Hallo Hühnerfreunde
Als Biohof halten wir ca. 500 Legehennen davon 150 Marans und 50 Australorps. Heute Post vom Veterinäramt Landkreis Barnin, Eberswalde, Land Brandenburg mit der Aufforderung
Sie haben folgende Untersuchungen in Ihrem Tierbestand über den Hoftierarzt durchführen zu lassen
Geflügel: aviäre Influenza
dann der Hammer
Lt. Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpestr § 8c vom 20.12.2005
sind ihre Tiere auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 jeweils im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05 und vom 15.10. bis 15.12. EINES JEDEN JAHRESuntersuchen zu lassen.
Ich nehme an jede Verordnung wird wohl automatisch Gesetz oder wie ?
Hammerhart diese Veterinäre. Arbeitsbeschaffungsprogramm für staatliche Faulsäcke.
Gruß
Koonii
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