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Thema: Info Vogelgrippe Deutschland

  1. #41
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    Wehret den Anfängen:

    Stallpflicht wegen Vogelgrippe über Jahre notwendig +++ Umdenken setzt ein
    - 26.02.2006


    --------------------------------------------------------------------------------

    Berlin / Potsdam (aho) - Während noch in jüngster Vergangenheit die
    Grüne Agrarministerium Künast mit dem Slogan "Freiheit schmeckt
    besser" Werbung für Eier aus Freilandhaltung machte,
    denken jetzt Agrarpolitiker und Tierschützer unter dem Eindruck der
    Vogelgrippe über den Ausstieg aus dieser risikobehafteten Haltungsform
    nach. So hat nach Einschätzung von Brandenburgs Agrarminister Dietmar
    Woidke (SPD) der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln zur bislang
    schwierigsten Situation in der Tierseuchenbekämpfung geführt. In einem
    Interview mit der Berliner Morgenpost sagte der Minister: "Noch nie
    gab es eine derart aggressive Seuche unter Wildvögeln und damit eine
    so massive Bedrohung für die Nutztiere." Absperrmaßnahmen würden nur
    bedingt helfen, da die Bekämpfung der Seuche bei den Wildvögeln
    aufgrund ihrer Mobilität unmöglich sei. Der Minister rechnet mit einem
    dauerhaften Verbot der Freilandhaltung für Geflügel wie Hühner und
    Gänse. Mittelfristig sehe er Probleme für die Freilandhaltung. Die
    Gefahr für den Nutztierbestand nannte Woidke im Gespräch mit der
    Berliner Morgenpost ein dauerhaftes Problem: "Die Schutzmaßnahmen
    müssen sich auf Jahre erstrecken." Die Stallpflicht werde nicht nur
    die Biobauern sondern auch konventionelle Freilandhaltungen treffen.

    Für die schweizerische Nutztierschutz-Organisation "kagfreiland" ist
    jetzt der Zeitpunkt gekommen, intensiv über langfristige Strategien in
    der Schweiz nachzudenken, wie mit der Vogelgrippe in Zukunft
    umgegangen werden soll. Nach Meinung der Tierschützer kann es nicht
    sein, dass nun auf Jahre hinaus zweimal jährlich ein mehrmonatiges
    Freilandverbot verordnet wird. Der Erreger H5N1 wird nicht so schnell
    von der Erdoberfläche verschwinden, mahnt "kagfreiland". Die WHO
    rechnet damit, dass sich die Vogelgrippe noch Jahre halten wird. Wenn
    sich der Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation einnistet,
    droht ein permanentes Freilandverbot. kagfreiland hofft, dass sich
    auch die Behörden und die Geflügelbranche an der Suche nach
    langfristigen Lösungen beteiligen. Hierfür sind auch internationale
    Zusammenarbeit und Forschung dringend nötig, heißt es in einer
    Pressemitteilung der Organisation.
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

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  2. #42
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    28.02.2006, 11:04 Uhr
    Erstmals auch in Bayern zwei Fälle von Vogelgrippe
    München (dpa) - Die Vogelgrippe hat nun auch Bayern erreicht. Bei zwei Wildvögeln in Oberbayern sei das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden, teilte das Umweltministerium in München mit. Damit hat sich die Tierseuche inzwischen auf fünf Bundesländer ausgeweitet. Am schlimmsten ist die Lage nach wie vor in Mecklenburg- Vorpommern. Dort stieg die Zahl der nachweislich mit H5N1 infizierten Wildvögel auf 121.
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  3. #43
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    28.02.2006, 19:45 Uhr
    Hauspflicht für Katzen und Leinenzwang für Hunde
    München (dpa) - Nach Bekanntwerden der ersten Infektion eines Säugetiers mit dem H5N1-Virus in Europa auf Rügen hat Bayern seine Vorsorgemaßnahmen verschärft. In den Sperrbezirken müssen Katzen ab sofort im Haus bleiben und Hunde angeleint werden, in den Beobachtungsgebieten wird es empfohlen. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am Abend in München. Die seuchenrechtlichen Vorsorgemaßnahmen gelten demzufolge in den Schutzzonen Bayerns und Baden-Württembergs gleichermaßen.
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  4. #44
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    02.03.2006, 19:41 Uhr
    Schärfere Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
    Berlin (dpa) - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe noch einmal verschärft. In Sperrzonen und Beobachtungsgebieten dürfen Katzen nicht frei herumlaufen, für Hunde gilt Leinenzwang. Der Zugang zu Geflügelbetrieben wird eingeschränkt. Bundesweit sind inzwischen 140 Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen worden, berichtete Seehofer. Die meisten davon wurden auf Rügen gezählt. Eine kurzfristige Impfung des Nutzgeflügels wird es in Deutschland nicht geben.
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  5. #45
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    03.03.2006, 05:13 Uhr
    Vogelgrippe nähert sich Berlin und neue Fälle in Brandenburg
    Berlin (dpa) - Die Vogelgrippe steht kurz vor den Toren Berlins. Laut «Bild»-Zeitung ist die Tierseuche nun auch bei zwei verendeten Vögeln aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland nachgewiesen worden. Das Landeslabor Brandenburg habe gestern einen entsprechenden Befund des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems bestätigt. Zuvor war die Vogelgrippe nur im weiter von Berlin entfernten Kreis Uckermark festgestellt worden. Auf der Insel Rügen werden die Sperrmaßnahmen am Seuchenherd um die Wittower Fähre heute aufgehoben.
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  6. #46
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    Sachsen: Geflügelhalter angespannt +++ Legehennenhaltung nochmals diskutieren
    - 01.03.2006


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    Dresden (aho) - Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw
    Tillich heute in Dresden sagte, besteht derzeit ein intensiver Kontakt
    zwischen landwirtschaftlichen Behörden und der sächsischen
    Geflügelwirtschaft. Die Geflügelhalter haben vorbeugende Maßnahmen
    ergriffen, um eine Übertragung der Geflügelpest auf
    Wirtschaftsgeflügelbestände zu verhindern. "Dennoch ist die Situation
    für die Betriebe angespannt", so der Minister.

    Tillich verwies auf die Probleme, die der Geflügelwirtschaft
    entstehen, wenn die Stallpflicht weiter verlängert werden sollte. Er
    mahnte deshalb dringend eine Diskussion auf europäischer Ebene an.
    Denn, so der Minister, werden Legehennen länger als zwölf Wochen
    ausschließlich im Stall gehalten, dürften deren Eier nicht mehr als
    Freilandeier verkauft werden. Daraus könnten den Betrieben ernsthafte
    wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen. Sachsen wird sich - auch
    aus aktuellem Anlass - im laufenden Bundesratsverfahren dafür
    einsetzen, dass die Haltung von Legehennen nochmals diskutiert
    wird. "Die Geflügelpest zeigt, dass wir auch hier einheitliche
    EU-Lösungen brauchen", so Staatsminister Tillich.





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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    H5N1: Vorarlberg schlägt Überwachungszone für 13 Gemeinden vor
    - 01.03.2006


    --------------------------------------------------------------------------------

    Bregenz (aho) - Nachdem am Mittwoch nachmittags bekannt gewordenen
    ist, dass eine in Lindau-Segelhafen (Bayern) tot aufgefundene
    Reiherente (Aythya fuligula) mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infiziert
    ist, empfiehlt das Land Vorarlberg (Österreich) dem Bund die
    Einrichtung einer so genannten Überwachungszone für insgesamt 13
    Vorarlberger Gemeinden. "Diese Maßnahme sowie damit begeleitende
    Informationen sind als Vorsichtsmaßnahme von Gesetz her notwendig", so
    Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Erich Schwärzler in
    einer ersten Stellungnahme. Für Auskünfte wurde eine Hotline
    (05574/511-21880) eingerichtet.

    Konkret wird vom Land Vorarlberg für folgende 13 Gemeinden die
    Einrichtung einer Überwachungszone (per Verordnung des
    Gesundheitsministeriums) vorgeschlagen: Bregenz, Eichenberg, Fußach,
    Gaißau, Hard, Höchst, Hohenweiler, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach,
    Lochau, Möggers, Wolfurt. LR Schwärzler: "Diese Zone entspricht dem
    gesetzmäßig vorgesehenen 10-Kilometer-Radius um den Fundort des
    infizierten Tieres." Laut Landes-Veterinärabteilung halten in diesen
    Gemeinden 350 Geflügelhalter insgesamt 19.700 Stück Geflügel.


    Drei Verbote und sieben Maßnahmen für Geflügelhalter


    Die Einrichtung der Überwachungszone bedeutet für alle Geflügelhalter
    in diesen 13 Gemeinden (Auszug aus der Verordnung) folgende Verbote
    und Maßnahmen:


    Verboten sind:

    1. die Verbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft
    gehaltenen Vögeln aus der Zone innerhalb der ersten 15 Tage nach
    Einrichtung der Zone;

    2. die Zusammenführung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft
    gehaltenen Vögeln auf Messen, Märkten, Tierschauen oder anderen
    Sammelstellen;

    3. das Jagen von Wildvögeln.


    Einzuhaltende Maßnahmen:

    1. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind
    dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen,
    die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu
    Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu
    wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist. (Die
    zuständige Bezirkshauptmannschaft kann mit Bescheid Ausnahmen von
    diesen Maßnahmen für die Haltung von Laufvögeln genehmigen, wenn
    sichergestellt wird, dass die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im
    Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Landen von
    Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder
    Wasser, das für die Laufvögel bestimmt ist, in Berührung kommen, und
    die Tiere zumindest einmal amtstierärztlich klinisch untersucht werden
    und mindestens zehn Tiere je Bestand serologisch auf das
    Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden.)

    2. In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der
    Enten und Gänse von anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein
    direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.

    3. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für
    Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

    4. An den Ein- und Ausgängen zu den Geflügelhaltungsbetrieben sind
    Desinfektionsmaßnahmen zu treffen. Die Reinigung und Desinfektion der
    Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer
    Sorgfalt zu erfolgen.

    5. Die Besitzer/Besitzerinnen beziehungsweise die Halter/Halterinnen
    von Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln haben
    über jede Verbringung von Geflügel, anderen Vögeln und Bruteiern
    Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge betreffend diese Tiere oder
    Produkte zu führen.

    6. Personen, die Geflügel, andere Vögel oder Bruteier transportieren
    oder Handel damit treiben, haben Aufzeichnungen über jede Verbringung
    dieser Tiere beziehungsweise Produkte zu führen.

    7. Die Aufzeichnungen gemäß Punkt 5 und 6 sind mindestens ein Jahr
    lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht
    vorzulegen.


    Empfehlungen für Hunde- und Katzenhalter


    Zusätzlich werden die Halter von Hunden ersucht, in Gebieten, in
    denen ein Kontakt mit Wasservögeln möglich ist, Hunde an die Leine zu
    nehmen. Katzen sollten nach Möglichkeit keinen Kontakt zu
    Wasservögeln haben.





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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    03. März 2006, 18:16

    Vogelgrippe erreicht erste Großstadt in Deutschland



    Hunde müssen in Vogelgrippe-Sperrbezirken an die Leine genommen werden.



    Mannheim/Berlin/Bukarest (dpa) - Erster Vogelgrippefall in einer deutschen Großstadt: Bei einer toten Wildente in Mannheim haben Tests das gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen. Eine Drei-Kilometer-Zone um den Fundort gilt als Sperrbezirk.

    Bei Berlin fanden Forscher in den brandenburgischen Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland den Erreger bei einem toten Blesshuhn und einem Schwan. In Brück bei Potsdam trug ein Turmfalke das H5N1-Virus in sich.

    Trotz des ersten Vogelgrippefundes in einer Großstadt ist in Deutschland nach Ansicht des Marburger Virologen Prof. Hans-Dieter Klenk keine neue Gefahrenstufe erreicht. «Eine andere Dimension ist es nicht. Das Virus taucht eben überall da auf, wo Vögel wie Wildenten und Wildgänse sind», sagte Klenk am Freitag in einem dpa- Gespräch. Nach dem Fund in Mannheim sei das Virus aber «wieder ein Stück mehr an eine große Bevölkerungsgruppe herangerückt».

    An diesem Wochenende treten in den Vogelgrippegebieten in fünf Bundesländern die verschärften Schutzmaßnahmen in Kraft. Per Bundesverordnung gilt: Freilaufverbot für Hund und Katze im Umkreis von zehn Kilometern um Vogelgrippe-Fundorte, im engeren Umkreis von drei Kilometern haben Fremde Stallverbot. Nur wer zum Geflügelbetrieb gehört sowie Tierärzte dürfen den Hof betreten.

    Im Mannheimer Sperrbezirk liegen Teile der Stadtkreise Mannheim sowie Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz und auch der Chemiekonzern BASF. Rund um den Sperrbezirk würden Warnschilder aufgestellt, erklärte ein Sprecher der Stadt Mannheim. «Es ist völlig undramatisch, es werden keine Straßen gesperrt und keine Desinfektionsschleusen aufgebaut.» Für die Bevölkerung bestünden «überhaupt keine Einschränkungen», betonte der Sprecher.

    Bayern hat die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe ein weiteres Mal verschärft. In den Schutzzonen werden Wildtiere wie Marder oder Füchse, die das Fleisch verendeter Tiere fressen, ab sofort auf das H5N1-Virus untersucht. Zudem wurde der Hausarrest für Katzen und der Leinenzwang für Hunde auf das Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiet ausgeweitet. Die Zahl der bestätigten Vogelgrippefälle stieg in Deutschland auf mehr als 140. Außer bei dem verendeten Kater auf Rügen wurde der Erreger aber bei keinem weiteren Säugetier gefunden. Auch auf Nutzgeflügel sprang das Virus nicht über.

    Zweieinhalb Wochen nach dem ersten Vogelgrippe-Nachweis auf der Ostseeinsel Rügen wurden die Absperrungen am Seuchenherd um die Wittower Fähre aufgehoben. Der Fährbetrieb über die Boddengewässer wurde wieder aufgenommen. Auch die Bundeswehr hat ihren Einsatz auf Rügen beendet. Der Katastrophenalarm bleibe bestehen, sagte die Rügener Landrätin Kerstin Kassner.

    In Rumänien bestätigten die Behörden unterdessen sieben neue Vogelgrippe-Herde, sechs davon bei Nutzgeflügel. Dabei breitete sich das aggressive Virus H5N1 auch in zwei bislang von der Tierseuche verschonte Gebiete aus, wie das Landwirtschaftsministerium in Bukarest mitteilte.

    Drei im Feuchtbiotop des griechisch-türkischen Grenzflusses Evros verendete Schwäne waren mit dem gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 infiziert. Das teilte das griechische Landwirtschaftsministerium am Freitag mit. Damit wurde das Virus in Griechenland bislang 22 Mal nachgewiesen.

    Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will sich wegen möglicher Gefahren für Menschen mit Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) abstimmen. Die Ministerin unterstütze dessen Ankündigung, die Forschung zur Ausbreitung der Tierseuche und zur Impfung zu verstärken, sagte Schmidts Sprecher Klaus Vater.

    Seehofer hatte sich am Donnerstag für eine Sondersitzung der Agrar- und Gesundheitsminister der Länder ausgesprochen. Durch die Infizierung einer Katze mit dem H5N1-Virus sei die Gefahr einer weltweiten Grippewelle bei Menschen nicht gestiegen, sagte dazu hingegen der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Sachsen- Anhalts Ressortchef Gerry Kley (FDP), am Freitag in Magdeburg.

    Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen in der nächsten Woche weltweite Leitlinien für den Fall einer Grippe- Epidemie beim Menschen definieren. Dabei gehe es darum, Gefahren bei einem möglichen Überspringen des Vogelgrippe-Erregers auf den Menschen umgehend einzudämmen, sagte ein Sprecherin in Genf.

    Der Bielefelder Epidemiologe Reinhard Bornemann betonte, dass trotz Abermillionen infizierter Vögel in Asien die Zahl erkrankter Menschen sehr überschaubar sei: Weltweit wurden bislang 174 bestätigte Infektionen registriert, 94 dieser Patienten starben. «Das Virus überwindet die Barriere Vogel-Mensch nur sehr schwer.»

    Die Geflügelwirtschaft klagt wegen der Vogelgrippe über einen Nachfragerückgang seit Herbst von bis zu 20 Prozent. «Nach ersten Berechnungen ist das ein Verlust von 143 Millionen Euro», sagte der Sprecher des Zentralverbands Deutsche Geflügelwirtschaft, Thomas Janning, im ZDF.
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  9. #49
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    04.03.2006, 18:11 Uhr
    Vogelgrippe erreicht Niedersachsen
    Hamburg (dpa) - Das Vogelgrippe-Virus H5N1 ist jetzt auch in Niedersachsen nachgewiesen worden - dem Bundesland mit den größten Geflügelbeständen. Das Virus wurde bei einer Wildgans im Kreis Soltau-Fallingbostel nachgewiesen. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Nutzgeflügel und Haustiere sollen die verschärften Schutzmaßnahmen verhindern, die seit heute gelten. Demnach dürfen Hunde und Katzen den Fundorten infizierter Wildvögel nicht mehr nahe kommen und Betriebsfremde keine Geflügelhöfe betreten.
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    RE: Info Vogelgrippe Deutschland

    Erster Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln in Niedersachsen
    - 04.03.2006


    --------------------------------------------------------------------------------

    Hannover (aho) - Erstmals wurden bei einer Probe eines verendeten
    Wildvogels in Niedersachsen eine H5N1-Infektionen nachgewiesen und
    damit der Verdacht auf den Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Ob
    es sich tatsächlich um die aggressive Form des Erregers handelt und
    sich damit der Verdacht bestätigt, wird derzeit im
    Friedrich-Loeffler-Institut dem Referenzlabor auf der Insel Riems
    untersucht.

    Wie Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen heute in Hannover
    mitteilte, wurde das Geflügelpest-Virus bei einer Graugans in der
    Ortschaft Düshorn (Landkreis Soltau-Fallingbostel) festgestellt.
    Ehlen: "Der für den Seuchenschutz zuständige Landkreis hat umgehend
    die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten
    Maßnahmen eingeleitet. Niedersachsen war und ist für den Fall
    vorbereitet, denn bei der Dynamik des Erregers war es nur eine Frage
    der Zeit, bis auch Niedersachsen den ersten Fall hat." Jetzt gelte es
    konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die
    Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für
    den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein
    enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter und die
    nachgeschaltete Branche. Daher gelten in den Sperr- und
    Beobachtungsgebieten strenge Hygienevorschriften und
    Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Der Landkreis richtet
    einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet
    mit 10 Kilometer Radius um den Fundort ein. Alle gemeldeten
    Geflügelhalter in dem betroffenen Landkreis wurden bereits ermittelt.

    Bei dem Tier handelt es sich um einen Einzelfund, eine größere Anzahl
    von verendeten Vögeln wurde bisher nicht gefunden.

    Die Graugans soll nach Beobachtungen eines Lehrers "vom Himmel"
    gefallen sein und hat auf einem Feld im Abstand von 500 m von Düshorn
    nur ca. eine Stunde ohne Kontakt zu Tieren oder Menschen gelegen.

    Das Ergebnis des Schnelltestes des Landesamtes für Verbraucherschutz
    und Lebensmittelsicherheit wurde heute durch das
    Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems bestätigt. Es handelt sich um
    das aviäre Virus vom Typ H5N1. Die Bestimmung der Pathogenität steht
    noch aus und wird in ca. drei Tagen erwartet.

    In diesem Jahr sind mehr als 1300 Wildvögel in Niedersachsen mit
    negativen Ergebnis untersucht worden.

    Im Sperrbezirk gelten für einen Zeitraum von 21 Tagen folgende
    Maßnahmen:

    Jeder Halter von Geflügel hat dafür zu sorgen, dass an den Ein - und
    Ausgängen zu seinen Stallungen Desinfektionsmatten vorgehalten werden
    und betriebsfremde Personen keinen Zutritt haben.

    Geflügelhaltungen sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.

    Jegliches Verbringen von Geflügel und Bruteiern aus oder in
    Geflügelbetriebe ist verboten. Andere Vögel dürfen nicht aus dem
    Bestand verbracht werden.

    Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie
    Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen nicht aus dem
    Sperrbezirk verbracht werden. Für so genannte Nebenprodukte (z. B.
    Federn oder Schlachtabfälle) gilt: Kein Verbringen aus oder in
    Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht
    aus dem Sperrbezirk verbracht werden.

    Für das Beobachtungsgebiet gilt:

    Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion darf lebendes
    Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus
    der Beobachtungsgebiet verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach
    Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
    Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
    innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.

    Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in
    bestimmten Fällen möglich und beim Veterinäramt des Landkreises
    Soltau-Fallingbostel zu beantragen.

    Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet haben Hunde- und
    Katzenhalter sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen.

    Im Sperrbezirk im Landkreis Soltau-Fallingbostel befinden sich 14
    gemeldete Geflügelhalter mit lediglich 433 Stück Geflügel.

    Sofern Geflügelhalter ihrer Meldeverpflichtung noch nicht nachgekommen
    sind, haben sie dieses beim o. g. Veterinäramt unverzüglich
    nachzuholen, mahnt das Agrarministerium.
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