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Thema: Post vom Veterinäramt

  1. #11

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    In die Öffentlichkeit gehen! Mobil machen, die Menschen vom Unsinn überzeugen. In Parteiversammlungen gehen, an die Presse, Leserbriefe, Infoblätter verteilen und so. Leute, es muss Gegenwehr entstehen. Nicht nur jammern!

  2. #12
    Avatar von grünschnabel
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    Was ich bezeichnend finde, anscheinend steht schon alles fest, jetzt müssen noch die passenden Befunde her.

    Wenn ich mir dann die Ministeriumsseite ansehe - es geht ja nicht darum, das in Wildvögeln sowieso H5N1 -niedrigpathogen- lebt, es soll ja H5N1 hochpathogen, sprich Asia-Typ nachgewiesen werden, steht heute da:

    25.2.) 1 Höckerschwan und 1 Wildente (1.3. HPAI Schwan), Der Pathogenitätstest für die Wildente steht allerdings noch aus.

    Beim Absperren noch ein Schwan mit H5N1 - kein weiterer Test??

    2.3.) Blesshuhn Schnelltest positiv auf Influenza (welcher Typ?) Der Pathogenitätstest noch aus.

    Schwan mit Vogelgrippe Der Pathogenitätstest steht noch aus.

    3.3.) Turmfalke schwach positiven Befund auf H5N1,es muß in Riems in weiteren Untersuchungen geklärt werden, ob der hochpathogene Stamm des Geflügelpest-Virus vorliegt.

    Es hat also im Gegensatz zu Rügen nur einen Fall des gefährlichen Asia-Typs gegeben, alles andere sind normale Funde in Wildgeflügen, vor allem bei Wassergeflügel.
    Das beweist wohl kaum eine derartige Seuche unter den Tieren, das die Freilandhaltung platt gemacht werden muß

    In Brandenburg geht die Anzahl der privat gehaltenen Tiere in die Million, soll ja wohl das Bundesland mit den meisten Freilandhaltungen sein, vor allem im Bio/Öko-bereich.
    Wird also eine Marktbereinigung zugunsten der Käfighaltungen, wie immer vermutet. Der Verbraucher gewöhnt sich schon dran....

    Wie die Lobby verteilt ist: Artikel

    Was die Käfighalter echt stört, sind also solche wie wir hier, kann man in diesem Positionspapier der Geflügelwirtschaft Brandenburg/Sachsen-Anhalt eindrucksvoll beschrieben finden.

  3. #13

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    kommt noch so weit das die private Hühnerhobbyhaltung verboten wird. Wie bei Kampfhunden mußt dann Steuern zahlen das du schwarz wirst und Test bezahlen ..mit oder ohne Maulkorb ( in Forn einer Gasmaske für die Besitzer

  4. #14
    Avatar von Klausemann
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    Heute kam noch mals ein Brief vom Veterinäramt ins Haus geflattert, in dem ausser Verhaltensmassnahmen zum Schutz vor der Geflügelgrippe, nochmals auf die Untersuchungspflicht (1x monatlich) bei Volierenhaltung hingewiesen wurde .

    Das heißt für mich, die jenigen die beim Veterinäramt bekannt als Volierenhalter sind, haben die A**** Karte . Alles andere ausser Stallhaltung muss zeitnah ein Untersuchungsnachweis erbringen.
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

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