Landwirtschaft zurückgreifen können.

    b) nein, man kann DAUERHAFT keine unnatürlich keimfreie Umgebung schaffen. Aber man kann den Keimdruck der in einer Population herrscht erheblich drücken bzw. bei Neueinstallung ziemlich gegen Null setzen und damit nicht die "Stallmüdigkeit = Keimsammlung" vermeiden, weil das Immunsystem nur gegen eine bestimmte Keimschwelle "ankommt", die mit der Anzahl der gehaltenen Tiere oder Herkünfte ansteigt - das kann man sogar berrechnen - so dass dann je mehr Tiere gehalten werden - die Hygieneansprüche steigen.

    In einer Privat-Hobby-Haltung kann hier eine gründliche (Heißwasser)Hochdruckreinigung mit Entfettung (wichtig! z.B. Tenside/Schmierseife), austrocknen, ausweißeln und ein paar den Stall Wochen "ruhen lassen" (damit auch Hühnermilbenlarven sterben) ausreichen.

    c) gibt es die Theorie/Praxis der "positiven Konkurrenzflora" (unterstützt durch Urgesteinsmehle, EM usw.) die hilft aber nur, wenn ich jemanden "Konkurrenz" machen kann - und das funktioniert leider nicht bei Viren sondern nur bei Bakterien: Wenn ich Viren die "Nahrungsgrundlage" wegnehmen will - muss ich an die Tiere = Keulung.
    -----------------------------------------------------------------------------------
    @ Grünschnabel - stelle einem Landwirt folgende Aufgaben:

    a) Sie möchten bei einer total verunkrauteten Wiese einen Umbruch mit Neuansaat vornehmen. Wählen Sie ein Totalherbizid aus und berechnen Sie die benötigte für 2 ha Fläche.

    Kein Problem - wird jeder ausgebildete Landwirt vorbildlich können.

    b) Sie möchten in ihrem Hühnerstall vor einer Neueinstallung eine kombinierte Salmonellen-Kokzidien-Desinfektion durchführen. Der Stall hat eine Grundfläche von 250 qm - wählen Sie aus der DVG-Liste geeignete Wirkstoffe aus und berechnen Sie die benötigte Menge!



    Aber was das Fachwissen wie auch die Betriebsgrößen betrifft - gibt es ein starkes Nord-Süd-Gefälle: Während im Norden Profi-Firmen wie Huntenburg, Stadiko usw. praktisch mit ihrem Fachwissen und Teams "vor Ort" sind - haben wir meines Wissens nach in GANZ Süddeutschland ein kleines Familienunternehmen.

    viele Grüsse

    Mim

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