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Thema: Antrag auf Freilandhaltung notwendig - habt ihr auch schon gemeldet?

  1. #1
    Avatar von K1rin
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    Fragezeichen Antrag auf Freilandhaltung notwendig - habt ihr auch schon gemeldet?

    Hallo zusammen,

    da hab ich doch tatsächlich noch einen Antrag vom Amt für Verbraucherschutz- und tierärztlichen Dienst erhalten. Damit soll ich beantragen, dass mein Geflügel auch nach draußen darf.

    Habt Ihr auch schon sowas beantragt?

    Ich dachte ja, dass mit der Meldung bei der Tierseuchenkasse, dem Verterinäramt und der Berufsgenossenschaft (da es ein Bauernhof ist) alles erledigt wäre. Der Amtsveterinär war ja auch schon zu Besuch im Haus. Scheint aber doch nicht ganz der Fall zu sein, da ja noch die Stallpflicht besteht und ich nun diese Ausnahmegenehmigung nachträglich beantragen soll.

    Was bedeutet eigentlich Freilandhaltung?
    Mein Geflügel hat einen Auslauf und einen Stall, ist das dann schon Freilandhaltung?
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    Lieben Gruß
    Karin

  2. #2
    Avatar von Hühnermamma
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    Da bin ich ja mal gespannt, ob ich auch so einen Wisch bekomme. Habe immerhin 3 Hühner beim Vet.-Amt gemeldet.

  3. #3
    Elsässer Gänse Avatar von Lady Gaga
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    Hallo,

    na Mahlzeit.
    Freilandhaltung ist, wenn die Hühner nach draussen dürfen und somit Kontakt zu anderen Tieren haben können.

    Da du alle anderen Anmeldungen schon hast, verstehe ich das auch nicht wirklich.

    Das kann ja heiter werden, wenn jetzt alle frei laufenden Geflügelbestände sich eine solche Genehmigung erteilen lassen müssen.

    Gruß

    Silke
    Gebe reinrassige, beringte und entwurmte Junggänse ab.
    Naturbrutrasse - Landschaftpflege tauglich

  4. #4
    Avatar von Pralinchen
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    Bei uns besteht keine Stallpflicht, also fällt auch so ein Antrag flach.

    LG, Andrea

  5. #5
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Andrea das ist ein Denkfehler. Es besteht in ganz Deutschland Stallpflicht, ununterbrochen seit 2007. Die zuständigen Vetämter können davon Ausnahmen bewilligen.
    http://www.huehner-info.de/forum/sho...l=1#post420921

    Ich vermute schlichtweg das nach und nach die Vetämter dahinterkommen, das da ein dezenter Schlendrian eingekehrt ist. Bislang war´s mit Meldung getan und wenn man nicht wo gelebt hat, wo keine Ausnahmen bewilligt werden, dann war´s erledigt. Ira war bislang die Einzige, die berichtet hat das sie einen Extranatrag stellen musste und auch noch dafür bezahlen. Da sich allerdings die letzten Jahre das "Seuchengeschehen" in Europa drastisch verschlechtert hat und das auch bezüglich Vogelgrippe (auch wenn´s "harmlose" Stämme waren), wird da die Buchführung dezent anziehen. Ich vermute mal schlicht Statistik und Bestandserfassung dahinter, also wieviel lebt im Zustandsgebiet des Vetamts und wieviel davon in Freilandhaltung. Ob´s Schule macht, keine Ahnung, aber denken könnte ich mir das.
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  6. #6
    Avatar von Pralinchen
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    Ach so. Die Anzahl an Geflügel mußte ich beim Vet-Amt und beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeben. Weiteres wollte niemand wissen.

    Besuch hatte ich bislang auch nur von der LBG, weil das hier ja ein landwirtschaftliches Anwesen mit Tierhaltung ist und was so eine echte BG ist fanden die auch was zu meckern.

    LG, Andrea

  7. #7

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    Zitat Zitat von K1rin Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, ... Habt Ihr auch schon sowas beantragt?
    Ich sah da 2007? - ist das ganze überhaupt aktuell?

    Wer lang' fragt, geht weit irr

  8. #8
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Hallo Suppenhahn

    Bei uns beiden (in Ö) wurde die Stallhaltung nach einigen Wochen wieder aufgehoben. (Sagte mir der Amtstierarzt.) Seuchenabgabe wird von jedem (mit oder ohne Hühner) mit der Müllabgabe bezahlt.

    Deutschland braucht offensichtlich länger, um offiziell etwas auf zu heben, was zusätzlich Geld und Bürokratie bringt. (Ich glaub wir habens gut)

    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #9
    Avatar von K1rin
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    Ja, die Bescheinigung ist ganz aktuell und wurde seit 2007 auch nicht verbessert oder geändert.

    Eigentlich bin ich ja selbst Schuld, dass ich vom Vet.-Amt einen Anruf erhalten habe. Ich wollte dieses Jahr meine Enten auf 0 reduzieren und die sind dort ja auch gemeldet. Die Dame war laut Zentrale nicht am Schreibtisch und so hat sie mich dann zurück gerufen. Sie meinte dann, eine Meldung der Anzahl müsse nicht erfolgen, jedoch liege bei ihr noch keine Ausnahmegenehmigung für Freilandhaltung vor. Sie würde mir den Antrag zuschicken, den ich dann ausgefüllt und Unterschrieben zurück schicken soll.

    Tja, das kommt dabei heraus, wo ich doch nur meine Enten demnächst abmelden wollte. Nun werde ich wohl auch den Antrag stellen und mal warten was da bei raus kommt.
    Ach ja, der Amtsvet. (der schon bei mir vor Ort sich alles angeschaut hat) und die Dame im Büro arbeiten in der gleichen Abteilung. Der Amtsvet. hat sich aber nicht daran gestört, dass keine Freilandhaltung beantragt wurde. Er fand es sogar ganz klasse, wie meine Gänse und Enten schwimmen und baden können.
    Lieben Gruß
    Karin

  10. #10
    Gast
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    Macht sich eigentlich einer beim BDRG dafür stark, dass die generelle Stallpflicht aufgehoben wird? Nee, oder?

    Sehr geehrter Herr [...],

    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Bisher wurde die generelle Stallpflicht nach unseren Informationen noch nicht aufgehoben. Wie in der Antwort von Ende Januar erwähnt, hatten wir mit einer entsprechenden Entscheidung bereits vor einiger Zeit gerechnet. Warum diese bisher ausblieb, entzieht leider unserer Kenntnis.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dipl.-Biol. Elke Reinking - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - ************************************************** *
    Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Südufer 10 D-17493 Greifswald - Insel Riems Telefon: +49 38351 7-1244 Fax: +49 38351 7-1226 elke.reinking@fli.bund.de http://www.fli.bund.de ************************************************** * -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: [...]
    Gesendet: Donnerstag, 14. April 2011 00:35
    An: Reinking, Elke
    Betreff: Re: Generelle Stallpflicht aufgehoben?

    Sehr geehrte Frau Reinking,
    wurde die generelle Stallpflicht inzwischen aufgehoben?

    Gruss [...]

    Am 26.01.2011 11:19 schrieb Reinking, Elke:

    Sehr geehrter Herr [...],
    vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Zur Aufhebung der Stallpflicht ist eine Änderung der entsprechenden Verordnung zum Schutz vor Geflügelpest notwendig und geplant. Diese Änderung muss vom Bundesrat bestätigt werden. Nach unserem Informationsstand steht die Entscheidung des Bundesrates noch aus, wir rechnen aber in Kürze damit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elke Reinking - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - ******************************************* Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Südufer 10 D-17493 Greifswald - Insel Riems Telefon: +49 38351 7-1244 Fax: +49 38351 7-1226 http://www.fli.bund.de *******************************************

    -----Ursprüngliche Nachricht----- Von:[...]
    Gesendet: Mittwoch, 19. Januar 2011 23:18
    An: Reinking, Elke Betreff: Generelle Stallpflicht aufgehoben?

    Sehr geehrte Frau Reinking,
    wurde die generelle Stallpflicht nun tatsächlich aufgehoben? Dazu findet man auf der Seite des FLI oder des Ministeriums nichts. http://www.animal-health-online.de/g...beenden/15062/ Danke für eine Antwort!

    Gruss [...]

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