Hallo zusammen,
im Forum sind viele irrtümliche Meinungen vertreten, wer im Schadenfall um Abhilfe angesprochen werden kann. Grundsätzlich gilt, das Wild (auch wilde Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Waschbär, Marderhund, Marder, Iltis, Habicht, Sperber) ist herrenlos. Verursachen diese Tiere Schäden an Haustieren, kommt niemand dafür auf. Jeder Haustierbesitzer ist für seine Tiere selbst verantwortlich und sollte seine Tiere so halten, daß diese möglichst keinen Schaden nehmen.
Erst mit der Erlegung des Beutegreifers, geht dieser in das Eigentum des Jagdberechtigten über.
Der Pächter eines Jagdrevieres ist der Jagdberechtigte. Diesen oder dessen Jagdaufseher sollte man im Bedarfsfall ansprechen.
Der Förster ist in 99 % aller Fälle nicht der richtige Ansprechpartner. Der Förster ist für die Holzbewirtschaftung zuständig. Er betreut oft holzwirtschaftlich mehrere Reviere ohne dort das Jagdrecht auszuüben, es sei denn, er betreut ein städtisches Revier oder einen Staatsforst und übt dort auch das Jagdrecht aus.
Falls ein "Schad-Habicht" weggefangen werden soll, muß man einen begründeten Antrag an die Untere Jagdbehörde (zumeist Kreis- oder Stadtverwaltung) stellen. U.U. darf dann ein Falkner, wieder nach Absprache mit dem Jagdberechtigten, den Vogel einfangen und umsiedeln.
Die Adresse des zuständigen Jägers kann man über die Polizeidienststelle erfahren oder über den Hegering (Zusammenschluß aller Jäger einer Stadt). Die meisten Hegeringe haben mittlerweile eine Homepage mit Kontaktadressen.
Wird man selber nicht mit Ratten fertig, ist ein Schädlingsbekämpfer anzusprechen.
Ich bin mir nicht sicher, ob Versicherungen gegen "Wildschäden" abgeschlossen werden können? Vielleicht hat jemand damit Erfahrung?.....
Viele Grüße
Lupus
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