Hallo Nicolina,
..mit dem Finanzamt hast Du da schon recht. Aber....wir leben in Zeiten des Computers...und seit neuestem betreiben unsere Behörden und Verbände etc. automatisierten Datenabgleich.
Wenn Du eine Gewerbeanmeldung für Deine Hühnerhaltung machst - und beim Tierseuchenfond und Veterinäramt bist Du ja sowieso gemeldet - dann hast Du binnen eines Jahres - spätestens - meist früher Post von der Landwirtschaftskammer, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder alternativ, wenn Du den Eierhandel anmeldest evtl auch noch die Einzelhandelsberufsgenossenschaft - und alle fordern (rückwirkend für die Zeit ab der Anmeldung) ihre nicht gerade niedrigen Beiträge. Zur Zahlung ist man unabhängig davon, ob man EInspruch einlegt erst mal verpflichtet.
Dann dauert die Einspruchsbearbeitung mit tausendmaligem Nachhaken und zig Mitarbeiterwechseln wenn man Pech hat 1 bis 2 Jahre - irgendwann bekommt man, wenn man Glück hat Recht ....und wenn man Pech hat diskutiert man dann noch einmal ein Jahr über die Rückzahlung der bereits unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen und wenn man ganz viel Glück hat, sieht man dann zumindest einen Teil irgendwann wieder.....
...und zwei Jahre später hat es diverse Mitarbeiterwechsel und EU Änderungen in der Rechtssprechung gegeben...und schon geht das ganze Spiel von vorne los....
...ich kann nur dringendst davon abraten auch nur dran zu denken, mit den Eiern ein Gewerbe anzumelden, wenn man davon nicht wirklich leben kann und will - und zwar auf Grundlage einer wirtschaftlich korrekten Kalkulation...
LG
Kirstin
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