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Thema: Post vom Veterinäramt

  1. #1

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    traurig Post vom Veterinäramt

    Hallo Hühnerfreunde

    Als Biohof halten wir ca. 500 Legehennen davon 150 Marans und 50 Australorps. Heute Post vom Veterinäramt Landkreis Barnin, Eberswalde, Land Brandenburg mit der Aufforderung
    Sie haben folgende Untersuchungen in Ihrem Tierbestand über den Hoftierarzt durchführen zu lassen
    Geflügel: aviäre Influenza
    dann der Hammer
    Lt. Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpestr § 8c vom 20.12.2005
    sind ihre Tiere auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 jeweils im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05 und vom 15.10. bis 15.12. EINES JEDEN JAHRES untersuchen zu lassen.

    Ich nehme an jede Verordnung wird wohl automatisch Gesetz oder wie ?

    Hammerhart diese Veterinäre. Arbeitsbeschaffungsprogramm für staatliche Faulsäcke.

    Gruß
    Koonii

  2. #2
    Avatar von grünschnabel
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    So ärgerlich das ist, aber das ist schon 2005 in Kraft getreten, Grundlage ist das Tierseuchengesetz, welches festlegt, welche Krankheiten als Seuchen zu behandeln sind und wie. Das ursprüngliche Viehseuchenrecht besteht schon seit 1909, ist also so neu nicht.

    In einzelnen Verordnungen wird dann zu jeder Seuche genaueres festgelegt. Die Geflügelpest - VO betrifft auch noch Newcastle, die Geflügelpestschutz- VO konkretisiert diesmal nur in Bezug auf die klassische Geflügelpest - landläufig nun Vogelgrippe genannt.

    Somit ist das also Gesetz.

    Damit ist jeder gewerbliche Geflügelhalter, der nicht ausschließlich in Ställen hält, ab 100 Tieren zur Untersuchung verpflichtet.

  3. #3
    Avatar von Ines
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    oh oh, erinnert mich an die Reichsversicherungsverordnung, ein Lacher, der uralt ist, aber Deutschland........
    LG Ines

  4. #4
    Avatar von niquisa
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    Hallo,

    mich würde mal interessieren ob Du eine Ausnahmegenimigung hast. Wenn Deine Hühner im Stall sind - ich weiß nicht darf das dann ohne Grund und so für die kommenden Jahre angeordnet werden. Wenn ich mich recht erinnere sind bLutproben doch nur gefordert bei Haltung abweichend von Stallhaltung. Oder liege ich da falsch?

    Aber auch Du wirst auch nicht mehr Tiere kontrollieren müssen als Anzahl mäßig in der Verordnung vorgeschrieben. Ich würde Blut immer von den Hähnen abnehmen lassen, die sind etwas größer und büßen durch den Stress nicht die Legeleistung ein.

    Aber es scheint in Brandenburg schon festzustehen, das diese Aufstallungen sich jährlich wiederholen - das ist ein Wahnsinn.

    Ich bin ja nur so ein kleiner Hobbyhalter aber so richtig schriftlich wurde ich über noch überhauptnichts informiert. Dafür hat sich das Ordnungsamt persönlich alles angeschaut.
    Sandra und die Tiere

  5. #5
    Avatar von Klausemann
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    Original von niquisa
    Dafür hat sich das Ordnungsamt persönlich alles angeschaut.
    Leute schickt das Arbeitsamt

    So richtig vom Fach eben
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  6. #6
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Auf diesen Seiten ist schon vieles zum Thema Gelfügelpest und die entsprechenden Verordnungen geschrieben worden - auch der 8 c war schon dabei.

    Seit Ende letzen Jahres ist die Änderung der Verordnung in Kraft und gilt somit für die Zukunft ständig:

    Wer mehr als 100 Tier in dem Zeitraum zwischen dem 15.03. bis 31.05 und vom 15.10. bis 15.12. hält hat diese entweder aufzustallen oder wie oben beschrieben untersuchen zu lassen.

    Wenn ich heute eine Ausnahmegenehmigung habe muss ich auch untersuchen lassen - also.

    Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang - und darüber sollte man sich als Halter großer Bestände informieren wer für die Kosten dieser Untersuchung (1 x im Frühjahr / 1 x im Herbst) trägt - vermutlich die Tierseuchenkasse
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  7. #7

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    nur so als Beispiel, was die TSK wirklich zahlt:

    als unsere Liese kürzlich verstorben ist (und ich habe sie noch untersuchen lassen, weil ich es wissen wollte und weil derzeit ja außerdem jeder Todesfall von Geflügel untersucht werden muß), habe ich folgende Rechnung erhalten:

    Pathologie WG, mit TSK, 1 - 3 Tierkörper EUR 16,40
    Färbung ZN, Giemsa, Stamp EUR 10,23
    Virusnachweis mit TSK (PCR) EUR 5,00
    Virusnachweis mit TSK (kulturell) EUR 10,40

    daraufhin habe ich diese Rechnung an die TSK geschickt mit der Bitte um Prüfung, welche Kosten von der TSK zu übernehmen sind.

    Heute habe ich die Antwort erhalten (Auszug):

    "... der Anteil der Untersuchungen, der auf die TSK entfällt, wurde der TSK bereits von der Klinik in Rechnung gestellt. Es handelt sich also bei der Rechnung vom 14.2.06 um den Anteil der Untersuchung, der von Ihnen als Tierhalterin selbst zu tragen ist..."

    Weitere Auskunft der TSK:
    Wer eine Ausnahmegenehmigung hat und daher die Tiere untersuchen lassen muß, hat die Untersuchungs- und Tierarztkosten selbst zu tragen.

    Wird dagegen (z.B. weil im Bezirk) eine Untersuchung amtlicherseits - auch für aufgestalltes Geflügel - angeordnet, dann werden die Kosten bzw. ggfs. anteiligen Kosten von der TSK übernommen.
    Hätten die Politiker den IQ unserer gackernden Lotte, dann wäre es um die Welt besser bestellt...

  8. #8
    Avatar von grünschnabel
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    Zu den Kosten habe ich gerade dies gefunden:

    http://www.lahn-dill-kreis.de/presse...ikel_8675.html

    Die Blutentnahme kann durch den Geflügelhalter im Rahmen der Schlachtung selbst vorgenommen werden. Ist eine Blutentnahme bei lebendem Geflügel erforderlich, hat der Tierhalter bzw. bei Geflügelzuchtanlagen der Verantwortliche des Geflügelzuchtvereines die Proben tierärztlich entnehmen zu lassen. Die Blutentnahmekosten durch einen Tierarzt sind ebenfalls durch den Tierhalter zu entrichten. Die Untersuchung der Blutproben erfolgt im Landesbetrieb Hessische Labore in Gießen. Die Kosten der Untersuchung sind vom Geflügelhalter zu tragen. Die Untersuchungskosten für die erste Probe betragen im Labor 13,50 EUR und 5,50 EUR für jede weitere Probe. Für 10 Untersuchsuchungen entstehen somit Laborkosten von 63,00 EUR, für 15 Untersuchungen sind 90,50 EUR zu entrichten. Für die Blutentnahme werden die Blutentnahmeröhrchen und die Probenbegleitscheine durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt.


    Ich denke, die Kosten werden vermutlich von Bundesland zu Bundesland verschieden abgewälzt.

    Wird dagegen (z.B. weil im Bezirk) eine Untersuchung amtlicherseits - auch für aufgestalltes Geflügel - angeordnet, dann werden die Kosten bzw. ggfs. anteiligen Kosten von der TSK übernommen
    Das Tierseuchengesetz inkl.seiner VO ist eine derzeit bundesweite amtliche Anordnung zum Schutz vor der Einschleppung, lt. VO sind die Kosten der verstärkten Untersuchung durch den TA von Halter zu übernehmen

    BMELV

    16. Wer übernimmt die Kosten der verstärkten tierärztlichen Untersuchungen der Tiere insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen? Die Kosten hat der Tierhalter zu tragen.
    Tierärztlich ist nicht Labor.

    27. Wer trägt die Kosten des Monitorings bei Hausgeflügel?
    Der Geflügelhalter hat die Kosten der Untersuchung zu tragen. Die reinen Untersuchungskosten belaufen sich auf etwa 6 Euro.
    Da Brandenburg im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten auch Vorsorgemaßnahmen bezuschußt (lt. Internetseite z.B. Untersuchungen wg. Schweinepest), ist es durchaus möglich, das die reinen Untersuchungskosten (Labor) übernommen werden.

  9. #9

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    wie käm ich den dazu was zu bezahlen? Wer anordnet soll auch bezahlen so seh ich das. Das ist schon ne menge Geld Leute ..rechnet das mal hoch über die nächsten Jahre. Und das unsere Tiere jemals wieder drausen rumlaufen dürfen ohne diese Untersuchungen..das glaub ich nicht !!!

    Mir sieht es so aus als würde das in Zukunft standart werden...läuft namlich in die Richtung!

  10. #10

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    Themenstarter
    hi niquisa

    Nein wir haben bisher noch keine Ausnahmegenehmigung beantragt und werden dies bei den Hühnern auch nicht machen.
    Ich stehe in Kenntnis der örtlichen behördlichen Gegebenheiten auf dem Standpunkt unseren Stall entsprechend zu erweitern und umzubauen.
    Im Landkreis Barnim ist ein neuer Amtschef am Ordenverdienen und deshalb gibts hier auch keinerlei Ausnahmen mehr.
    Da wir aber noch 100 Weihnachtsgänse anschaffen müssen, bin ich hier momentan ziemlich ratlos wie.
    Voliere für 100 Tiere ? sehr groß, eigentlich keine Alternative, aber uns rennen die Verbraucher die Stallungen ein um Bioeier, Biohähnchen, Biokaninchen und zu Weihnachten die Enten und Gänse zu bekommen.
    Wir kommen also ums bauen nicht herum.

    Für Brandenburg ist nach Aussage unseres TA mindestens die nächsten 3 Jahre keine Freilandhaltung mehr erlaubt. Dann kommen ja wieder Wahlen und es wird Gewohnheitsrecht usw. usw.

    Ich drücke die Daumen, das die europäische Kommision nicht vor den Deutschen bezüglich des Käfighaltungsverbot einknickt.
    Dann hätte ja Bundespropagandaminister Seehofer uns seine Käfigfreunde ihr Ziel erreicht.

    Stirbt bei mir ein Hühnchen wirds ordentlich beerdigt, anonym wegen der Pietät.

    Gruß
    Koonii

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