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Thema: Rechtliches wie Bestandsbuch usw - Fragen

  1. #1

    Registriert seit
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    Rechtliches wie Bestandsbuch usw - Fragen

    Guten Abend,

    nachdem meine ehemaligen Bruteier nun ein halbes Jahr alt sind hat die Veterinärin bei einer Kontrolle zwar alles in Ordnung gefunden, aber etwas von einem Bestandsbuch und einer Meldung gesprochen.

    Bei den Ziegen weiß ich, dass man sie bei HIT und der Tierseuchenkasse melden muss - aber 4 Hühner?

    Leider habe ich bei der Forensuche nichts gefunden, könnt ihr mir weiter helfen?

    Wo muss ich die Hühner melden?
    Was meint die Dame mit "Bestandsbuch" - was muss da rein?
    Muss ich die Hühner beringen und wenn ja, wo bekomme ich die Ringe her?
    Wenn ich nun den Junghahn schlachten lassen möchte - was muss ich beachten und wo muss das eingetragen werden?

    Fragen über Fragen......
    VG
    Doris

  2. #2
    Avatar von kanarien3
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    Ich finde es immer lustig, wenn jemand im Forum anonym bleiben möchte, aber dann solche Fragen stellt, die vermutlich Länderspezifisch sind.
    In Bayern habe ich noch nie gehört, dass ein Bestandsbuch gefürt werden muss, oder die Hühner gemeldet werden müssen. Bei mir war schon der Gemeindediener und der hochbezahlte Beamte des Vetrinärsamt, keiner hatte was auszusetzen.
    Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.

  3. #3
    Avatar von Mariechen
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    Muecke, ich glaube das wurde gerade vorhin hier beantwortet: http://www.huehner-info.de/forum/sho...ung-beantragen

    Ich stelle mir das so vor, wenn ein Fuchs kommt und den Hahn holen will, dann muß er den Hahn zuvor im Bestandsbuch austragen und den Vorgang mit Unterschrift bestätigen.
    Mariechen



  4. #4
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Da die Geflügelpestschutzverordnung Bundesrecht ist gilt sie - leider? - auch in Bayern.
    Jeder Geflügelhalter ist - unabhängig von der Tierzahl, d.h. ab der ersten Feder - verpflichtet seinen Bestand bei der zuständigen Tierseuchenkasse sowie dem örtlichen Veterinäramt zu melden.
    Auch ist ein Bestandsbuch zu führen. In diesem sind Zu- und Abgänge zu verzeichnen. D.h. Kauf und Verkauf. Keinesfalls der Weg in die Kühltruhe oder den Fuchsbau.
    Ein Blick auf die Internetseiten des jeweiligen Veterinäramtes sollte nähere Auskünfte geben.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  5. #5

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    Themenstarter
    Marichen danke, das hilft mir weiter.

    Kanarie, es ist erfreulich, wenn mein Beitrag dich amüsiert. Hilfreich war er jedoch nicht. Auch du warst mal Anfänger, nicht wahr?

    Günter, was meinst du mit "keinesfalls der Weg in die Kühltruhe"? Wenn der Hahn geschlachtet wird, wird das dann im Bestandsbuch nicht als "Schlchtung am..." eingetragen? Und nein, unser Vetamt hilft in solchen Fällen nicht weiter......
    VG
    Doris

  6. #6
    www.cubalaya.de.tl Avatar von Nadita
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    @kanarien: oh doch, auch in Bayern müssen Hühner gemeldet werden. Bei der Tierseuchenkasse und beim Vet-Amt...
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  7. #7
    Avatar von Hühnermamma
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    Ich habe meine Tiere beim Vet.-Amt angemeldet. Beiträge in die Tierseuchenkasse muss ich keine bezahlen. Auch wurde mir nicht gesagt, dass ich ein Bestandsbuch führen muss.

  8. #8
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    ....Günter, was meinst du mit "keinesfalls der Weg in die Kühltruhe"? Wenn der Hahn geschlachtet wird, wird das dann im Bestandsbuch nicht als "Schlchtung am..." eingetragen? ....



    Sinn und Zweck (über den man gern streiten mag, nur nicht an dieser Stelle) des Bestandsbuches ist eine Möglichkeit zuschaffen um im Falle eines Seuchenzuges die Verbringungswege und den Verbleib von Tieren zu kontrollieren.
    Verzeichnet werden muss Zu- und Abgang (= Kauf und Verkauf) lebender Tiere, die Art (Hühner Enten usw.), Stückzahl, Transporteuer (also Spedition xy bzw. selbst abgeholt oder selbst ausgeliefert), und selbstverständlich vollständige Anschrift des Käufers bzw. Verkäufers.
    Ein Muster für das Bestandsregister gibt es z.B. unter
    http://www.minden-luebbecke.de/loadD...bjLa=1&Ext=PDF
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  9. #9
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    In Bayern habe ich noch nie gehört, dass ein Bestandsbuch gefürt werden muss, oder die Hühner gemeldet werden müssen. Bei mir war schon der Gemeindediener und der hochbezahlte Beamte des Vetrinärsamt, keiner hatte was auszusetzen.
    Und was lernen wir daraus?

    Wenn ein unwissender Bayer vom genauso unwissenden bayrischen Amtsbüttel Besuch bekommt, dann sind zwar alle offensichtlich mit ihrem Wissensstand zufrieden, aber deswegen keinesfalls vom Bundesrecht befreit. Auch wenn es ihn belustigt, weil er glaubt, dass es ein länderspezifisches Problem ist, das ihn nichts angeht.

    MfG

    Ernst Niemann
    Geändert von Ernst (28.02.2012 um 15:52 Uhr)

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  10. #10
    www.cubalaya.de.tl Avatar von Nadita
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    87...
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    *schmunzel*

    Aber stimmt schon, die Behörden sind erschreckend schlecht informiert... Selbst auf Nachfrage bekommt man selten qualifiziert Antworten. Das mit dem Bestandsbuch war mir beispielsweise auch neu, gut nur, dass ich Lister dieser Art liebe und von daher immer schon mein Bestandsbuch führe Wäre ich nicht so versessen auf Listen, wäre mir das aber auch durch die Lappen gegangen, und das wo ich überall hier (also auf den Ämtern) angefragt habe, was alles nötig ist. Selbst im Internet habe ich das bei den Recherchen offensichtlich übersehen. Gut zu wissen
    - - - Cubalaya - - - - - - Lütticher Kämpfer - - -

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