Heute war ich mal wieder stumm vor Glück:
Unser Nachbar sagte, ich müsse dafür sorgen, dass meine Hühner sich seinem Grundstück nicht weiter, als auf drei Meter nähern können. Das stünde so in der Landes-Bau-Verordnung.
Das bedeutet, dass nicht nicht nur der Stall drei Meter Abstand zu seinem Grundstück haben muss (was ich ja weiß - der ist weit genug weg), sondern meine Hühner beim Freilauf nicht an seiner Grundstücksgrenze scharren dürfen. Ich soll einen Zaun auf drei Metern Abstand ziehen.
Ist es denn tatsächlich so, dass ich die Hühner allgemein in drei Metern Entfernung halten muss, auch beim Freilauf??
Kann mir da jemand helfen?
LG Silvia
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