Ich habe am 16 und 20.02. einen Brief vom Vet-Amt bekommen , worauf noch mal ausdrücklich auf den schriftlichen Nachweis einer tierärztlichen klinischen Untersuchung bei Volierenhaltung aufmerksam gemacht wurde.
Exakt:
Damit treten nachfolgend genannte Vorschriften am 17. Februar 2006 in Kraft, die von allen Geflügelhaltern zu beachten sind:
1.) Wer Hühner , Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ( Geflügel) hält, hat diese bis zum Ablauf des 30. April 2006 in geschlossenen Ställen zu halten.
2.) Abweichend von 1. darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, soweit
a.) die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (zB wetterfeste dichte Plane ) und mit einer gegen das eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung (zB engmaschiges Netz ) gehalten werden.
b.) Eine mindestens monatliche klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles (zB Volierenhaltung) unverzüglich unter Angabe des Standortes und der nach 2. a) getroffenen Vorkehrung anzuzeigen und einen schriftlichen
Nachweis der unter 2.b) geforderten tierärztlichen klinischen Untersuchung zu erbringen .
Hinweis:
Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einem Busgeld bis zu 25 000 € geahndet werden.
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