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Thema: Dürfen Hühner an der Grundstücksgrenze scharren?

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  1. #1
    Avatar von kniende Backmischung
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    Dürfen Hühner an der Grundstücksgrenze scharren?

    Heute war ich mal wieder stumm vor Glück:

    Unser Nachbar sagte, ich müsse dafür sorgen, dass meine Hühner sich seinem Grundstück nicht weiter, als auf drei Meter nähern können. Das stünde so in der Landes-Bau-Verordnung.

    Das bedeutet, dass nicht nicht nur der Stall drei Meter Abstand zu seinem Grundstück haben muss (was ich ja weiß - der ist weit genug weg), sondern meine Hühner beim Freilauf nicht an seiner Grundstücksgrenze scharren dürfen. Ich soll einen Zaun auf drei Metern Abstand ziehen.

    Ist es denn tatsächlich so, dass ich die Hühner allgemein in drei Metern Entfernung halten muss, auch beim Freilauf??

    Kann mir da jemand helfen?

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  2. #2
    Dorfkind Avatar von Halla
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    hallo silvia,
    davon habe ich noch nie gehört, und alle die bei uns auf dem dorf leben haben den hühnerzaun bis an die grenze.
    aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.
    „Die Henne ist das klügste Geschöpf im Tierreich. Sie gackert erst, nachdem das Ei gelegt ist.“
    Abraham Lincoln

  3. #3
    Avatar von kniende Backmischung
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    Hallo Halla,

    kommt mir auch so seltsam vor! Ich hab dem Nachbarn auch gesagt, dass es sich dabei doch sicher um den Standort des Stalles handelt. Nein, meinte er, er hätte sich da erkundigt, ich müsse einen Zaun errichten, dass die Tucken nicht nahe ran können.

    Da kann ich natürlich erstmal nix sagen, weil ich da nicht bescheid weiß. Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    LG Silvia
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  4. #4
    Avatar von Pralinchen
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    Ist ja ein Ding. Kann Dir nur die Daumen drücken, daß das nicht so ist. Kann es mir auch irgendwie nicht vorstellen. Wenn dann kann er evtl. verlangen daß Du Bleche in den Boden schlägst oder andere Unterwanderungshindernisse anbringst, sollten sie sich durchscharren.

    LG, Andrea

    PS: Hab bissi was dazu gefunden, ist aber schwammig. Nur wenn Dein Zaun höher wäre als 1,50 m muß er genehmigt werden und dann müßte ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Hat so also nur indirekt was mit den Tieren zu tun.
    Geändert von Pralinchen (28.03.2012 um 16:36 Uhr)

  5. #5

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    Bitte den Nachbarn doch einfach, Dir das mal schriftlich zu geben - wenn er sich da angeblich genau erkundigt hat, kann er Dir den entsprechenden Text doch sicher schnell kopieren, oder Dir den Kontakt im örtlichen Bauamt sagen, den Du anrufen und bei dem Du selber nachfragen kannst.

    Ich nehme an, dann wird der gute Nachbar nämlich ganz schnell ins Drucksen kommen und Dir leicht errötend sagen, dass er das mit dem drei Meter "Hühnerabstand" ja vielleicht doch nur so um drei Ecken mal vom Großonkel der Schwiegermutter der Nachbarin gehört hat, und dass das ja vielleicht doch nicht so ganz 100% amtlich ist...
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  6. #6
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    @Andvari
    Super Tipp!

    Da müssen wir uns hier nicht die Finger wundgoogeln.
    Denn ich glaube auch, die Vorschrift gibts nicht....!

    LG
    Futter macht Freunde.

  7. #7
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    Gast
    Ich weiß leider nicht in welchem Bundesland du wohnst aber nach kurzem Durchlesen der Verordnungen Baden-Württembergs und Bayerns kann ich dir nur sagen, diese Regelung gilt nur für Bauten, nicht für Tiere.
    Wäre mir also sehr neu wenn man 3m vor seinem Grundstücksende nen Zaun ziehen muss damit die Tiere sich bis auf 3m nicht zum Nachbarn ranbewegen

    Falls es wider Erwarten doch ein solches Gesetz gibt dient es bestimmt nicht dazu ein paar Hühnern das Leben schwer zu machen sondern Massenhaltung im Abstand zu halten. Zumindest so meine Theorie.

  8. #8
    Avatar von ptrludwig
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    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Heute war ich mal wieder stumm vor Glück:

    Unser Nachbar sagte, ich müsse dafür sorgen, dass meine Hühner sich seinem Grundstück nicht weiter, als auf drei Meter nähern können. Das stünde so in der Landes-Bau-Verordnung.

    Das bedeutet, dass nicht nicht nur der Stall drei Meter Abstand zu seinem Grundstück haben muss (was ich ja weiß - der ist weit genug weg), sondern meine Hühner beim Freilauf nicht an seiner Grundstücksgrenze scharren dürfen. Ich soll einen Zaun auf drei Metern Abstand ziehen.

    Ist es denn tatsächlich so, dass ich die Hühner allgemein in drei Metern Entfernung halten muss, auch beim Freilauf??

    Kann mir da jemand helfen?

    LG Silvia
    Glaube kaum das eine Landes-Bau-Verordnung für die Hühnerhaltung zuständig ist. Wie schon von anderen geschrieben, sagen lassen wo es genau steht.

  9. #9
    Avatar von Hühnermamma
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    Ich weiß nur, dass (hier in BW) ein Zaun mit 1,5 m auf der Grundstücksgrenze stehen darf. Bei 1,6 m muss er 10 cm weiter weg u.s.w. Heißt: Ein Zaun mit 2 m muss 50 cm von der Grundstücksgrenze gezogen werden.

  10. #10
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    Die Vorschrift müsste ja auch für Hunde und Katzen gelten ... die scharren auch gerne mal.
    Schenk Deinem Nachbarn ein Klatsche, damit er sich gelegentlich erleichtern kann ...
    Manchmal hakts doch ...

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