Ist schon seltsam. Eigentlich werden solche Sachen ja auf EU-Ebene abgekaspert und sollten einheitlich sein.
Ich werd' bei Gelegenheit mal den Tierdoc fragen.
Gruss
Ute
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Ist schon seltsam. Eigentlich werden solche Sachen ja auf EU-Ebene abgekaspert und sollten einheitlich sein.
Ich werd' bei Gelegenheit mal den Tierdoc fragen.
Gruss
Ute
Barnevelder dgs. 3,23,7; Orpington porz. 2,8,1; Croad Langshans 0,1 andersfarbige Orps und Mixe (vorw. in Rtg. Braun-blau dgs Barnevelder und BarnevelderXCroad Langshan) 1,13,24
Ich hab gerade mit einem Tierarzt des Herstellers Biokema telefoniert.
Für die Schweiz und offensichtlich für Deutschland gibt es keine Wartezeit.
Bei anderen Eu-Länder kann es sein, dass niedrige Referenzwerte oder Vorschriften eine Wartezeit vorschreiben. Oder Zitat "Vielleicht kennen Sie entsprechende Studien nicht ... " Flubendazol wird vom Darm nicht resorbiert ... das hatten wir aber auch letztes Jahr schon ein paar mal durchgekaut ...
Für die Schweiz gilt als Grenzwert in Lebensmitteln
Flubendazol Eier 0.5 mg/kg Benzimidazol; einzeln oder als Summe der Muttersubstanzen
Flubendazol Fleisch 0.1 mg/kg Benzimidazol; einzeln oder als Summe der Muttersubstanzen
Flubendazol Milch 0.01 mg/kg Benzimidazol; einzeln oder als Summe der Muttersubstanzen
Österreich
Schwein, Huhn, Puten,Wildgeflügel Summe von Flubendazol und (2-amino 1H-benzimidazol-5-yl) (4-fluorophenyl)methanon
10 millionstel g/kg Eier (Flubendazol)
50 millionstel g/kg Muskel, Fett, Haut
400 millionstel g/kg Leber
300 millionstel g/kg Niere
bei 30 ppm/Huhn in der Dosierung werden diese Werte i.d.R. nicht erreicht, darüber dürfen diese Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.
In anderen Ländern ist man da deutlich strenger, auch bei verschiedenen Bio/Öko-Verbänden.
So sind wir wieder bei der Dosierung angelangt, da es eine Resorption gibt, wenn auch nur gering. Schlimmer sind die Ausscheidungen, die sind umweltrelevant, da Benzimidazole fungizide Wirkung haben.
1 g Flubenol 5% Pulver enthält 50 mg Wirkstoff. => Auch 0,6 g immer noch 30 mg.
Die Nullkomma-Milligramm/Kiloangabe bezieht sich auf Eier, Fleisch ...Gewicht das muss dazu ja resorbiert werden, wird es aber kaum ...
Hallo,
meine Tierärztin hat mir den Verkauf von Flubenol verweigert, es sei nur noch für Pferde und Kleintiere (Katzen, Hasen etc.) zugelassen, aber nicht mehr für Geflügel. Was stimmt denn nun? Habe ich vielleicht einfach eine schlecht informierte Ärztin, oder ist das vielleicht bundesland-abhängig oder so?
LG Bärle
Es ist nur noch für Schweine zugelassen weil jde Zulassung Geld kostet. Geflügel rentiert nicht ... Jeder Tierarzt hat aber das freie Ermessen Präparate umzudeklarieren. Meiner hats anstandslos rausgegeben.
Beim deutschen Hersteller Janssen, wirds auch noch für Geflügel gelistet.
Hier gibts auch interessantes Anschauungsmaterial:
http://www.janssenpharmaceutica.be/j...poultry_an.htm
September 2005 trat eine Änderung in Kraft
Insbesondere folgende Regelungen sind für die Tierärzte und Landwirte von Bedeutung:
Abgabezeiträume für Tierarzneimittel: Der Abgabezeitraum für systemisch anzuwendende Antibiotika zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren beträgt weiterhin 7 Tage, für alle anderen verschreibungspflichtigen Arzneimittel (auch solche ohne Wartezeit) 31 Tage.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren in einem konkreten Krankheitsgeschehen nur dann wiederholt abgegeben werden, wenn der Tierarzt die Tiere oder den Tierbestand mindestens alle 31 Tage untersucht.
Änderung der so genannten Umwidmungskaskade, mit der festgelegt wird, wann ein Tierarzt Arzneimittel anwenden oder verabreichen lassen kann, die nicht für die Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen sind: Einbeziehung von in Deutschland nicht zugelassenen Tierarzneimitteln, stärkere "Durchstufung" für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (tritt für diese Tiere erst am 30.10.2005 in Kraft). Es handelt sich um Regelungen für den so genannten Therapienotstand. (Siehe Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b der 13. AMG Novelle)
Abschaffung des Verbotes der Abgabe umgewidmeter Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren.
Erleichterung bei der Einfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, aus anderen Mitgliedstaaten (Anzeigepflicht statt Genehmigungspflicht, Ermöglichung der Einfuhr auf Vorrat). Für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ergibt sich eine Einschränkung auf Arzneimittel, die für Tiere in der Gemeinschaft zugelassen sind, das Verbringen dieser Arzneimittel ist ebenfalls anzeigepflichtig (Inkrafttreten erst am 30.10.2005).
Bei der Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels aus einem anderen Mitgliedstaat hat der Tierarzt der zuständigen Behörde eine Kopie der Verschreibung zu übersenden.
Erleichterung der Abgabe von Teilmengen aus Packungen: Die Abgabe von Teilmengen ist möglich, wenn die unmittelbar mit dem Arzneimittel in Berührung kommende Verpackung dabei nicht beschädigt wird (z.B. in Blistern verpackte Tabletten). Daneben ist es, wie bisher schon, weiterhin möglich, Teilmengen abzugeben, wenn eine geeignete Packungsgröße im Handel nicht verfügbar ist.
Der Arzneimittelbestand darf bei der Übergabe einer tierärztlichen Praxis an den Nachfolger abgegeben werden.
Die Arzneimittel-Überwachungsbehörden können zu ihrer Aufgabenerfüllung bestimmte nach der Viehverkehrsverordnung erhobene Daten über den Tierhalter nutzen.
Nachzulesen:
http://www.verbraucherministerium.de...1C0A8D816.html
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (2005)
https://www.umwelt-online.de/cgi-bin...=0794_2D05#h10
§ 1
Arzneimittel,
1. die in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
2. die Zubereitungen aus den in der Anlage bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
3. denen die unter Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,
dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel).
Flubendazol - zur Anwendung bei Tieren -
Mir wurde es nur einmal abgegeben... um es wörtlich zu nehmen ... und das reicht zwei Jahre.
Hinweis den man an restriktive TA's weitergeben kann (s.o.):
Abschaffung des Verbotes der Abgabe umgewidmeter Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren.
Redcap,
Danke, dass Du Dich da so hintergeklemmt hast!
Ute
Barnevelder dgs. 3,23,7; Orpington porz. 2,8,1; Croad Langshans 0,1 andersfarbige Orps und Mixe (vorw. in Rtg. Braun-blau dgs Barnevelder und BarnevelderXCroad Langshan) 1,13,24
Na die Infos von Grünschnabel sind auch nicht von schlechten Eltern.
An Janssen Pharma hab ich auch noch ne Anfrage geschickt ... mal schaun ...
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