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Thema: Stall im Aussenbezrik...wer kennt sich aus?

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  1. #1

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    Stall im Aussenbezrik...wer kennt sich aus?

    Ich würde gerne im hinteren Bereich unseres Grundstücks einen weiteren Stall bauen. Dieser Teil befindet sich jedoch im Aussenbezirk und darf nicht bebaut werden. Ich habe nun schon bezüglich Geflügelhaltung im Aussenbezirk mit verschiedenen Stellen telefoniert und einige Infos zusammenbekommen. Leider muss ich mich in der Hinsicht absichern, da unsere Nachbarn auf der einen Seite im Zweifelsfall erstmal alles anzeigen
    Also, vom Vet.-Amt bekam ich schon mal die Info: 1 qm Stall reicht für ca. 20 Hennen Also die Platzansprüche des Veterinäramtes kann ich schon mal erfüllen, locker sogar Aber ist das nicht ziiiiiemlich krass? Wer setzt denn bitte soviele Hühner auf so wenig Raum?
    So, das Ordnungsamt und das Bauamt sagen, ich kann ohne Zuführung zum Innenbezirk etc. einen Stall bauen, der 10 umbaute Raummeter nicht überschreitet... . Was ist ein Raummeter? Kennt sich jemand damit aus? Wie groß könnte ich den Stall bauen?
    Wäre für eure Unterstützung sehr dankbar!
    Achja, wir wohnen übrigens in Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg. Falls noch jemand mit Erfahrungswerten aufwarten kann

  2. #2
    Moderator Avatar von sil
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    Zum Thema Baurecht möchte ich nur sagen: Da ist zunächst einmal das Bauamt zuständig. Die Rechtslage ist nicht überall gleich. Es haben unter Umständen Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde und andere Ämter auch was zu melden.
    Evtl bist du Landwirt und somit privilegiert?? Brauchst du einen Bauplan? Evtl sogar mit Bauvoranfrage?

    Ein Raummeter ist ein Kubikmeter, sprich ein Würfel mit einer Kantenlänge von jeweils 100 cm.
    Um die Kubikmeterzahl von umbauten Räumen (also der Innenraum eines Gebäudes) zu bemessen, braucht man zunächst mal Kenntnisse der Geometrie. Grob gesagt kannst du bei 10 umbauten Raummetern einen Kasten mit einer Höhe von 2 m bauen, 1 m breit und 5 m lang.

    1 qm für 20 Hennen ist wahrscheinlich auf die Mindestanforderungen für gewerbliche Hühnerhalter bezogen. Für Hobbyhalter sollte eine solche Bestandsdichte eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  3. #3
    Avatar von hühnerandreas
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    Besorg dir einen ausgemusterten Bauwagen! Kann man Prima umbauen und solange er auf Privatgrund steht kann dir keiner was! Musst halt nur die Räder dranlassen.

  4. #4

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    Hallo Zusammen,
    also ich würde auf jeden Fall beim Bauamt nachfragen und es mir eventuell schriftlich geben lassen! Bei uns ist es nämlich strengestens untersagt, im Außenbereich zu bauen. Egal ob Stall, Holzunterstand, etc.....
    Die ganze Sache haben wir in den letzten Jahren nämlich zur Genüge durch, uns fehlen ja leider 0,5 ha um in deren Augen privilegiert zu sein!! Um Ärger zu vermeiden also besser ausreichend informieren.
    LG

  5. #5
    Avatar von Mariechen
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    Wie schon gesagt, kannst du einen Stall bauen, der 5 qm Fläche hat und 2 m Höhe aufweist. Das ist genug zum Stehen und bequemen Arbeiten für dich, und gut genug für die Hühner auch. Der Stall könnte also bei rechteckiger Grundfläche 2,50m x 2,00 m haben, und auf so einem Stall kannst du ungefähr 15 -20 Hühner im Freilauf stressfrei halten. Vordächer und so was zählt nicht zum überbauten Raum, schafft aber den Hühnern zusätzlich Platz zum Unterstehen bei Regen.

    Was die Platzansprüche betrifft, dir genannt wurden, das betrifft die Zustände in der Massentierhaltung. Das ist sozusagen die Untergrenze, aber so was sollte man nicht machen.

    Bei uns im Süden baut man so was ohne Plan und Genehmigung, weil es im Rahmen des Erlaubten ist und solche kleinen Sachen keiner Genehmigung bedürfen.
    Mariechen



  6. #6
    Avatar von vomito
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    Was den Aussenbereich angeht kann ich nur für OWL sprechen, aber ich denke mal bei euch wird es ähnlich sein. Ich habe das Ganze letzen Herbst auch durchexerziert:
    Im Aussenbereich brauchst Du hier für jeden Hasenschiss eine Baugenehmigung. Da zählen solche Ausnahmen wie kleiner 12 Kubikmeter umbauter Raum etc nicht. Selbst für eine Hundehütte hätte ich eine beantragen müssen.
    Dafür werden im Aussenbereich Genehmigungen kulanter und unbürokratischer ausgestellt als es zum Beispiel in Wohngebieten der Fall wäre. Ich habe seitens des Bauamtes keinerlei Auflagen für den Stall bekommen. Es wurde nur darum gebeten mich vorab mit den Nachbarn zu verständigen. Denen auf dem Amt ging es scheinbar nur um die Kohle die sie eintreiben können. 50€ für den Antrag, 50€ für die Fertigmeldung usw...
    Gruß,
    Michael

    1,7 Vorwerk / 0,2 Lakenfelder / 0,1 Grünleger / 0,1 Marans / 0,2 Westfälische Totleger

  7. #7

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    Hallo, danke für eure Antworten!

    Ich hab das mit den umbauten Raummetern vom Bauamt. Nur wusste ich nicht, ob ein Raummeter halt anders bemessen wird...man weiß ja nie.

    Bauwagen oder Wohnwagen haben sie mir gleich gesagt, wird nicht geduldet.

    Ich dachte vielleicht, ein schräg abfallendes Dach zu bauen, um den Wasserablauf zu erleichtern.

    Eigentlich sind die hier beim Amt recht locker, aber unsere Nachbarn halt echt anstregend. Die haben unseren Kinderspielturm angezeigt, weil wir einen Kinderspielplatz eingerichtet hätten. Als die vom Amt hier waren, haben die auch nur mit dem Kopf geschüttelt. Blieb auch ohne Kosequenzen für uns. Aber so geht es halt immer. Sobald wir was bauen, werden wir erstmal angezeigt *gg* Und ein Großteil unseres Grundstückes liegt halt im Innenbezirk, nur ca. 1000 qm im Aussenbezirk.

  8. #8
    Avatar von hühnerandreas
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    Die lieben Nachbarn !
    Aber hier geht es offensichtlich doch nur um die Gebühren ! Ein Beweglicher Bauwagen ist eine Sache die der Bauaufsicht nicht unterliegt! Braucht ihr etwa auch eine Baugenehmigung wenn ihr euer Auto einparkt ?

  9. #9
    Avatar von Ella1212
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    Solche Leute haben wir hier auch in der Umgebung... Ich hatte noch keinen Ärger mit denen aber bin immer wieder höchstgradig amüsiert wenn ich sie meckern höre
    Über dreckige Strassen, falsch Fassadenfarben, Musik aus dem Nachbardorf (!) Mal gucken was passiert wenn meine Hühner anfangen Töne von sich zu geben

  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hühnerandreas Beitrag anzeigen
    Ein Beweglicher Bauwagen ist eine Sache die der Bauaufsicht nicht unterliegt!
    ich mag es bald nicht mehr schreiben, aber: Das stimmt nicht! Egal in wie vielen Threads das immer und immer wieder behauptet wird.

    Es gibt Urteile von mehr als einem Gericht, in denen das schon festgestellt wurde. Ich werde jetzt keine raus suchen. Ich bin nicht im Büro.
    Gruß Susanne

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