Hi, habe gerade gelesen, dass man seine Huhnis und Enten laufen lassen kann wenn man sie einmal im Monat vom TA untersuchen lässt. Was kostet das in etwa?
mfg
Hi, habe gerade gelesen, dass man seine Huhnis und Enten laufen lassen kann wenn man sie einmal im Monat vom TA untersuchen lässt. Was kostet das in etwa?
mfg
Ausnahmen sind möglich
Der Entwurf der Verordnung sieht die Möglichkeit vor, Geflügel per Ausnahmegenehmigung weiter frei zu halten. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen und Auflagen erfüllt werden. Wir möchten die Geflügelhalter ausdrücklich ermuntern, zum Wohl ihrer Tiere von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. Dafür ist die Regelung schließlich in die Verordnung aufgenommen worden. Der derzeitige Wortlaut:
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, Ausnahmen von Absatz 1 [Haltung in geschlossenen Ställen] genehmigen, wenn die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 [Volierenhaltung] wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können.
Wird eine Genehmigung nach Satz 1 erteilt, hat der Geflügelhalter
1. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren zu lassen,
2. das Geflügel im Zeitraum vom 1. März 2006 bis zum 31. April 2006 mindestens ein Mal serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 untersuchen zu lassen und
3. Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten
Je aussichtsloser die Lage, desto mehr Menschen spielen Lotto. Kleine Hoffnungen sind die Überlebensstrohhalme der Psyche.
Viel Glück beim Antrag!
Thomas
Die Untersuchung sieht warscheinlich etwa so aus:
1.) Einmal Blutuntersuchung von entsprechend vielen Tieren ( 10 Hühner bzw 15 Enten/Gänse)
Kosten:
TA/ Amtsvet. ~30 € anfahrt
Blutabnahme:~ 5€ pro Tier
Untersuchung:~ 30 € pro Tier
2.) monatiche untersuchung durch TA
Auch jedesmal 30€
Rechnen kannst du dann ja selber
...und dann muss es auch noch genemigt werden. Das ist von VA zu VA unterschiedlich...
danke für die antworten, ich werde meine 6 tiere dann doch lieber ins gewächshaus umquartieren...
I.d.R. übernimmt die TSK die Kosten, das einzige was man dann bezahlen muss sind die Wegekosten des TA.
Trotzdem, als Hühnerhalter ist es schwer ne Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
@ Redcap
hast du das auch schriftlich, dass die TSK das übernimmt? Wäre echt super wenn du mir das mal zukommen lässt
Hi Timotius.
Ich glaube nicht, dass man sie gegen Ausnahmegenehmigung freilaufen lassen darf.
Lies mal:
(Quelle: AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit vom 15.02.06)
Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine Ausnahme durch den örtlich zuständigen Landkreis genehmigt werden.
Diese Einzelfallmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den Bestand mischen können.
Wie wollte man das bewerkstelligen...??
LG, finicat
Nicht von Interpretationen der AHO wuschig machen lassen. Fakt ist was in der Verordnung steht.
Das man so füttern und tränken soll, das keine Wildvögel das verunreinigen können, war ja schon im Dezember Fakt. Das kann man mit einem Futterunterstand oder füttern im Stall handhaben, Futterautomaten verwenden etc.. Die Tiere dürfen dann frei rumfetzen, man muß allerdings die Untersuchungen machen lassen, welche Tatsache die TSK übernimmt. Der Regelsatz der Untersuchung ist je Bundesland anders, die Infos gibt es normalerweise bei der TSK. Nicht mehr ausdrücklich vorgeschrieben sind Blutproben, man kann also auch Kloakenabstriche machen lassen, dazu am Besten mit dem Ta palavern. Verweigert werden darf die Ausnahmebewilligung nicht aufgrund von Größe oder Art Eures Bestandes, das ist Mumpitz und Beamtenwillkür! Wenn ihr der Meinung seid ihr könnt nicht aufstallen, ohne das die Tiere krank werden, bzw. könnt keine ausreichenden Volieren bauen, dann muß das Vetamt auch jemand vorbeischicken bevor es ablehnt!(3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit
1. die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse
nicht erfüllt werden können und
2. Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Wird eine Genehmigung nach Satz 1 erteilt, hat der Geflügelhalter
1. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchführen
und tierärztlich dokumentieren zu lassen,
2. das Geflügel im Zeitraum bis zum Ablauf des 30. April 2006 mindestens einmal serologisch
auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 untersuchen zu lassen
und
3. Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.
Die Untersuchungen nach Satz 2 Nr. 2 sind
1. bei Geflügel, ausgenommen Gänse und Enten, jeweils an Proben von zehn Tieren je Bestand
und
2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von 15 Tieren je Bestand
von einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen.
Werden im Falle des Satzes 3 Nr. 1 weniger als zehn Tiere oder im Falle des Satzes 3 Nr. 2 weniger
als 15 Tiere gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu untersuchen. Ist eine Blutentnahme
zum Zwecke der serologischen Untersuchung nach Satz 2 Nr. 2 nicht möglich, hat der
Tierhalter alle Tiere des Bestandes im Abstand von 14 Tagen virologisch auf Influenza-A-Virus
der Subtypen H 5 und H 7 durch eine von der zuständigen Behörde bestimmte Untersuchungseinrichtung
untersuchen zu lassen. § 8c Abs. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung ist nicht anzuwenden.
(4) Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung
erforderlich ist, anordnen, dass
1. Geflügelhalter Untersuchungen in kürzeren als dem in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 genannten Untersuchungsabstand
durchführen lassen müssen,
2. Geflügelhalter über die Untersuchungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 hinaus virologische Untersuchungen
auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 durchführen lassen müssen,
3. weitere Tiere eines Bestandes zu untersuchen sind.
Übrigens sind die Untersuchungen auch bei Volierenhaltung Pflicht.
Die ganze Verordnung: http://www.zel-eu.de/download=VO_zur_Aufstallung_des_Gefluegels_15_Febr uar_2006.pdf
Grüsslis... Lexx
So we're different colours and we're different creeds
And different people have different needs
It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
I've never even met you, so what could I have done?
genau aus dem hirnrissigen Grund, daß bei Kleinstbeständen ALLE Tiere untersucht werden sollen, haben wir uns im Dorf zusammengeschlossen. Die Absicht ist, daß Untersuchungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Dorf gehaltenen Tiere vorgenommen werden sollen, der TA muß dann jeweils nur 1 x monatlich im Dorf anrücken und die Kosten werden aufgeteilt.
Vorausgesetzt, wir können die Ausnahmegenehmigung durchsetzen.
Mein Gockel ist nämlich ein klein wenig hysterisch und ich möchte ihm das ersparen, reicht ja, wenn unsere Überemanze eine Blutprobe abgeben muß...
Hätten die Politiker den IQ unserer gackernden Lotte, dann wäre es um die Welt besser bestellt...
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