http://Vogelgrippe nahe von Roermond ausgebrochen
Grund zur Sorge ?
Was meint ihr wird es wieder eine Stallpflicht geben dieses Jahr?
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http://Vogelgrippe nahe von Roermond ausgebrochen
Grund zur Sorge ?
Was meint ihr wird es wieder eine Stallpflicht geben dieses Jahr?
Deutschland hat Stallpflicht. Die wurde nie aufgehoben, wer sein Geflügel mit Freigang hält hat (hoffentlich
) eine Ausnahmebewilligung vom zuständigen Veterinäramt.
Ansonsten, das ist in den Niederlanden, Indoor-Massenmasthaltung mit Puten:
http://www.animal-health-online.de/g...n-puten/20573/
fast 50.000 wurden gekeult![]()
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? ? Bei uns im Kreis Herford dürfen Geflüge im Freiland ohne Genehmigung gehalten werden. Es ist im Augenblick keine Stallpflicht. Die Hühner müssen nur beim Kreis und der Seuchenkasse gemeldet sein.
Dein Leben beginnt mit dem Tag,
an dem Du einen Garten anlegst.
Ciao Martina
Falsch, wir haben seit Jahren deutschlandweit ununterbrochen Stallpflicht: http://www.huehner-info.de/forum/sho...l=1#post420921
Wenn Geflügel draußen sein darf, bzw. ungeahndet außerhalb Stall und Voliere so ist das eine bewilligte Ausnahme von der Stallpflicht, welche übrigens jederzeit nach Ermessen des zuständigen Amtes widerrufen werden kann.1) Wer Geflügel hält, hat das Geflügel
1.in geschlossenen Ställen oder
2.unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)
zu halten.
(2) Die zuständige Behörde kann für Geflügel, das nicht in einem Gebiet gehalten wird, das nach § 21 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 30 Abs. 1 oder § 55 Abs. 1 oder 3 als Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder Kontrollzone festgelegt ist, Ausnahmen genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, insbesondere ein Ausbruch der Geflügelpest nicht zu befürchten ist. Der Entscheidung nach Satz 1 ist eine Risikobewertung zu Grunde zu legen, bei der insbesondere die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, sowie das sonstige Vorkommen und Verhalten wildlebender Vögel zu berücksichtigen sind.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde ein Gebiet festlegen, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden darf (Freilandhaltung), soweit für sämtliche Bestände in diesem Gebiet die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach Absatz 2 Satz 1 vorliegen.
(4) Abweichend von Absatz 1 soll die zuständige Behörde ferner Ausnahmen genehmigen, soweit eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird.
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Lexx hat Recht. Seehofer hat damals, wohl auf Druck der Geflügelindustrie, die bundesweite Stallpflicht auf Dauer bestehen lassen. Weil die Länder über diesen Alleingang, über ihre Köpfe hinweg, etwas sauer waren, wurden die Veterinärämter angewiesen Problembereiche auszuweisen, um für die restlichen Gebiete dann auf Anfrage pauschal eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Für alle Hühnerhalter, die ausserhalb dieser Problembezierke lagen reichte es dann beim Veterinäramt anzuzeigen, dass man die Tiere wieder nach draussen lasse. Darauf wurde dann eine "automatische" Genehmigung erteilt, die auch nicht weiter schriftlich bestätigt wurde. Das war zumindest die Aussage des zuständigen Beamten des Veterinäramtes unseres Landkreises, bei meiner damaligen Anfrage. Als Problembereiche galten ganzjährig geringe Abstände (wenn ich mich recht erinnere 1500 Meter) zu Geflügelfarmen, und temporär Biotope in denen sich z.B. zur Zug- oder Überwinterungszeit Wasservögel aufhalten.
MfG
Ernst Niemann
Ein Haus ohne Bücher ist arm, auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
Hermann Hesse
Allgemeinverfügung zur Reglung der Geflügelhaltung im Kreis Herford
Aufgrund der nachfolgenden Vorschriften (in der jeweils geltenden Fassung)
§§ 35 Satz 2, 36 Absatz 2 Nr. 3, 39 Absatz 2 Nr. 5, 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602)
§ 13 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18.10.2007 (BGBl. I S. 234![]()
wird hiermit folgendes bestimmt:
Der gesamte Kreis Herford wird als Gebiet festgelegt, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Volieren) im Freiland gehalten werden darf.
Diese Regelung kann jederzeit - auch kurzfristig - aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung und der aktuellen Seuchenlage widerrufen werden.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Ich vestehe es so, das wir hier keine Stallpflicht haben, solange nicht neu verordnet wird. Denn keine 1,5km von uns weg haben sich die Graugänse niedergelassen und auch die Feuchtwiesen sind in der nahen Nachbarschaft, also ein "Problembereich"?.
Geändert von colourfuls (20.03.2012 um 18:59 Uhr)
Dein Leben beginnt mit dem Tag,
an dem Du einen Garten anlegst.
Ciao Martina
Bisher wurde die generelle Stallpflicht wohl nicht aufgehoben, obwohl es geplant war.
http://www.animal-health-online.de/g...beenden/15062/
Der letzte Stand vom 10.05.2011bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Bisher wurde die generelle Stallpflicht nach unseren Informationen noch nicht aufgehoben. Wie in der Antwort von Ende Januar erwähnt, hatten wir mit einer entsprechenden Entscheidung bereits vor einiger Zeit gerechnet. Warum diese bisher ausblieb, entzieht leider unserer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Biol. Elke Reinking
ups
meine laufen draussen rum und ich habe keine genehmigung
dachte auch das die stallpflicht zu ende ist
und was nu ? extra zum vet amt und dort schlafende hühner (hunde) wecken
wie haltet ihr das ??
lg dagmar
Rassismus
fängt da an
wenn Mensch denkt
Es sind ja nur
TIERE
Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn.
Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders.
Die Ausnahmegehmigung ist nicht halterabhängig, sondern Gebietsabhängig. Es gibt nur ganz wenige Flecken, wo es noch Stallpflicht gibt. Bei Dir gibts bestimmt keine Stallpflicht.
danke redcup
da bin ich ja beruhigt
lg dagmar
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Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn.
Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders.
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